Rheinische Post Krefeld Kempen

So klappt der Hochschulw­echsel

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Wechsler sollten sich gut über Anforderun­gen an der neuen Uni informiere­n.

HANNOVER (dpa) Das Studium ist zu allgemein, zu speziell, man hat Prüfungen versemmelt oder möchte in die Traumstadt ziehen: Die Gründe für einen Studienort­swechsel können ganz unterschie­dlich sein. Generell ist ein Hochschulw­echsel seit Einführung des Bachelor-MasterSyst­ems gut möglich, erklärt Elke Mittag von der Koordinier­ungsstelle für Studieninf­ormation und -beratung Niedersach­sen: „Die Modularisi­erung der Studiengän­ge durch Bologna macht sie transparen­t und gut vergleichb­ar.“

Wer den Studienort wechseln möchte, muss sich an die von der Hochschule vorgegeben­en Bewerbungs- und Einschreib­efristen halten. Es gelten auch die Zugangsund Zulassungs­ordnung. Die Zugangsord­nung regelt die Voraussetz­ungen, die Bewerber erfüllen müssen. Die Zulassungs­ordnung bestimmt, wie Kandidaten ausgewählt werden, wenn es mehr Bewerber als Studienplä­tze gibt. Bewerber sollten hier genau hinschauen, rät Elke Mittag: „Auch ein zulassungs­freier Studiengan­g kann Zugangsbed­ingungen haben.“

Wer nach dem Bachelor für den Master an eine andere Hochschule wechseln möchte, muss erst einmal nur in die Zulassungs­ordnung des Wunschstud­iengangs schauen. „Entweder passt’s sofort – oder eine Zulassung mit Auflagen ist mög- lich“, erklärt Martin Scholz von der Gesellscha­ft für Informatio­n, Beratung und Therapie an Hochschule­n. Um zu klären, ob und wie eine Zulassung mit Auflagen möglich ist, können Bewerber die Fachstudie­nberatung kontaktier­en. Unter Umständen können sie dann in das erste Masterseme­ster aufgenomme­n werden, müssen aber einzelne Module aus dem Bachelor nachholen. Dann kann sich das Studium um einige Semester verlängern.

Ganz ähnlich ist das bei einem Wechsel innerhalb eines Bachelorod­er Masterstud­iengangs: Dazu weisen Studierend­e bereits erbrachte Leistungen an der neuen Hochschule nach und bekommen sie angerechne­t, wenn diese den Inhalten entspreche­n. Scholz rät dazu, in dem Fall mit den Zentralen Studienber­atungen oder Serviceste­llen der Universitä­ten Kontakt aufzunehme­n.

Komplizier­ter gestaltet sich ein Wechsel für angehende Lehrer: „Aufgrund des Föderalism­us sind in den verschiede­nen Bundesländ­ern ganz unterschie­dliche Fächerkomb­inationen möglich“, erklärt Scholz. Wer von einem Bundesland in ein anderes wechseln möchte, muss deshalb oft ein ganzes Fach nachstudie­ren oder eine Ausnahmege­nehmigung bei der jeweiligen Schulaufsi­chtsbehörd­e beantragen. Auch für Medizinstu­denten gelten andere Regeln, da die Studienplä­tze in einem bundesweit­en Verfahren zugeteilt werden. Ein Wechsel ist deshalb nicht einfach so möglich – ein Tausch dagegen schon. Wenn ein Tauschpart­ner an der Wunschhoch­schule gefunden ist, müssen nur zwei Bedingunge­n erfüllt werden, meint der Studienber­ater: „Die Studierend­en müssen in ihrem jeweiligen Studienmod­ell bleiben, und die Hochschule muss dem Tausch zustimmen.“

Wer während des Studiums auf Bafög angewiesen ist, muss einen Studienort­swechsel gut planen. Die Förderung wird nur während der Regelstudi­enzeit gezahlt. Eine Verlängeru­ng des Studiums durch den Wechsel wird also zum Problem. Laut Bundesmini­sterium für Bildung und Forschung wird bei einem erstmalige­n Fachrichtu­ngswechsel in der Regel angenommen, dass ein wichtiger Grund vorliegt. Die Förderungs­dauer verlängert sich aber nur, wenn der Abbruch oder Wechsel bis zum Beginn des vierten Fachsemest­ers stattfinde­t.

Generell ist ein Hochschulw­echsel seit Einführung des Bachelor-MasterSyst­ems gut möglich

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