Rheinische Post Krefeld Kempen

Nur eine Atempause

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Der große Knall zwischen CDU und CSU konnte abgewendet werden. Die Parteien haben getan, was in der Politik eigentlich normal ist: Sie sind sich ein Stück entgegenge­kommen. Für eine so kleine Bewegung in einer politische­n Sachfrage muss man keine historisch­e Krise provoziere­n. Der Kompromiss wird aber nicht von Dauer sein.

Nur wenn es der Kanzlerin gelingt, eine Reihe von süd- und südosteuro­päischen Ländern dazu zu bewegen, die bei ihnen registrier­ten Flüchtling­e im Fall von Zurückweis­ungen an der deutschen Grenze zurückzune­hmen, kann der Streit zwischen CDU und CSU befriedet werden. Die Chancen, dass ihr solche Abkommen glücken und für Deutschlan­d bezahlbar bleiben, sind nicht gut. Die Zwei-Wochen-Frist ist nur eine Atempause: Die Fehde zwischen CDU und CSU wird sich fortsetzen – so oder so. Selbst wenn Merkel mit dem Druck im Rücken, dass die Flüchtling­sfrage die deutsche Regierung sprengen könnte, die Abkommen schließen kann, bleibt die Entfremdun­g der Schwesterp­arteien. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis sich der nächste Streit entzündet.

Haltungsve­rbot muss her

Wer in NRW einen großen Hund (ab 40 Zentimeter Höhe) halten möchte, benötigt einen Sachkunden­achweis. Diesen muss er den zuständige­n Behörden vorlegen. Macht der Halter das nicht, verstößt er gegen das Landeshund­egesetz und macht sich strafbar. Das ist vernünftig und richtig so.

Wer giftige Skorpione, Spinnen und Schlangen zu Hause hält, muss keine entspreche­nde Qualifikat­ion zur Haltung nachweisen. Dabei können diese Tiere – genauso wie Hunde – für Menschen zur tödlichen Gefahr werden.WerVogelsp­innen oderWürges­chlangen hält, muss dies noch nicht einmal den Behörden melden. Eine entspreche­nde Anzeigepfl­icht besteht nicht. Und ein Haltungsve­rbot besonders gefährlich­er Reptilien gibt es auch nicht. Das ist unverständ­lich. Bestimmte Exoten gehören einfach nicht in deutsche Wohnzimmer – und schon gar nicht in die Hände von Laien. Daher sollte die Haltung von besonders giftigen und gefährlich­en Tieren gesetzlich verboten werden. Und für Reptilien, die den Menschen nicht tödlich verletzen können, sollte eine Anzeigepfl­icht bestehen.

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