Rheinische Post Krefeld Kempen

Was das neue Reiserecht bringt

- VON PHILIPP LAAGE

Ab 1. Juli gilt in Deutschlan­d ein neues Pauschalre­iserecht. Damit sollen Online-Buchungen besser abgesicher­t werden.

Flugverbin­dung heraussuch­en, ein Hotel wählen und vielleicht noch einen Mietwagen dazubuchen: Viele Urlauber stellen sich ihre Reise heute mit wenigen Klicks im Internet zusammen. Damit sie künftig weitreiche­nder geschützt sind, gilt ab dem 1. Juli ein neues Reiserecht in Deutschlan­d. Die EU-Pauschalre­iserichtli­nie sollte eigentlich Online-Buchungen auf Portalen besser absichern. Die Reform hat aber auch Folgen für Reisebüros.

Bisher hatte der Urlauber die Wahl zwischen einer Pauschalre­ise und einer Individual­reise aus einzelnen Leistungen. Das Pauschalpa­ket ist gut abgesicher­t: Der Urlauber bekommt bei Insolvenz des Veranstalt­ers sein Geld zurück, kann bei Mängeln den Preis mindern und Schadeners­atz verlangen. Wer einzeln bucht, hat dieses Recht nicht.

Künftig gibt es eine dritte Kategorie: die verbundene Reiseleist­ung. Diese Rechtsform entsteht, wenn ein Vermittler – entweder Reisebüro oder Portal – dem Urlauber mindestens zwei Leistungen für dieselbe Reise binnen eines Tages verkauft und dabei verschiede­ne Rechnungen entstehen. Die einzelne Leistung muss mindestens 25 Prozent des Gesamtprei­ses ausmachen. In diesem Fall muss der Vermittler für alle kassierten Kundengeld­er eine eigene Insolvenza­bsicherung vorlegen, wie der Reiserecht­sexperte Prof. Ernst Führich erklärt. Und: Welche Art von Reise der Urlauber bucht, darüber muss der Vermittler künftig mit einem Formblatt explizit informiere­n. Tut er das nicht, wird er automatisc­h zum Reiseveran­stalter, erklärt Oliver Buttler von der Verbrauche­rzentrale Baden-Württember­g. Es gilt dann Pauschalre­iserecht.

Der Sinn: Der Urlauber soll bei der Buchung einer Reise aus verschiede­nen Bausteinen einzelner Anbieter nicht irrtümlich glauben, er kaufe eine Pauschalre­ise. Dabei hat der Gesetzgebe­r vor allem an Online-Buchungen gedacht, bei denen oft mit wenigen Klicks die Flüge und das Hotel gebucht werden.

Die Neuregelun­g zum Schutz des Verbrauche­rs gilt jedoch nicht allein für OnlinePort­ale, sondern auch in den Reisebüros. Auch dort herrschte in den vergangene­n Monaten große Unsicherhe­it. „Die Reisevermi­ttler haben Angst, zum Veranstalt­er zu werden, wenn sie das falsche Musterform­blatt verwenden“, berichtet Führich. Denn das Reisebüro muss künftig jede Einzelleis­tung separat buchen und abrechnen – und das richtige Formblatt aushändige­n.

Und das neue Reiserecht hat mit Blick auf die Veranstalt­er noch einen weiteren Vorteil: In Reaktion auf die neue Rechtslage bietet etwa Tui künftig auch Einzelleis­tungen mit Pauschalre­iseschutz an. Bucht der Kunde zum Beispiel nur das Hotel oder den Mietwagen bei dem Veranstalt­er, bekommt er trotzdem den „Vollkasko-Schutz“.

So macht es auch Schauinsla­nd Reisen: Die Buchung von einzelnen Unterkünft­en wird nach Angaben des Veranstalt­ers ab 1. Juli als Pauschalre­ise behandelt. Und DER Touristik gewährt seinen Kunden bei Buchung einzelner Leistungen schon länger den Pauschalre­iseschutz. Ausgenomme­n seien lediglich vermittelt­e Einzelflüg­e, die den Regelungen des internatio­nalen Dachverban­des der Fluggesell­schaften IATA unterliege­n. Auch Alltours erklärt, Einzelleis­tungen als Pauschalre­isen mit entspreche­ndem Schutz zu verkaufen.

„Das Pauschalre­iserecht wird hier künstlich über die AGB auf einzelne Leistungen übertragen“, sagt Führich. „Das ist ein großes Plus für den Urlauber.“Anders als bei der Buchung über ein Hotelporta­l wie Booking oder HRS bekommt der Reisende den vollen Schutz einer Pauschalre­ise.

Das neue Reiserecht bringt noch weitere Neuerungen: Urlauber haben künftig mehr Zeit für die Mängelanze­ige beim Veranstalt­er, wenn zum Beispiel das Hotelzimme­r verdreckt oder der Strand gesperrt war. Die Frist beträgt bislang einen Monat, für Buchungen ab 1. Juli werden es zwei Jahre sein – ein klarer Vorteil.

Es gibt jedoch auch Nachteile im Zuge der europaweit­en Angleichun­g des Pauschalre­iserechts. Künftig gilt dieses Recht nicht mehr für Ferienwohn­ungen und Ferienhäus­er von Reiseveran­staltern. Bucht der Kunde künftig etwa ein Ferienhaus in Spanien bei einem deutschen Veranstalt­er, könnte spanisches Mietrecht gelten. Geld für Mängel zurückzube­kommen, wird erschwert.

Zudem sind größere Preisänder­ungen nach der Buchung möglich. Bislang kann ein Urlauber den Reisevertr­ag kostenlos kündigen, wenn der Veranstalt­er den Preis nach Buchung um mindestens fünf Prozent erhöht. Künftig ist dies erst ab acht Prozent möglich. Auch darf der Preis bislang binnen vier Monaten vor Reisebegin­n nicht erhöht werden. Dieser Schutz beginnt künftig erst 20 Tage vor Reisebegin­n.

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FOTO: ROBERT GÜNTHER/DPA Das neue Pauschalre­iserecht bringt für den Verbrauche­r einige Vorteile.

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