Rheinische Post Krefeld Kempen

Heizung zur Miete – sinnvoll oder nicht?

- VON UWE ROTH

Trotz Hitze sollten sich Verbrauche­r frühzeitig um ihre Heizung kümmern. Ist sie kaputt, muss die nächste aber nicht unbedingt gekauft werden. Für rund 100 Euro monatlich können Hausbesitz­er auch eine Anlage mieten.

Eine Gasbrennwe­rtheizung kostet locker zwischen 6000 und 8000 Euro. Wird sie beispielsw­eise mit Solartherm­ie oder einer Wärmepumpe kombiniert, sind mehr als 10.000 Euro fällig. Eine solche Summe hat nicht jeder in Reserve. Statt Barzahlung kann der Eigenheimb­esitzer einen Kredit aufnehmen. Oder er kann eine Heizung leasen – ähnlich wie es beim Auto gemacht wird.

Die Energiebra­nche spricht hierbei von Contractin­g. Anbieter solcher Mietheizun­gen sind größtentei­ls Energiever­sorger, die mit Heizungsba­uern und Handwerksb­etrieben zusammenar­beiten. Der Kunde schließt einen Vertrag und überweist monatlich einen Grundpreis für die Anlage. Geworben wird mit Preisen zwischen 70 und 100 Euro, obendrauf kommen die Verbrauchs­kosten.

Der Anbieter kümmert sich im Gegenzug um den Einbau und die Wartung der Anlage. Er übernimmt sogar die Gebühren für den Schornstei­nfeger. Und bei einer Störung steht ein 24-Stundendie­nst parat. Anbieter verkaufen diese Dienstleis­tungen als Rundum-Sorglos-Paket.

Doch auf dem Markt tun sie sich mit solchen Verspreche­n schwer. Zwar gibt es laut Isabell Bilger vom Verband für Energie- und Wasserwirt­schaft zur Marktentwi­cklung bei Privatkund­en keine belastbare­n (bü) Mieterhöhu­ng Vermieter dürfen zur Begründung einer Mieterhöhu­ng für ein Einfamilie­nhaus auch auf den örtlichen Mietspiege­l zurückgrei­fen, in dem Einfamilie­nhäuser nicht gelistet sind. Es darf dann auf die Angaben zu vergleichb­aren Mehrfamili­enhäusern zurückgegr­iffen werden, was die Einfamilie­nhaus-Mieter nicht benachteil­igt; Denn die Miete für Einfamilie­nhäuser liegt im Regelfall höher als die für Mehrfamili­enhäuser, sie ist demnach die „günstigere“Bezugnahme. (BGH, VIII ZR 54/ 15) Zahlen, aus den Mitgliedsu­nternehmen kommen aber Rückmeldun­gen, die einen eher stagnieren­den Markt aufzeigen.

Die Versorger führen die Zurückhalt­ung der Kunden auf die niedrigen Zinsen und Energiekos­ten zurück, erklärt Bilger. Zudem sei es schwierig, kooperatio­nswillige Handwerker zu finden, da deren Auftragsbü­cher voll seien. Frank Ebisch vom Zentralver­band Sanitär Heizung Klima ist ähnlich kritisch: „Privatkund­en interessie­ren sich nicht sonderlich dafür. Sie wollen Herr ihrer Heizung und ihres Hauses sein.“Er vermutet, Verbrauche­r fürchteten, im Winter an der kalten Heizung zu sitzen, weil der Anbieter seine Verspreche­n nicht einhalten oder insolvent gehen könne.

Das Contractin­g ist jedoch kein neues Modell. Das Hauptgesch­äft machen die Versorger mit Wohnungsba­ugesellsch­aften und sonstigen Unternehme­n. Sie erhalten statt einer Heizung meistens ein eigenes Blockheizk­raftwerk, das zusätzlich Strom erzeugt. Aber seit es möglich ist, sie in der Größe einer Waschmasch­ine herzustell­en, kommen Einfamilie­n- und kleinere Mehrfamili­enhäuser dafür infrage. Im Privatbere­ich sind aber Gasbrennwe­rtheizunge­n die am häufigsten installier­ten Anlagen. Die Verträge werden mit dem Eigentümer einer Immobilie in der Regel über eine Laufzeit von zehn Jahren abge- Mietrecht Beklagt sich ein Mieter häufig beim Vermieter über andere Mieter im Haus, weil diese zu viel Lärm machten, ist er aber nicht bereit, gemeinsam mit allen Parteien seine Probleme zu lösen, so darf ihm das Mietverhäl­tnis aufgekündi­gt werden. Hier hatte der Mieter sogar in der Gerichtsve­rhandlung zugegeben, ein „konfliktbe­ladenes“Verhältnis zu den anderen Mietern zu haben - weigerte sich aber auch dort, an einer Beilegung des Konfliktes teilzunehm­en. (AmG Augsburg, 25 C 974/16) schlossen. Je nach den Bedingunge­n kann der Kunde nach Vertragsen­de die Heizung kostenlos oder zum Restwert übernehmen. Bei größeren Anlagen wird öfter eine Fortführun­g des Vertrags vereinbart.

„Generell ist Contractin­g nicht automatisc­h günstiger als Eigeninves­tition“, sagt Bilger. „Es nimmt dem Bauherren aber über die Vertragsla­ufzeit das Betriebsri­siko und dämpft Kostenanst­iege über die Laufzeit.“Je größer das Projekt, desto eher lohnt sich ihrer Ansicht nach diese Vertragsfo­rm. Auch Hausbesitz­er mit niedrigen Einkommen ließen sich auf die Angebote ein, berichtet Bilger. Denn ihnen fehlen oft die Eigenmitte­l für eine neue Heizung.

Carla Groß von der Verbrauche­rzentrale Sachsen sieht die Angebote mit Skepsis. Den Profit mache in erster Linie der Anbieter. Das Problem sei die Vertragsla­ufzeit. „Es gelten üblicherwe­ise die Allgemeine­n Vertragsbe­stimmungen für Fernwärme“, erläutert Groß. Diese sehen maximal zehn Jahre Laufzeit und jeweils fünf Jahre für eine Verlängeru­ng vor. „Der Contractor kann damit seine Investitio­n und seinen Gewinn absichern.“

Interessen­ten sollten auf die Vertragsbe­dingungen schauen, die am Ende der Laufzeit gelten. „Die Anlage hat ist dann sicher zum Teil schon abbezahlt, aber sie gehört dem Vertragsne­hmer trotzdem nicht.“Vorteile sieht Groß für Vermieter: Sie müssen sich nicht um die Heizung kümmern und können die Mehrkosten über die Heizkosten­abrechnung direkt an die Mieter durchleite­n.

WOHNEN & RECHT

 ?? FOTO: DPA ?? Energiever­sorger und Heizungsba­uer werben für die Mietheizun­g. Verbrauche­rschützer sehen die Angebote eher skeptisch. Vor allem Vermieter hätten Vorteile, sagen die Experten.
FOTO: DPA Energiever­sorger und Heizungsba­uer werben für die Mietheizun­g. Verbrauche­rschützer sehen die Angebote eher skeptisch. Vor allem Vermieter hätten Vorteile, sagen die Experten.

Newspapers in German

Newspapers from Germany