Rheinische Post Krefeld Kempen
Kalenderblatt 26. Mai 1952
Mit dem Beginn des Kalten Krieges hofften die westlichen Besatzungsmächte, allen voran die USA, dass auch die Bundesrepublik Deutschland in Zukunft einen Beitrag zur Verteidigung leisten würde. Ab Beginn der 1950er Jahre gab es deshalb den Plan, die Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG) zu gründen, eine gemeinsame Armee mehrerer europäischer Staaten. In diese Gemeinschaft sollten die Bundesrepublik und ihre zu gründende Bundeswehr eingegliedert werden. Zunächst galt es jedoch, den völkerrechtlichen Status der BRD, die noch unter dem Besatzungsstatut von 1949 stand, zu normalisieren. Die Verhandlungen zogen sich hin, doch am 26. Mai 1952 unterzeichneten Vertreter der BRD, Frankreichs, Großbritanniens und der USA den so genannten Deutschlandvertrag. Er sollte dem Land weitgehende, wenn auch in einigen Punkten eingeschränkte Souveränität geben. Der Vertrag war allerdings an die Gründung der EVG geknüpft. Diese scheiterte, als das französische Parlament 1954 seine Zustimmung verweigerte. Deshalb wurde der Deutschlandvertrag überarbeitet. 1955 wurde er in neuer Form zum wichtigsten Teil der Pariser Verträge, verbunden mit dem Beitritt Deutschlands zur NATO und der Gründung einer Westeuropäischen Union. Fast drei Jahre nach der Unterzeichnung erhielt damit die BRD ihre Souveränität und wurde annähernd gleichberechtigter Partner der Westmächte.