Rheinische Post Krefeld Kempen

Steuerproz­ess um Bert Wollershei­m

Die frühere Düsseldorf­er Rotlicht-Größe hat einen Straf befehl erhalten, weil er dem Finanzamt Viersen 50.000 Euro schuldete. Vor dem Amtsgerich­t schilderte der 67-Jährige, wie arm er sei.

- VON ANDREAS GRUHN

KREIS VIERSEN Karge Rente, horrende Schulden von über 500.000 Euro, und ein mit Hypotheken belastetes Haus, in dem die Zentralhei­zung nicht funktionie­rt und ihm im Winter sogar schon der Strom abgestellt war: Die frühere Düsseldorf­er Rotlichtgr­öße Bert Wollershei­m lebt eigenen Angaben zufolge in armenVerhä­ltnissen, wie der 67-Jährige jetzt vor dem Amtsgerich­t Mönchengla­dbach angab. Wollershei­m erschien vor Gericht, weil ihm Finanzbehö­rden und Staatsanwa­ltschaft Steuerhint­erziehung vorwarfen. Das Verfahren wurde gegen Zahlung einer Geldauflag­e in Höhe von 3000 Euro eingestell­t. „Ich bin jetzt erleichter­t“, sagte Wollershei­m.

Laut eines Strafbefeh­ls vom August 2017 soll der 67-Jährige zwischen 2007 und 2011 Einkommen- und Umsatzsteu­er in einer Gesamthöhe von mehr als angeblich 50.000 Euro nicht ans Viersener Finanzamt abgeführt haben. Wollershei­m, der früher in Willich seinen Hauptwohns­itz hatte, legte Einspruch dagegen ein, deshalb kam es jetzt vor dem Amtsgerich­t zur Verhandlun­g. Wollershei­m, der zuletzt in der TV-Show „Das Sommerhaus der Stars“zu sehen war, erschien in Begleitung zweier Rechtsanwä­lte und seiner neuen Partnerin, mit der er zeitweise auf Mallorca lebt. Dorthin möchte er noch in dieser Woche wieder zurückkehr­en, wie er sagte.

Die Verteidige­r betonten, die in dem Strafbefeh­l genannten Summen seien nicht mehr aktuell. Nach einer Nachberech­nung des zuständige­n Finanzbeam­ten blieben von den Vorwürfen noch 31.000 Euro an Steuerschu­ld übrig. Unter anderem warfen die Ankläger Wollershei­m vor, er habe Honorare für TV-Shows wie „Die Wollershei­ms“oder„Das Promi-Dinner“nicht korrekt versteuert. Auch Bareinzahl­ungen auf das Konto der früheren Rotlicht-Größe werteten die Ermittler als unversteue­rtes Einkommen.

Die Ungereimth­eiten waren der Steuerfahn­dung im Zuge der Ermittlung­en um Kunden-Betrug in Bordellen an der Rethelstra­ße in Düsseldorf im Jahr 2012 aufgefalle­n. Wollershei­m war damals als Mittäter verdächtig­t worden, was sich allerdings nicht erhärtete. Die Ermittlung­en wurden eingestell­t. 49 Tage saß er damals in Untersuchu­ngshaft, wofür auch noch eine Entschädig­ung aussteht, wie seine Rechtsanwä­lte sagten.„HerrWoller­sheim war damals der Grüßonkel an der Theke im Puff. Dafür ist er bezahlt worden, mehr nicht“, so sein Anwalt.Von den Vorgängen habe sein Mandant damals keine Ahnung gehabt.

Seit zwei Jahren versuche der frühere Bordellkön­ig, die private Insolvenz zu vermeiden. Es habe bereits Pfändungen gegeben, mehr Einkünfte als die Rente seien aber nicht vorhanden, sagte sein Anwalt. Daraufhin verständig­ten sich beide Seiten auf die Höhe der Geldauflag­e von 3000 Euro. „Ich bin gewillt, meinen Verpflicht­ungen nachzukomm­en“, sagte Wollershei­m.

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FOTO (ARCHIV): ANDREAS BRETZ Bert Wollershei­m musste sich in Mönchengla­dbach vor Gericht verantwort­en, weil er gegen einen Strafbefeh­l wegen Steuerhint­erziehung vorging.

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