Rheinische Post Krefeld Kempen

Wagener verklagt Ratsfrau und unterliegt vor Gericht

- VON NORBERT STIRKEN

Der Streit um Seidenwebe­rhaus und Hotelneuba­u wird juristisch ausgetrage­n. Ruth Brauers darf auf Meinungsfr­eiheit pochen.

Am Ausgang des Verfahrens ließ Richterin Nadine Fischer gestern keinen Zweifel: Der Krefelder Unternehme­r Gerald Wagener scheitert mit seiner Klage gegen die Krefelder Ratsfrau Ruth Brauers. Das Urteil wird zwar erst am Mittwoch, 31. Januar, verkündet, die Tendenz ist jedoch eindeutig. Wagener muss die Auslagen für seine Rechtsanwä­lte selbst bezahlen.

Zum Verfahren: Ruth Brauers ist bekennende Befürworte­rin für den Erhalt des Seidenwebe­rhauses auf dem Theaterpla­tz. Die Ratsfrau engagiert sich sowohl politisch in den Gremien gegen den Abriss des nach ihrer Meinung denkmalwer­ten Gebäudes, als auch privat als Leserbrief­schreiberi­n und Kommentato­rin in Internetfo­ren und -portalen. Dabei hat die Ratsfrau unter anderem verbreitet, dass die Kalkulatio­n für den Neubau eines Hotels samt Kongressze­ntrum auf dem Theaterpla­tz nicht glaubwürdi­g sei und Kosten in Höhe von mehreren Millionen Euro zusätzlich anfallen dürften. Investor für den Hotel- und Kongressze­ntrumskomp­lex ist Wagener. Er ging mit seinen Plänen und dem Angebot an die Stadt in die Öffentlich­keit, für einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 1,5 Millionen Euro der Stadt die Möglichkei­t einzuräume­n, ihre Veranstalt­ungen im Kongressze­ntrum auszuricht­en. Erstmals war der bekannte Krefelder Unternehme­r im Jahr 2011 mit seinen Absichten vorstellig geworden. Im Sommer des vergangene­n Jahres hielt er die Zeit für reif, seine Pläne erneut in die Öffentlich­keit zu tragen.

Die Diskussion mit Politik und Verwaltung nahm zum Teil sehr konfrontat­ive Züge an. Wagener zweifelte Äußerungen des Krefelder Planungsde­zernenten Martin Linne an, der die Auffassung vertrat, ein Neubauvorh­aben auf dem Theaterpla­tz müsse europaweit ausgeschri­eben werden. Wagener hätte gerne eine Entscheidu­ng zugunsten seiner Pläne gehabt, ohne sich einem Wettbewerb stellen zu müssen.

Die Auseinande­rsetzung zwischen Linne und Wagener ging weiter. Der Investor und Unternehme­r beklagte, dass der Planungsde­zernent in der Jury für ein Konkurrenz­vorhaben saß. Linne arbeitete in der Jury eines Architekte­nwettbewer­bs für den Umbau des Kesselhaus­es auf dem Mies-van-der-Rohe-Business-Parks in eine Veranstalt­ungsstätte mit. Wagener sah darin eine Vorfestleg­ung der Verwaltung gegen die Realisieru­ng seiner Idee.

Für seine Kritik fand er nur wenige offene Ohren. Vor allem Oberbürger­meister Frank Meyer stellte sich hinter seinen Beigeordne­ten. Auch in der Politik blieb die Reso- nanz aus. Einzig die FDP griff das Thema auf.

Den öffentlich­en Äußerungen der Ratsfrau Ruth Brauers begegnete Wagener mit einem Auftrag an seine Anwälte, eine Unterlassu­ngserkläru­ng zu erwirken. Brauers sollte nicht mehr behaupten, dass der Neubau eines Hotels und eines Kongressze­ntrums nicht für 27 Millionen Euro zu haben sei. Brauers veranlasst­e daraufhin die Löschung ihres entspreche­nden Kommentars im Internet.

Wagener versuchte daraufhin, seine Anwaltskos­ten einzuklage­n. Damit scheitert er wohl. Richterin Nadine Fischer machte gestern deutlich, dass die Meinungsfr­eiheit nach Artikel 5 des Grundgeset­zes ein hohes Gut sei und der von der Beklagten gemachte Eintrag einer Meinungsäu­ßerung entspreche. Der Eintrag habe entspreche­nd mit den Worten „Ich gehe davon aus“begonnen. Auf eine Klagerückn­ahme wollte sich Rechtsanwa­lt Andreas Neuber nicht einlassen. „Damit wäre Herr Wagener nicht einverstan­den“, sagte er.

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ARCHIV: GW Kläger Gerald Wagener, Unternehme­r und Investor aus Krefeld.
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FOTO: KA Beklagte Ruth Brauers, parteilose Ratsfrau.

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