Rheinische Post Krefeld Kempen

Stadt will Ponyreiten auf Kirmes nicht zulassen und unterliegt vor Gericht

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ter entschiede­n, dass die Kommune über die Zulassung des Schaustell­ers „Kaiser’s Zirkuswelt“erneut befinden müsse.

Zur Begründung hat das Verwaltung­sgericht ausgeführt, dass in dem Ablehnungs­bescheid zwar grundsätzl­ich zulässige Auswahlkri­terien wie „bekannt und bewährt“und „neu und attraktiv“genannt seien. Allerdings habe die Stadt Krefeld es versäumt, zu erläutern, inwieweit der Betrieb des Schaustell­ers diese Kriterien erfüllt. Das war dem Gericht insofern doppelt unverständ­lich, als die Kommune ihm gerade im Punkt Tierschutz ein gutes Zeugnis ausstellte. Eine Gerichtssp­recherin erklärte gestern, die Stadt habe „Kaiser’s Zirkuswelt“als „veterinärm­edizinisch und tierschütz­erisch“unbedenkli­ch eingestuft.

Die Stadt führte erst in der Ver- handlung neue Gründe ins Feld. Die Kammer bemerkte dazu: „Die von der Stadt erst im Gerichtsve­rfahren genannten Ablehnungs­gründe wie ,Nachfrageo­rientierun­g’, ,Vermeidung mittelbare­r negativer Auswirkung­en auf den Kirmesbetr­ieb’ und ,Sicherheit der Besucher’ könnten den Ausschluss ebenfalls nicht begründen. Denn ein Austausch der Kriterien während des Auswahlver­fahrens ist unzulässig.“

Abgesehen davon liefere die Stadt für ihre Behauptung, dass das Ponykaruss­ell alle drei Kriterien nicht erfülle, wiederum keine konkrete Begründung. Aus einem Polizeiber­icht anlässlich zweier Versammlun­gen (von Tierschütz­ern gegen den Reitbahnbe­trieb und von Schaustell­ern in einer Solidaritä­tsaktion) auf der Sprödental­kirmes 2017 ergebe sich vielmehr, dass das Ponykaruss­ell auch während des Einsatzes stets gut besucht gewesen sei. Das Gericht bezweifelt auch die Sachgerech­tigkeit des Kriteriums „Vermeidung mittelbare­r negativer Auswirkung­en auf den Kirmesbetr­ieb“, weil es nicht an marktspezi­fischen Gesichtspu­nkten orientiert sei.

Zudem gebe es keine Anhaltspun­kte für eine Gefährdung von Besuchern durch „Kaiser’s Zirkuswelt“. Deshalb müsse die Stadt noch vor Beginn der Sprödental­kirmes am 27. April erneut über den Zulassungs­antrag entscheide­n, damit der Schaustell­erbetrieb gegebenenf­alls nochmals rechtzeiti­g vorher das Gericht anrufen könne.

Gegen den Beschluss ist die Beschwerde zum Oberverwal­tungsgeric­ht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster möglich.

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RP-ARCHIVFOTO: THOMAS LAMMERTZ Das Verwaltung­sgericht Düsseldorf sieht keine Anhaltspun­kte für eine Gefährdung von Besuchern durch das Ponyreiten in „Kaiser’s Zirkuswelt“auf der Sprödental­kirmes. Die Stadt hatte die Zulassung des Schaustell­ers verweigert. Jetzt muss sie neu...

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