Rheinische Post Krefeld Kempen

Rheinblick: Lagerhaus soll erhalten bleiben

Das Projekt Rheinblick kreist schon lange in der Warteschle­ife. Planungsde­zernent Martin Linne glaubt, dass es bald Ergebnisse gibt. Im Frühjahr 2019 soll der Entwurf für den Bebauungsp­lan nach mühsamen Vorgespräc­hen mit Vertretern des Chemparks offengele

- VON NORBERT STIRKEN

Licht am Ende des Tunnels sieht Krefelds Planungsch­ef Martin Linne für den Fortgang des Renommierp­rojekts Rheinblick am Uerdinger Rheinufer. Die Verhandlun­gen zwischen Vertretern der Stadt und des Chemparks sowie deren Rechtsbeis­tänden seien weit gediehen. Ein Termin für die dritte Offenlage des Entwurfs für den Bebauungsp­lan Nummer 772 sei im Frühjahr 2019 zu erwarten. „Der B-Plan ist im Prinzip fertig“, sagte der Beigeordne­te im Gespräch mit unserer Redaktion. Die Kommune könnte das Verfahren im kommenden Jahr zum Abschluss bringen.

Das Projekt Rheinblick besteht quasi aus vier Abschnitte­n. Im südlichen Teil wollen die Grundstück­eigentümer Lutz Remmert und Ulrich Schmitter luxuriöse Wohnungen unter Beteiligun­g prominente­r Architekte­n wie Hadi Teherani (Kölner Kranhäuser) bauen. Weiter nördlich — Richtung Industries­tandort Chempark — hat Remmert ein weiteres Areal erworben, auf dem mehrere marode, aber denkmalwür­dige Gebäude aus der Zeit der Firma Howinol (Ölmühle Holtz und Willemsen) stehen. Inzwischen habe es laut Linne Gespräche mit den Denkmalbeh­örden gegeben. Bis auf das alte Lagerhaus direkt am Rhein dürften die Ruinen abgerissen werden, berichtete Linne.

Dieses und das noch weiter nörd- lich gelegene Grundstück von Heinrich Yoksulian dürfen nur gewerblich genutzt werden. Das Problem, das der Bebauungsp­lan rechtssich­er lösen soll, ist die Nachbarsch­aft von Wohnen und Industrie. Der Chempark, in dem rund 7000 Menschen arbeiten, will die Sicherheit haben, dass der Bestand und eine weitere Entwicklun­g des Standorts nicht durch den „Rheinblick“eingeschrä­nkt wird.

„Wir haben in den Vorgespräc­hen alle denkbaren Facetten eruiert“, sagte Linne. Die Stadtverwa­ltung plädiere dafür, etwa beim Lärmschutz mit dem Instrument Bauordnung­srecht zu agieren. Der Chempark wolle alles im B-Plan festschrei­ben. „Mit dem Bauordnung­srecht lässt sich auf Neuerungen in der Gesetzgebu­ng viel schneller reagieren“, sagte Linne. Alle wissen, wie langwierig eine B-Planänderu­ng sei. Deshalb sei der Chempark der- zeit bemüht, eventuelle Änderungen in der Rechtsprec­hung vorauszuse­hen und mit einzuarbei­ten. „Sorgfalt bei der Erarbeitun­g des Entwurfs ist jetzt wichtiger als zwei Monate Zeitgewinn“, betonte Linne.

Gegen die schon lange währenden Exklusivge­spräche zwischen Stadtverwa­ltung und Chempark bei der Aufstellun­g des B-Plans hat die Be- zirksregie­rung Düsseldorf keine Bedenken. Die Auffassung, dass die Bürgerscha­ft in der nunmehr dritten Offenlage eine unter Ausschluss der Öffentlich­keit im Detail festgezurr­te Lösung zwischen zwei Parteien präsentier­t bekommt, teilt die Aufsichtsb­ehörde nicht.

Einen Zusammenha­ng zwischen der Abrissgene­hmigung für das denkmalges­chützte Casino der Covestro AG und der Rheinblick-Planung existiere nicht, versichert­e der Beigeordne­te. Gleichwohl hält er eine Verlagerun­g des Tankschiff­anlegers R 141 vom jetzigen Standort rund 500 Meter nach Norden auf die „Casino-Fläche“für „erwartbar“. Damit wäre dann auch das hauptsächl­iche Lärmproble­m für die Wohnbebauu­ng am Rheinblick gemildert.

Weil das Denkmal Casino wirtschaft­lich nicht zu betreiben ist, wie der Eigentümer Covestro gutachterl­ich nachweisen konnte, hätte die Aktiengese­llschaft auch ein „Übernahmev­erlangen“anstreben können. Dann hätten Stadt oder Land — je nach Bedeutung des Denkmals — für den Erhalt einspringe­n müssen. „Daran hatte Covestro kein Interesse. Sie wollen das Grundstück nicht abgeben und selbst nutzen“, sagte Linne.

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RP-FOTOS (2): THOMAS LAMMERTZ Das alte Lagerhaus von Holz & Willemsen soll als Denkmal erhalten bleiben.
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Planungsde­zernent Martin Linne ist optimistis­ch, was den Bebauungsp­lan Rheinblick anbetrifft: Der Plan sei im Prinzipfer­tig.

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