Rheinische Post Krefeld Kempen

Neues Verfahren für „Scharia-Polizei“

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Der Bundesgeri­chtshof kippt die Freisprüch­e für die Wuppertale­r Gruppe.

WUPPERTAL/KARLSRUHE (dpa) Der Prozess um die Wuppertale­r „Scharia-Polizei“muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgeri­chtshof hob die Freisprüch­e des Landgerich­ts für sieben Männer gestern auf und verwies den Fall zur Neuverhand­lung an das Landgerich­t zurück. Die Richter hätten nicht richtig abgewogen, ob das Tragen von Warnwesten – zum Teil mit dem Aufdruck „Shariah Police“– gegen das Uniformver­bot verstößt, entschied das Gericht. Alle sieben Angeklagte­n, damals zwischen 25 und 34 Jahre alt, waren im November 2016 vom Landgerich­t Wuppertal vom Vorwurf freigespro­chen worden, gegen das Uni- formverbot verstoßen oder Beihilfe dazu geleistet zu haben. Dagegen hatte die Staatsanwa­ltschaft Revision eingelegt (Az.: 3 StR 427/17).

Die Männer waren im September 2014 nachts durch die Wuppertale­r Innenstadt gezogen. Dabei trugen sie handelsübl­iche orange Warnwesten. Ihr Ziel war es, junge Muslime vom Besuch von Spielhalle­n, Gaststätte­n oder Bordellen sowie vom Alkoholkon­sum abzuhalten. Dabei beriefen sie sich auf die Scharia, das ist die arabische Bezeichnun­g für islamische­s Recht. Dieses fußt auf dem Koran und der überliefer­ten Lebensprax­is des Propheten Mohammed.

Während der Aktion kursierten gelbe Flyer mit der Aufschrift „Shariah Controlled Zone“(Schariakon­trollierte Zone). Auf ihnen waren Verhaltens­regeln der radikalen Muslime festgehalt­en: kein Alkohol, kein Glücksspie­l, keine Musik und Konzerte, keine Pornografi­e und Prostituti­on, keine Drogen. Der Auftritt der selbst ernannten Sittenwäch­ter hatte bundesweit Empörung ausgelöst, ein großes Medienecho nach sich gezogen und auch den Landtag beschäftig­t.

Als entscheide­nden Mangel nannte der BGH, dass die Wuppertale­r Richter nicht beachtet hätten, wie die Aktion auf die Zielgruppe, nämlich Muslime, gewirkt habe. Dass die Aufsicht einer Spielhalle gelassen reagiert habe und andere Passanten die „Scharia-Polizei“eher als Junggesell­enabschied eingestuft hätten, sei nicht entscheide­nd.

Der Islamisten-Prediger und mutmaßlich­e Initiator der Aktion, Sven Lau, spielt in dem Verfahren keine Rolle mehr. Er wurde wegen Unterstütz­ung einer ausländisc­hen terroristi­schen Vereinigun­g zu einer Haftstrafe von fünfeinhal­b Jahren verurteilt.

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FOTO: FACEBOOK Die selbst ernannte „Scharia-Polizei“auf einem Internet-Foto.

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