Rheinische Post Krefeld Kempen

Maike Kohl-Richter geht vor Gericht leer aus

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KÖLN (dpa) Die Witwe von Altkanzler Helmut Kohl, Maike Kohl-Richter, hat keinen Anspruch auf eine von diesem erstritten­e Rekord-Entschädig­ung in Höhe von einer Million Euro. Das entschied gestern das Oberlandes­gericht Köln. Der Anspruch auf Geldentsch­ädigung sei nicht vererbbar, sagte Richterin Margarete Reske. Schließlic­h gehe es darum, dem Geschädigt­en Genugtuung zu verschaffe­n, und das sei nur möglich, solange er noch lebe. Kohl war im vergangene­n Jahr gestorben. Alleinerbi­n Maike KohlRichte­r (54) kündigte an, in Revision zu gehen. „Wir sind der Auffassung, dass Täter vom Tod des Opfers nicht profitiere­n dürfen, und werden den Bundesgeri­chtshof anrufen“, teilte ihr Anwalt Thomas Hermes mit.

Helmut Kohl (1930-2017) hatte die Entschädig­ung kurz vor seinem Tod vom Landgerich­t Köln zugesproch­en bekommen, weil in dem Buch von Heribert Schwan, „Vermächtni­s: Die Kohl-Protokolle“, unautorisi­erte Zitate von ihm veröffentl­icht worden waren. Das Oberlandes­gericht fand deutliche Worte für das Verhalten Schwans. Fast zwei Stunden lang listete Richterin Reske „Fehlzitate“, „Kontext-Verfälschu­ngen“und „grobe Verletzung­en der journalist­ischen Sorgfaltsp­flicht“auf. So seien Äußerungen Kohls aus dem Zusammenha­ng gerissen und verfälscht worden. Zudem hätte Kohls ehemaliger Ghostwrite­r Schwan die Zitate aufgrund seiner Verschwieg­enheitspfl­icht nicht veröffentl­ichen dürfen.

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