Rheinische Post Krefeld Kempen
Nur eine Atempause
Der große Knall zwischen CDU und CSU konnte abgewendet werden. Die Parteien haben getan, was in der Politik eigentlich normal ist: Sie sind sich ein Stück entgegengekommen. Für eine so kleine Bewegung in einer politischen Sachfrage muss man keine historische Krise provozieren. Der Kompromiss wird aber nicht von Dauer sein.
Nur wenn es der Kanzlerin gelingt, eine Reihe von süd- und südosteuropäischen Ländern dazu zu bewegen, die bei ihnen registrierten Flüchtlinge im Fall von Zurückweisungen an der deutschen Grenze zurückzunehmen, kann der Streit zwischen CDU und CSU befriedet werden. Die Chancen, dass ihr solche Abkommen glücken und für Deutschland bezahlbar bleiben, sind nicht gut. Die Zwei-Wochen-Frist ist nur eine Atempause: Die Fehde zwischen CDU und CSU wird sich fortsetzen – so oder so. Selbst wenn Merkel mit dem Druck im Rücken, dass die Flüchtlingsfrage die deutsche Regierung sprengen könnte, die Abkommen schließen kann, bleibt die Entfremdung der Schwesterparteien. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis sich der nächste Streit entzündet.
Haltungsverbot muss her
Wer in NRW einen großen Hund (ab 40 Zentimeter Höhe) halten möchte, benötigt einen Sachkundenachweis. Diesen muss er den zuständigen Behörden vorlegen. Macht der Halter das nicht, verstößt er gegen das Landeshundegesetz und macht sich strafbar. Das ist vernünftig und richtig so.
Wer giftige Skorpione, Spinnen und Schlangen zu Hause hält, muss keine entsprechende Qualifikation zur Haltung nachweisen. Dabei können diese Tiere – genauso wie Hunde – für Menschen zur tödlichen Gefahr werden.WerVogelspinnen oderWürgeschlangen hält, muss dies noch nicht einmal den Behörden melden. Eine entsprechende Anzeigepflicht besteht nicht. Und ein Haltungsverbot besonders gefährlicher Reptilien gibt es auch nicht. Das ist unverständlich. Bestimmte Exoten gehören einfach nicht in deutsche Wohnzimmer – und schon gar nicht in die Hände von Laien. Daher sollte die Haltung von besonders giftigen und gefährlichen Tieren gesetzlich verboten werden. Und für Reptilien, die den Menschen nicht tödlich verletzen können, sollte eine Anzeigepflicht bestehen.