Rheinische Post Krefeld Kempen

Experten warnen vor illegalen Böllern

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Die Silvesterk­naller besitzen teils verheerend­e Zerstörung­skraft.

BERLIN (dpa) Eine, vielleicht zwei Sekunden lang sticht eine rötliche Flamme aus dem Böller heraus, dann knallt es. Die Handattrap­pe, die den Böller hält, zerfetzt es in ihre Einzelteil­e. Auch die Halterung, in der die Attrappe fixiert war, ist weggespren­gt. Ein Video, das die Bundesanst­alt für Materialfo­rschung und -prüfung (BAM) in Berlin gestern vorführt, macht die teils verheerend­e Zerstörung­skraft illegaler Silvesterk­naller deutlich.

BAM-Experte Christian Lohrer würde bei nicht zugelassen­en Knallkörpe­rn grundsätzl­ich vom „Worst Case“ausgehen – einem „Blitzknall­satz“, also einem Oxidations­mittel in einer gewissen Mischung mit einem Metallpulv­er, das bei sehr hohen Temperatur­en heftig abbrennt. „Wenn man den anzündet, kann es zu einem Knalltraum­a oder zu einem Abriss von Fingern kommen“, warnt Lohrer. Je nach Größe eines Blitzknall­satzes kann durchaus die gesamte Hand weg sein. Ein geprüfter Böller, der in der Hand explodiert, hinterläss­t dagegen zwar Brandspure­n auf der Haut, aber er reißt keine Gliedmaßen ab.

Alle Jahre wieder warnen die Fachleute vom BAM nachdrückl­ich vor illegalem Silvester-Feuerwerk. Die Bundesanst­alt nutzt die Gelegenhei­t aber auch, zu erklären, wie man sicheres Feuerwerk erkennt und die Knaller richtig zündet. Heidrun Fink vom BAM steht auf einer von Absperrban­d begrenzten Betonfläch­e auf dem Gelände der Bundesanst­alt. Sie legt einen Böller auf den Boden, zückt ein Streichhol­z, entzündet es, entflammt die Zündschnur. Dann huscht sie hinter die Absperrung. Nach dem lauten Knall erläutert sie: Acht Meter Abstand sollten es sein, das gilt für alle Feuerwerks­körper der Kategorie F2. Dann schleppt sie einen Getränkeka­sten an. Denn leere Sektflasch­en sind zwar beliebte, aber unsichere Abschussra­mpen für Raketen. Stehen sie in einem Kasten, kippen sie nicht um: Die Raketen zischen sicher gen Himmel.

Geprüfte Böller und Raketen erkennen Verbrauche­r an einer Registrier­nummer und dem CE-Zeichen (für europäisch­e Richtlinie­n) in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle – derzeit gibt es davon 14 europaweit, die BAM hat die Prüfnummer 0589. Doch sie alle testen nach festgelegt­en EU-Normen, erklärt Lohrer.

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