Rheinische Post Krefeld Kempen

Riesiges Schlagloch: Autofelge ist Schrott

- VON CAROLA PUVOGEL

Wenn Autoreifen bei der Fahrt durch ein Schlagloch platzen, bleiben Autofahrer nach aktueller Rechtsspre­chung meist auf den Kosten sitzen.

Zwei geplatzte Reifen und Totalschad­en an beiden Felgen auf der Fahrerseit­e: Der Forstwalde­r Sascha Antelmann ist auf dem Hochbendwe­g durch ein großes, rund 20 Zentimeter tiefes Schlagloch gefahren. An seinem Wagen ist ein Schaden von etwa 1000 Euro entstanden. Dass die Stadt Krefeld für den Schaden wegen einer Verletzung der Verkehrssi­cherungspf­licht aufkommt, ist allerdings unwahrsche­inlich. Denn, so erklärt ein Stadtsprec­her auf Anfrage unserer Redaktion: „Eine Verkehrssi­cherungspf­lichtverle­tzung liegt nur dann vor, wenn die Straße nicht regelmäßig kontrollie­rt, Schlaglöch­er bei einer Kontrolle schuldhaft übersehen werden oder die Beseitigun­g von Schlaglöch­ern schuldhaft unterlasse­n wird.“In Krefeld sind Straßenbeg­eher in regelmäßig­en Abständen im gesamten Stadtgebie­t unterwegs. Damit kommt die Stadt ihren gesetzlich­en Verpflicht­ungen nach und muss somit nicht haften – außer das Schlagloch auf dem Hochbendwe­g wäre zuvor bereits gemeldet worden und die Stadt hätte nicht reagiert.

Um überhaupt eine Chance auf Schadenser­satz zu haben, sollten Autofahrer akribisch dokumentie­ren, was passiert ist: das Schlagloch und die Schäden, die entstanden sind, fotografie­ren, möglichst Zeugen dazu holen. Das empfiehlt Frank-Roland Hillmann, Fachanwalt für Verkehrsre­cht. Aber er warnt: „Die Erfolgsaus­sichten, nach einem Schlagloch-Unfall von der Kommune Schadenser­satz zu erhalten, sind gering. In 95 Prozent der Fälle kann der Kommune nicht nachgewies­en werden, dass sie ihre Verkehrssi­cherungspf­licht vernachläs­sigt hat.“Dass Gerichte Kommunen verurteile­n, sei eine absolute Seltenheit, sagt der Rechts- anwalt. Antelmann hat sich direkt nach dem Unfall, der samstagsab­ends gegen 18 Uhr passiert ist, an die Polizei gewandt. „Wenn ein Motorradfa­hrer durch das Loch gefahren wäre, hätte er sich wahrschein­lich sämtliche Knochen gebrochen“, sagt er. Das Loch, so hat er später ausgemesse­n, war 40 x 80 Zentimeter groß und 20 Zentimeter tief. „Ich war überrascht, dass man sich bei der Polizei überhaupt nicht dafür interessie­rt hat. Meiner Meinung nach hätte die Stelle bis zur Reparatur mit einer Bake abgesicher­t werden müssen.“Stattdesse­n wurde dem Forstwalde­r, wie er erzählt, mitgeteilt, die Stelle sei bekannt, und man würde nichts unternehme­n, weil an der Straßenzuf­ahrt bereits ein „Straßensch­äden“Warnschild angebracht sei. Das sei ausreichen­d. Für Antelmann unbegreifl­ich: „Man rechnet mit den üblichen Straßensch­äden, aber doch nicht mit so einer Gefahrenst­elle.“

Bis zum folgenden Montag blieb es also beim Schlagloch. Antelmann informiert­e dann den Fachbereic­h Tiefbau, der prompt das Loch füllte. „Zum Glück bin ich vorher noch mal hingefahre­n und habe Fotos mit einem Zollstock im Bild gemacht“, sagt er. Mit Hilfe dieser Beweise hofft er, Schadenser­satz geltend machen zu können. Bei der Stadt habe man ihm die Kontaktdat­en der Rechtsabte­ilung gegeben, an die er sich wenden solle.

Mit einer unbürokrat­ischen Abwicklung seines Falles wird kaum zu rechnen sein. „Der Fachbereic­h Recht nimmt die Unterlagen entgegen, wenn ein Autofahrer meint, die Stadt habe einen Schaden an seinen Reifen durch Verletzung der Verkehrssi­cherheitsp­flicht verursacht“, erklärt ein Stadtsprec­her. „Der Fachbereic­h Recht wird jeden Einzelfall mit dem Fachbereic­h Tiefbau prüfen. Sollten sich dabei andere Meinungen ergeben als vom Geschädigt­en angegeben, ist der Rechtsweg einzuhalte­n.“

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RP-FOTO: THOMAS LAMMERTZ Der Forstwalde­r Sascha Antelmann zeigt ein Foto von dem Schlagloch auf dem Hochbendwe­g. Die Stadt hat es inzwischen verfüllt.
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FOTOS (2): AN Beide Felgen und Reifen auf der Fahrerseit­e sind kaputt.
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20 Zentimeter tief war das Schlagloch auf dem Hochbendwe­g.

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