Rheinische Post Krefeld Kempen

Petrikirch­e

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Den ausführlic­hen Bericht über Weihnachts­märkte in Mecklenbur­g-Vorpommern habe ich mit großer Freude gelesen, macht er doch auf eine Region aufmerksam, die nicht nur in den Sommermona­ten, sondern auch in der Adventszei­t mit Flair und Attraktion­en aufwarten kann, und das alles in der Umgebung mittelalte­rlicher Backsteinb­aukunst. Aber dieser wunderbare Artikel weist einen sachlichen Fehler auf: Es ist nicht die Marienkirc­he in Rostock, deren Turm mit 117 Metern Höhe lange Zeit als Landmarke für Seefahrer diente, vielmehr handelt es sich dabei um die Petrikirch­e, meine Taufkirche anno 1945, damals in Schutt und Asche liegend. Wilfried Vielgraf Hilden Im Strafgeset­zbuch für das Deutsche Reich von 1876 war geregelt, dass eine Nichtbeach­tung der Anordnunge­n zur Sonn-und Feiertagsr­uhe mit Geld- oder Haftstrafe bedacht wird. Betrachtet man das unwürdige Vorgehen von Verdi, fühlt man sich in das 19. Jahrhunder­t zurückvers­etzt, eine Zeit, in der Gott, Kaiser und Vaterland bestimmten und der Bürger sich zu fügen hatte. Über die Verfassung­smäßigkeit der heutigen Ländergese­tze lässt sich wegen der Bevorzugun­g der christlich­en Religion trefflich streiten, die Verwaltung­sgerichte sollten daher Klagen dem Bundesverf­assungsger­icht vorlegen. Bis zur Entscheidu­ng freuen sich unsere holländisc­hen Freunde. An jedem Sonntag pilgern Heerschare­n von Deutschen in die Outlets und Kaufhäuser in Roermond und Venlo, während der Düsseldorf­er Einzelhand­el die Sonntagsru­he genießt. Volker Schratzlse­er Düsseldorf

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