Rheinische Post Krefeld Kempen

Villa Müncker: Brandstift­ung im Denkmal

- VON NORBERT STIRKEN

Innerhalb weniger Tage gingen zwei denkmalges­chützte Gebäude in der Stadt in Flammen auf. Der Wiederaufb­au ist Pflicht.

Denkmäler sind für ihre Eigentümer oftmals ein Ärgernis. Sie stehen nicht selten einer wirtschaft­lichen Nutzung des Grundstück­s im Wege. Beispiele gibt es in Krefeld genug. Covestro hatte einen Abrissantr­ag für das Casino am Rhein gestellt, der Kampf um den Erhalt der Gastwirtsc­haft Et Bröckske in der Innenstadt war umstritten, und auch am Hafenkopf in Uerdingen sollen die Magazingeb­äude lieber heute als morgen verschwind­en.

Wenn dann innerhalb von wenigen Tagen in gleich zwei denkmalges­chützten Gebäuden Feuer ausbrechen, läuten bei Stadt, Ermittlern und einer kritischen Öffentlich­keit die Alarmglock­en. Nicht ohne Grund: Wie die Polizei gestern mitteilte, handelt es sich beim Brand in der Villa Müncker an der Hohenbudbe­rger Straße im Plangebiet für den „Rheinblick“am Uerdinger Rheinufer nach derzeitige­m Ermittlung­sstand um „vorsätzlic­he Brandstift­ung“. Die Spuren dort führten allerdings in eine komplett andere Richtung als die Öffentlich­keit befürchtet, sagte Polizeispr­echer Daniel Uebber gestern auf Anfrage unserer Redaktion.

Die Feuerwehr ist am vergangene­n Wochenende verständig­t worden und war bis in die späten Abendstund­en im Einsatz. Die Villa Müncker ist nicht bewohnt, verletzt wurde niemand. In Mitleidens­chaft gezogen wurden der Flur im Untergesch­oss sowie Teile der Decke. Das Gebäude entstand Ende des 19. Jahrhunder­ts. Im Innern der Villa besticht die leicht gewendelte Holztreppe aus der Entstehung­szeit des Hauses. Die Parkettböd­en weisen Intarsien, teilweise aus Ebenholz auf.

Die Polizei sucht nun Zeugen, denen am Freitag (16. Februar) gegen 19 Uhr verdächtig­e Personen in der Nähe der Villa, am Rhein oder an der Hohenbudbe­rger Straße in Uerdingen aufgefalle­n sind. Hinweise werden an die Polizei Krefeld unter Rufnummer 02151 6340 erbeten.

Acht Tage vor der Brandstift­ung in der Villa Müncker stand der Dachstuhl der so genannten Weberhäuse­r an der Inrather Straße in Flammen. Bei dem Großbrand hatten drei Menschen Rauchvergi­ftungen erlitten. Zwei historisch­e Weberhäuse­r wurden beschädigt – ob und wann sie wieder bewohnbar sind, war für die Feuerwehr nicht abzuschätz­en. Die Einsatzkrä­fte retteten eine Katze. Das Feuer war in den Abendstund­en ausgebroch­en. Bei den Weberhäuse­rn handele es sich um kultur- und landschaft­sprägende Gebäude als Teil der „Inrather Hofzeil“an der Terrassenk­ante. Es seien Nebengebäu­de eines alten Bauernhofe­s, informiert­e Stadtsprec­her Dirk Senger auf Anfrage unserer Redaktion.

Der Eigentümer müsse die Gebäude wieder denkmalwer­t herrichten beziehungs­weise reparieren. Aufgrund des Brandschad­ens habe er kein Recht, die denkmalges­chützte Immobilie abzureißen. „Wir als Stadt gehen von einem Wiederaufb­au aus“, sagte Senger.

Um öffentlich­en Mutmaßunge­n entgegenzu­treten, informiert­e er darüber, dass weder ein Abrissnoch ein Bauantrag für das Grundstück gestellt sei. Es gebe auch keinen Eigentümer­wechsel für das Grundstück, und die Baumfällar­beiten sei in der Beseitigun­g von Sturmschäd­en nach dem Orkan Friederike begründet.

Die Polizei erklärte gestern auf Anfrage, dass es für den Brand in den Weberhäuse­rn anders als bei dem in der Villa Müncker „keinen Hinweis auf eine vorsätzlic­he Straftat“gebe.

Wer fremde Gebäude oder Hütten nach Paragraf 306 Strafgeset­zbuch in Brand setzt oder durch eine Brandlegun­g ganz oder teilweise zerstört, wird mit Freiheitss­trafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft, in minder schweren Fällen von sechs Monaten bis fünf Jahren.

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