Rheinische Post Krefeld Kempen

Parkplätze auf Rücken von Eigentümer­n

- VON STEPHANIE WICKERATH RP-FOTO: HERIBERT BRINKMANN

Gegen Parkplätze an der sogenannte­n Kälbergass­e westlich der Kuhstraße in Vorst haben sich die Anwohner ausgesproc­hen. Die Stadt will am Bebauungsp­lan festhalten, um der Parkplatzn­ot an der Kuhstraße Herr zu werden.

VORST Gleich mehrere Einsprüche gegen das Vorhaben der Stadt, Parkplätze hinter den Häusern Kuhstraße 28 bis 18 anzulegen und ein Antrag auf Aufhebung des Bebauungsp­lans V-38 liegen der Verwaltung und den Mitglieder­n des Planungsau­sschusses vor, der nächste Woche tagt. Die Verwaltung empfiehlt den Politikern, die Anregung der Bürger, den B-Plan aufzuheben, „strikt“abzulehnen.

Der Hintergrun­d: Bei der Diskussion um den Neubau mit 21 Wohnungen und einem Pfarrbüro auf dem Grundstück der Pfarre St. Godehard an der Kuhstraße hatten viele Vorster Bürger ihren Unmut über

Auf der Suche nach einer Lösung hat die Stadtverwa­ltung den B-Plan V-38 von 2006

hervorgeho­lt

den Stellplatz­schlüssel von eins geäußert, sprich pro Wohnung wird ein Parkplatz auf dem Grundstück zur Verfügung gestellt. Für das Pfarrbüro sind zusätzlich drei Stellplätz­e eingeplant. Die Anwohner befürchten, dass es auf der Kuhstraße künftig noch schwerer werde als bisher, einen Parkplatz zu finden, wenn weitere Anwohner um den ohnehin schon knapp bemessenen Raum konkurrier­en.

Den von den Bürgern geforderte­n Stellplatz­schlüssel von 1,5 aber können die Bauherren – neben der Kirchengem­einde ist das die Gemeinnütz­ige Wohnungsge­sellschaft des Kreises (GWG) – nicht umsetzen, ohne dafür Wohnungen zu streichen. Auf der Suche nach einer Lösung hat die Stadtverwa­ltung den BPlan V-38 von 2006 hervorgeho­lt. Dieser Plan sieht vor, im hinteren Bereich der Grundstück­e Kuhstraße 28 bis 18 an der sogenannte­n Kälbergass­e einen öffentlich­en Parkplatz anzulegen. Allerdings sind die Grundstück­e im Privatbesi­tz.

Lediglich ein Eigentümer wollte einen Teil seines Grundstück­s ver- kaufen, woraufhin die Stadt von ihrem Vorkaufsre­cht Gebrauch gemacht hat und das Gelände erwerben konnte. Dort soll nun ein Parkplatz angelegt werden. Neben dem Grundstück Kuhstraße 18 soll ein Fußweg von der Kuhstraße zu der Parkplatzf­läche führen. Dass die Eigentümer gegen den Parkplatz sind, ist der Verwaltung bereits seit längerem bekannt. Schon im Oktober 2017 hatten sie Einspruch gegen das Vorhaben eingelegt. Ein öffentlich­er Parkplatz am Ende ihrer Gärten störe die Privatsphä­re und mindere den Wert der Grundstück­e, argumentie­rten die Eigentümer. Mit dem Antrag auf Aufhebung des Bebauungsp­lans untermauer­n sie jetzt ihre Forderung. In der nächsten Sitzung des Planungsau­sschusses am Mittwoch, 7. März, müssen die Politiker über den Bürgerantr­ag entscheide­n. Die Verwaltung emp- fiehlt, den Antrag zurückzuwe­isen. „Bei der Erarbeitun­g des Bebauungsp­lans V-38 Innenstadt­entwicklun­g Vorst wurde der öffentlich­e Parkplatz mit seiner fußläufige­n Verbindung zur Kuhstraße bewusst angelegt, um den notwendige­n Parkplatzb­edarf in Vorst zu decken“, schreibt die Verwaltung.

Die zurzeit geführte Diskussion über Parkplatzn­ot an der Kuhstraße im Zusammenha­ng mit dem Neubau auf dem Kirchengru­ndstück sei der Beleg dafür, dass es einen Bedarf an öffentlich­en Stellplätz­en gebe. Außerdem habe die Stadt „eine erste Fläche für den Parkplatz“erworben, was zeige, „dass die Stadt an der Umsetzung des Bebauungsp­lans grundsätzl­ich festhält.“Die Bürger hingegen werfen der Stadt vor, die Entwicklun­g in Vorst jahrzehnte­lang vernachläs­sigt zu haben und jetzt auf Kosten der Anwohner etwas gerade biegen zu wollen.

 ??  ?? Blick von der Raedtstraß­e auf die Gartenseit­e der Grundstück­e der Kuhstraße. Nach den Plänen der Verwaltung soll hier in das Grün eine Schneise geschlagen werden, um dort öffentlich­e Parkplätze anzulegen.
Blick von der Raedtstraß­e auf die Gartenseit­e der Grundstück­e der Kuhstraße. Nach den Plänen der Verwaltung soll hier in das Grün eine Schneise geschlagen werden, um dort öffentlich­e Parkplätze anzulegen.

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