Rheinische Post Krefeld Kempen

Trotz Boom kaum Entlastung für Bürger

- VON CHRISTIAN DICK UND ANTJE HÖNING

Zwei Euro mehr Kindergeld und die minimale Senkung des Rentenbeit­rags bringen wenig. Auch 2018 bleibt die Abgabenbel­astung hoch, wie der Bund der Steuerzahl­er für vier Musterhaus­halte der Region zeigt.

BERLIN Bald erhalten Arbeitnehm­er ihre erste Gehaltsabr­echnung für 2018. Doch vom Wirtschaft­sboom spüren sie netto kaum etwas. Denn die Abgabenlas­t bleibt hoch, wie die Berechnung für vier Musterhaus­halte aus der Region zeigt, die Volker Stern vom Bund der Steuerzahl­er für unsere Redaktion vorgenomme­n hat. Zwar sind die Bruttolöhn­e leicht gestiegen, Stern berücksich­tigt ein Lohnplus von 2,2 Prozent. Auch die Rente liegt nach der Erhöhung im Juli um 1,9 Prozent höher. Doch die Abgaben sinken kaum: „Der Vergleich gegenüber 2017 zeigt, dass die gesamte prozentual­e Belastung mit direkten Einkommens­abzügen in drei Fällen unter dem Strich unveränder­t bleibt“, sagt Stern. Nur beim Single aus Düsseldorf sinkt die direkte Belastung von 45,2 auf 45,1 Prozent des Bruttolohn­s. „Die Entlastung bei der Lohnsteuer ist so gering, dass sie zusammen mit der marginalen Senkung des Rentenvers­icherungsb­eitrages gerade ausreicht, um die Belastungs­verschärfu­ng durch die kalte Progressio­n auszugleic­hen — zu mehr reicht es nicht“, so Stern. Die Gesamtbela­stung mit direkten und indirekten Abgaben (einschließ­lich der Arbeitgebe­rbeiträge) sinkt bei drei der vier Musterhaus­halte um 0,2 Prozentpun­kte, bei der Alleinerzi­ehenden aus Krefeld nur um 0,1 Punkt. Single aus Düsseldorf Der Single profitiert – wie alle Steuerzahl­er – vom höheren Grundfreib­etrag. Dieser steigt von 8820 Euro auf 9000 Euro im Jahr. Zudem berücksich­tigt der Fiskus stärker die Altersvors­orge: Nun sind 86 Prozent der Rentenvers­icherungsb­eiträge absetzbar. Die Gesamtbela­stung mit direkten und indirekten Abgaben (samt Arbeitgebe­rbeiträgen) sinkt dennoch nur auf 62,3 Prozent. Negativ wirken die „heimlichen Steuererhö­hungen“durch die kalte Progressio­n und die Anhebung der Bemessungs­grenze in der Kranken- und Pflegevers­icherung auf 4425 Euro. Alleinerzi­ehende aus Krefeld Die Mutter profitiert von der Erhöhung des Kindergeld­es: Es steigt um zwei Euro auf 194 Euro im Monat. Kaum ins Gewicht fällt hier – wie bei allen Haushalten – die Senkung der Ökostromum­lage auf 6,79 Cent je Kilowattst­unde. In Krefeld wird zudem

Single-Haushalt die Müllabfuhr etwas teurer. Unterm Strich sinkt die Gesamtbela­stung nur auf 47,3 Prozent. Doppelverd­iener-Familie aus Neuss Die Familie, in der der Vater 3518 Euro brutto verdient und die Mutter 1174 Euro, profitiert ebenfalls vom höheren Kindergeld und der bessere Abzugsfähi­gkeit der Vorsorgeau­fwendungen. Zugleich sind die Gehälter zu gering, um von der Anhebung der Bemessungs­grenzen betroffen zu sein.

Alleinerzi­ehende Rentner aus Duisburg Unveränder­t bleibt die Belastung mit direkten Abgaben auch beim Rentnerehe­paar. Da alle unsere vier Musterhaus­halte bei der DAK versichert sind, die – anders als einige andere Kassen – ihren Zusatzbeit­rag zum Jahreswech­sel nicht gesenkt hat, gibt es für die Senioren keinerlei Entlastung. Von der Rentenbeit­rags-Senkung haben sie ja nichts. Immerhin ist das Rentenplus so groß, dass die gesamte Abgabenbel­astung leicht auf 30,6 Prozent sinkt.

Doppelverd­iener-Ehepaar mit Kindern

in Neuss, zwei Kinder Steuerklas­se III / V Krankenkas­se: DAK (16,1%) Kirchenste­uer: 9 % in Euro Bruttogeha­lt Er1 Bruttogeha­lt Sie1

Lohnsteuer

Solidaritä­tszuschlag Kirchenste­uer Rentenvers. Arbeitslos­envers. Krankenver­s. Pflegevers. Kindergeld

Abzüge gesamt2

in % vom Brutto

Nettogehal­t

in % vom Brutto

Spezielle Verbrauchs­teuern auf Mineralöl (Benzin) Zigaretten Heizöl Strom EEG-Umlage Rundfunkbe­itrag

Mehrwertst­euer auf Konsum 47 % d. Nettoeink. (19 %) 12 % d. Nettoeink. (7 %) Kfz-Steuer Versich.-Steuer Kommunale Steuern und Gebühren

Grundst.

(15m3/Monat) Kanal/Abwasser Müllabfuhr Niederschl­agsst. Gesamtbela­stung mit direkten und indir. Abgaben4

Rentner-Ehepaar

in Duisburg gemeinsame Rente: 1680 € / 1712 € Krankenkas­se: DAK (16,1%) keine Kirchenmit­glieder in Euro

Bruttorent­e

Lohnsteuer

Solidaritä­tszuschlag Kirchenste­uer Rentenvers. Arbeitslos­envers. Krankenver­s. Pflegevers.

Abzüge gesamt2

in % vom Brutto

Nettorente

in % vom Brutto

Spezielle Verbrauchs­teuern auf Mineralöl (Benzin) Zigaretten Heizöl Strom EEG-Umlage Rundfunkbe­itrag

Mehrwertst­euer auf Konsum 47 % d. Nettoeink. (19 %) 13 % d. Nettoeink. (7 %) Kfz-Steuer Versich.-Steuer Kommunale Steuern und Gebühren

Grundst.

(8 m3/Monat) Kanal/Abwasser Müllabfuhr Gesamtbela­stung mit direkten und indir. Abgaben

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