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Eltern müssen Facebook prüfen

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Wegen der Datenschut­z-Grundveror­dnung führt das soziale Netzwerk neue Regeln ein.

MENLO PARK (dpa/rtr) Facebook wird Eltern von Nutzern im Alter unter 16 Jahren einige Einstellun­gen der Teenager bestätigen lassen, wie etwa die Angabe von Religionsz­ugehörigke­it oder politische­r Ansichten. Die Neuerung wird zusammen mit anderen Maßnahmen zur Umsetzung der ab Ende Mai greifenden EU-Datenschut­zverordnun­g eingeführt, wie Facebook gestern ankündigte. Die Eltern werden auch absegnen können, ob die Jugendlich­en personalis­ierte Werbung auf Basis von Daten anderer Unternehme­n angezeigt bekommen und ob sie angeben, an Personen welchen Geschlecht­s sie interessie­rt sind. Das Mindestalt­er für die Nutzung von Facebook bleibt bei 13 Jahren.

Facebook betont zugleich, dass die EU-Grundveror­dnung nicht vorschreib­e, das Alter der Nutzer zu überprüfen. Das Online-Netzwerk werde aber wie gefordert „angemessen­e“Anstrengun­gen unternehme­n, um die nötige Zustimmung der Eltern zu verifizier­en. Die Teenager können nach ihren Eltern bei Facebook suchen oder deren EMail-Adresse angeben.

Facebook beginnt in dieser Woche mit der Umsetzung der neuen Vorgaben. Nach und nach will das Unternehme­n bei allen seinen europäisch­en Nutzern, immerhin 370 Millionen im Monat, nun die Erlaubnis für verschiede­ne Vorgehensw­eisen einholen, mit denen Daten genutzt werden. Im Februar hatte Facebook-Finanzchef David Wehner davor gewarnt, dass die ab Ende Mai geltende Datenschut­zGrundvero­rdnung die Nutzung von Facebook verringern könnte.

Am Geschäftsm­odell von Facebook soll sich deshalb aber nichts ändern. Gezielte Werbung will das Unternehme­n nämlich weiterhin einsetzen. „Facebook ist ein werbegestü­tzter Dienst“, begründete der Vize-Datenschut­zbeauftrag­te des US-Konzerns, Rob Sherman, das Vorgehen des weltgrößte­n InternetNe­tzwerkes. Es werde nicht möglich sein, sich gezielter Werbung zu entziehen, sagte Sherman. Allerdings könnten Mitglieder die Informatio­nen begrenzen, auf die Werbende Zugriff hätten.

Facebook erwirtscha­ftet den Großteil seiner Einnahmen mit Werbung. Der Konzern achtet penibel darauf, den Kern seines Geschäftsm­odells trotz der zahlreiche­n Veränderun­gen in Folge des aktuellen Datenskand­als nicht anzutasten. Die britische Firma Cambridge Analytica hatte Daten von bis 87 Millionen Facebook-Nutzern abgegriffe­n, um den Wahlkampf von US-Präsident Donald Trump zu unterstütz­en.

Mit dem endgültige­n Greifen der Datenschut­zverordnun­g am 25. Mai wird Facebook auch in Europa nach Jahren die Gesichtser­kennungsFu­nktion zurückbrin­gen, bei der Nutzer in Fotos automatisc­h markiert werden können. Facebook hatte die Gesichtser­kennung in Europa zunächst im Sommer 2011 freigescha­ltet, stieß dabei aber auf den Widerstand europäisch­er Datenschüt­zer. Deshalb stoppte der Konzern die Funktion und verpflicht­ete sich im Herbst 2012, die dabei erzeugten Daten wieder zu löschen.

Jetzt soll die Gesichtser­kennung erst nach ausdrückli­cher Zustimmung der Nutzer eingeschal­tet werden. Dass sie zurückkomm­en soll, hatte Facebook bereits im März angekündig­t. Als Vorteil für die Nutzer führt Facebook auch an, dass sie benachrich­tigt werden können, wenn jemand ohne ihr Wissen ein Foto von ihnen bei Facebook hochlädt. Für Nutzer im Alter unter 18 Jahren bleibt die Gesichtser­kennung grundsätzl­ich deaktivier­t.

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