Rheinische Post Krefeld Kempen

Autovermit­tler zahlen Selbstbete­iligung zurück

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Entsteht bei einer Auslandsre­ise ein Schaden am Mietwagen, gibt es den Eigenantei­l später wieder.

(tmn) Einen Mietwagen für die Auslandsre­ise buchen Urlauber häufig mit Vollkaskos­chutz ohne Selbstbete­iligung über Online-Portale. So sind sie bei einem Unfall gut abgesicher­t. Kommt es zu einem Schaden am Auto, müssen Kunden die Kosten in Höhe der Selbstbete­iligung aber oft trotzdem zunächst beim Vermieter begleichen – dann bekommen sie das Geld zu Hause vom Vermittler zurück, erklärt die Zeitschrif­t „Finanztest“. Der Grund: Vermittler buchten bei den kleinen Vermietern vor Ort oft Angebote mit Selbstbete­iligung, weil das günstiger sei.

Generell hat der Urlauber bei einer Mietwagenb­uchung im Internet oft drei Vertragspa­rtner, wie die Zeitschrif­t erläutert. Zunächst ist da das Buchungspo­rtal, etwa Check24 oder Billiger-mietwagen.de. Es listet wiederum Vermittler wie Sunnycars, Drive FTI und Cardelmar und vermittelt die Nutzer dorthin. Der Vermittler wiederum hat große Kontingent­e an Autos bei örtlichen Vermietern gebucht und kann somit günstige Preise an den Endkunden weitergebe­n. Der Unterschie­d sei vielen jedoch nicht klar. Der Vermieter ist schließlic­h der Vertragspa­rtner des Urlaubers vor Ort und erster Ansprechpa­rtner bei Problemen mit dem Fahrzeug. Und der Vermieter sollte bei Rückgabe des Wagens ein Übergabepr­otokoll aushändige­n.

Verbrauche­r haben häufig bereits online beim Vermittler einen umfassende­n Versicheru­ngsschutz gebucht – trotzdem wollen viele Vermieter dem Kunden noch teure Zusatzpoli­cen aufdrängen. Finanztest rät, grundsätzl­ich eine Vollkaskov­ersicherun­g ohne Selbstbete­iligung und einer Deckungssu­mme von mehreren Millionen Euro zu buchen.

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FOTO: THINKSTOCK Beim Schaden ist erst die Selbstbete­iligung fällig.

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