Rheinische Post Krefeld Kempen

Was ist eine Immobilie wirklich wert?

- VON SABINE MEUTER

Die Wertermitt­lung eines Objektes ist oft komplizier­t. Welches Verfahren der Gutachter anwendet, hängt unter anderem vom Haustyp ab.

Es kann viele Gründe geben, von einem Haus ein Wertgutach­ten erstellen zu lassen. Denkbar ist, dass das Haus verkauft werden soll, aber die Eigentümer zerstritte­n sind. Vielleicht wird aber auch eine Immobile aus dem Betriebsve­rmögen in Privateige­ntum überführt – auch dann muss ein kostenpfli­chtiges Wertgutach­ten her. Solche Gutachten werden von einem vereidigte­n und zertifizie­rten Sachverstä­ndigen erstellt. Der Vorteil: Sie sind gerichtsfe­st.

Benötigen private Verkäufer und Käufer aber nur eine sachkundig­e Einschätzu­ng, was sie wohl für ihr Haus bekommen oder was sie bereit sein sollten zu zahlen, muss nicht unbedingt ein formelles Wertgutach­ten her, sagt Corinna Merzyn vom Verband Privater Bauherren (VPB). In solchen Fällen ist es oft sinnvoller, dass ein qualifizie­rter Bausachver­ständiger das Objekt begeht und neben einer Preisspann­e auch nötige Folgeinves­titionen beziffert.

Soll es doch ein reines Wertgutach­ten sein, sind Verbände wie der VPB oder der Bundesverb­and der Sachverstä­ndigen und Fachgutach­ter (BDSF), aber etwa auch Industrie- und Handelskam­mern oder Immobilien­makler Ansprechpa­rtner.

Wird bei einem Gerichtsve­rfahren etwa im Zusammenha­ng mit einer Scheidung das Wertgutach­ten einer Immobi- (bü) Baurecht Hat ein Bauherr „vorbehaltl­os“die Schlussrec­hnung eines Architekte­n bezahlt und die „Fertigungs­anzeige“widerspruc­hslos hingenomme­n, so hat es damit sein Bewenden. Er kann nicht gut ein Jahr später eine „Mängelrüge“vorbringen, da der Architekt „unter Berücksich­tigung von Treu und Glauben“und mit Rücksicht auf die Verkehrssi­tte von einer „beanstandu­ngslosen Ingebrauch­nahme“seiner Leistungen durch den Bauherrn ausgehen kann. Hier ging es um einen Balkon, dessen Bau der Architekt nicht lie benötigt, sollte man im Vorfeld klären, ob man einen Sachverstä­ndigen selbst beauftrage­n kann oder ob das Gericht einen Gutachter vorgibt.

Ermittelt wird der Verkehrswe­rt einer Immobilie auf Basis des Baugesetzb­uches, der Immobilien-Wertermitt­lungsveror­dnung und der Wertermitt­lungsricht­linien, erläutert der Dortmunder Architekt und Bauberater Wolfgang Szubin vom Verband Wohneigent­um in Bonn.

Ein Faktor bei der Wertermitt­lung sind das Grundstück und seine Lage – Stadt oder ländliche Gegend –, der andere Faktor ist das Gebäude und sein Zustand. Je nach Immobilie wird für die Wertermitt­lung das Sachwertve­rfahren, das Vergleichs­wertverfah­ren oder das Ertragswer­tverfahren zugrunde gelegt.

„Bei Ein- und Zweifamili­enhäusern wird in der Regel das Sachwertve­rfahren angewendet“, erklärt Jens-Olaf Brück. Der Sachverstä­ndige für Immobilien­bewertung und Immobilien­vermittlun­g im hessischen Reichelshe­im ist auch BDSF-Mitglied. Dabei liefern die von den Gutachtera­usschüssen der jeweiligen Kommune veröffentl­ichten Bodenricht­werte Orientieru­ng für den Wert eines Grundstück­s.

Auch das Alter des Gebäudes spielt eine Rolle. „Je älter die Immobilie ist, desto größer ist die Wertminder­ung“, so Szubin. Ein Gebäude, das älter als selbst zu verantwort­en, sondern nur die „Überwachun­g“vereinbart hatte. (SchleswigH­olsteinisc­hes OLG, 7 U 90/17) Mietrecht Das Amtsgerich­t München hat entschiede­n, dass sich ein Mieter auch an einen mündlich per Handschlag geschlosse­nen Vergleich über einen Auszugster­min halten muss, wenn der Vermieter den Abschluss dieses Vergleichs beweisen kann. Wenn es nicht die geringsten Zweifel an einer Einigung gegeben hatte, so ist diese einzuhalte­n. (AmG München, 473 C 13483/17) 80 Jahre ist, hat kaum noch Zeitwert - es sei denn, es wurde im Laufe der Jahre saniert und dadurch verjüngt.

Das Vergleichs­wertverfah­ren wird in der Regel bei der Wertermitt­lung von vergleichb­aren Grundstück­en sowie Reihen- und Doppelhäus­ern angewendet. Basis für die Wertermitt­lung ist die Kaufpreiss­ammlung des Gutachtera­usschusses. „Ab einer Im- mobilie mit drei Wohneinhei­ten wird davon ausgegange­n, dass die Vermietung im Vordergrun­d steht – in diesem Fall kommt das Ertragswer­tverfahren als Bewertungs­verfahren zum Zuge“, erläutert Brück. Bei der Berechnung des Verkehrswe­rtes werden der Bodenwert des Grundstück­s sowie der Gebäudeert­ragswert, der sich aus den Mieteinnah­men und den Kosten für die Bewirtscha­ftung der Immobilie ergibt, zugrunde gelegt.

Die Kosten des Gutachtens hängen von der Hausgröße, aber auch vom Aufwand des Gutachters ab. Bei einem Einfamilie­nhaus kostet ein Gutachten in der Regel zwischen 1000 und 1500 Euro plus Mehrwertst­euer.

Rein theoretisc­h sind auch Kurzgutach­ten mit einem Umfang von zwei bis drei Seiten möglich. Entspreche­nd niedriger sind die Kosten. Der Nachteil: Kurzgutach­ten sind nicht gerichtsfe­st.

Wer glaubt, dass ein einmal erstelltes Wertgutach­ten auch noch im darauf folgenden Jahr gültig ist, der irrt. Das Gutachten weist den Wert der Immobilie zu einem bestimmten Stichtag auf. „Mit jedem Tag, der vergeht, verliert ein Gebäude an Zeitwert“, so Szubin.

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FOTO: DPA Wie viel Geld der Verkäufer einer Immobilie verlangen kann, hängt von vielen Faktoren ab. Eine Solaranlag­e auf dem Dach zum Beispiel kann wertsteige­rnd sein.

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