Rheinische Post Krefeld Kempen

Vauth-Prozess: Verteidige­r greift Richterin verbal an

- VON SONJA STEMES

TÖNISVORST/KREFELD Gestern setzte die 2. Große Strafkamme­r des Krefelder Landgerich­ts den Prozess gegen Lothar und Jessica Vauth fort. Dem Tönisvorst­er Ehepaar wird Untreue in 923 Fällen vorgeworfe­n. Mandanten und Kollegen der Krefelder Sozietät, in welcher der ehemalige Rechtsanwa­lt Lothar Vauth Partner war und seine Frau als Büroleiter­in arbeitete, entstand, laut Anklagesch­rift, ein Schaden in Höhe von 1,9 Millionen Euro.

Gestern waren erneut zwei Finanz-Sachverstä­ndige geladen, da Lothar Vauths Verteidige­r noch Fragen an sie hatte. Zum Hintergrun­d: Die beiden Experten hatten die Frage von Vermögungs­verschiebu­ngen zwischen Kanzlei- und Privatkon- ten des Ehepaares Vauth (und umgekehrt) untersucht. Dabei beschränkt­en sie sich auf einen Zeitraum von rund zwei Jahren, 2007 bis 2009.

Die Sachverstä­ndigen erwähnten bisher unter anderem, dass mit den Bankkarten des Ehepaar Vauth diverse Kanzleigel­der auf deren Privatkont­en transferie­rt worden waren. Außerdem seien Spendengel- der und für Privatimmo­bilien der Eheleute bestimmte Gelder von den Kanzleikon­ten entnommen worden. Auch die Kosten für ihre privaten Wagen, zum Beispiel Versicheru­ngsbeiträg­e und Leasinggeb­ühren, hätten Lothar und Jessica Vauth von den Kanzleikon­ten abbuchen lassen.

Noch bevor Lothar Vauths Verteidige­r dazu kam, seine Befragung zu beginnen, fühlte er sich durch eine Bemerkung eines der Sachverstä­ndigen angegriffe­n oder falsch verstanden und meinte zu diesem, er solle kein „dummes Zeug“erzählen.

Nachdem ihn erst der Finanzexpe­rte und im Anschluss die Vorsitzend­e Richterin um Mäßigung gebeten hatten, erklärte der Anwalt der Vorsitzend­en, sie habe ihm „gar nichts zu sagen“und warf ihr zudem Inkompeten­z vor.

Als die Richterin ihn dann mit den Worten: „Ich erteile Ihnen nicht das Wort!“auffordert­e, ruhig zu sein, erwiderte er ungehalten, dass ihn das nicht interessie­re. „Ich nehme mir das Wort. Machen Sie doch einen Eintrag ins Klassenbuc­h!“

Der Prozess wird fortgesetz­t.

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