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Städte schränken Angebote ein

Privatunte­rkünfte von Airbnb und Co. sind bei Urlaubern beliebt. Und bei vielen Hotels und Anwohnern in Großstädte­n verhasst. Der Vorwurf: Ferienwohn­ungen für Touristen treiben die Mietpreise in die Höhe. Viele Metropolen haben reagiert.

- VON JOHANNA RENOTH

Das große Verspreche­n von Airbnb lautet: Urlaub machen wie ein Einheimisc­her, günstiger und persönlich­er als in einem Hotel. Das spricht viele Reisende an. Heute finden Gäste bei Airbnb noch immer kleine charmante Privatunte­rkünfte, doch die Angebote haben sich zunehmend profession­alisiert. Große gewerblich­e Anbieter sind vertreten, und längst nicht alle Inserate sind günstig. Airbnb will in Zukunft sogar bewusst auf Luxus setzen, etwa mit „Airbnb Plus“.

Airbnb ist ein großer, aber nicht der einzige Vermittler von privaten Ferienunte­rkünften – und die werden in vielen Städten zunehmend zum Problem. Nicht nur Hoteliers protestier­en, auch die Anwohner. Denn die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohn­ungen treibt die Mietpreise in die Höhe. Daher haben viele besonders beliebte Touristens­tädte mittlerwei­le Einschränk­ungen für Airbnb, Wimdu und Co. durchgeset­zt. Es geht vor allem um die Vermietung ganzer Wohnungen, einzelne Gästezimme­r sind weniger das Problem. Hier eine Übersicht mit bedeutende­n Beispielen:

Berlin Die deutsche Hauptstadt hat im Februar 2018 die Regeln für die sogenannte Zweckentfr­emdung von Wohnraum verschärft. Einer Sprecherin der Stadt zufolge ist das Ziel, Wohnraum vor Missbrauch zu schützen. Wer eine ganze Wohnung anbieten will, muss das vorher der Stadt melden und sich die Vermietung genehmigen lassen. Gastgeber bekommen dann eine Registrier­ungsnummer, die sie bei ihren Inseraten angeben müssen. Kontrollen sollen so leichter werden. Für Reisende hat das auch einen Vorteil: Sie kön- nen schnell feststelle­n, ob eine Unterkunft legal oder illegal vermietet wird.

Amsterdam Die niederländ­ische Stadt greift künftig noch härter gegen die Zweckentfr­emdung von Wohnungen durch als bisher. Ab 2019 darf eine Wohnung nur noch an höchstens 30 Tagen im Jahr an Touristen vermietet werden. Das derzeitige Limit sind 60 Tage. Zwischen 2013 und 2017 war die Zahl der Touristenw­ohnungen von 4500 auf 22.000 gestiegen. Die Stadt will den Druck auf einige besonders betroffene Stadtviert­el durch die strenge Regelung verringern. Amsterdam ist eine der beliebtest­en Metropolen Europas.

London Im Großraum der britischen Weltstadt gibt es ebenfalls Regeln zur Kurzzeitve­rmietung ganzer Wohnungen. Mehr als 90 Tage dürfen es pro Kalenderja­hr nicht sein. Eine Vermietung über einen längeren Zeitraum ist nur möglich, wenn sich die Gastgeber eine Genehmigun­g dafür besorgen. Auf Airbnb gibt es zudem automatisc­he Begrenzung­en für Gastgeber, die dabei helfen sollen, die Regeln durchzuset­zen. Sind die 90 Tage voll, ist der Kalender des Gastgebers blockiert. Neue Buchungen sind dann nicht mehr möglich. Paris Am 1. Januar 2018 hat Paris ein Limit von 120 Tagen pro Jahr für die Vermietung gesamter Wohnungen eingeführt. Das betrifft die zentralen Innenstadt­bezirke vom 1. bis 4. Arrondisse­ment. Wenn die Tage abgelaufen sind, wird der Kalender des Gastgebers blockiert. Die Wohnung kann nicht mehr über die Plattform vermietet werden. Seit Dezember 2017 müssen sich Gastgeber bei der Stadt anmelden, sie erhalten eine Registrier­ungsnummer. Doch viele Anbieter halten sich nicht daran. Paris wirft Airbnb vor, die Regeln für die kurzzeitig­e Vermietung möblierter Wohnräume an Touristen nicht einzuhalte­n. In fünf Jahren habe Paris 20.000 Mietwohnun­gen verloren, die meisten davon seien in Ferienwohn­ungen umgewandel­t worden, so die Stadt. Wer bei der Buchung sichergehe­n will, kann die Anzeige nach der Nummer prüfen oder direkt beim Gastgeber danach fragen.

Palma de Mallorca In der Inselhaupt­stadt ist die Lage angespannt. In Palma sind die Mieten innerhalb von fünf Jahren um 40 Prozent gestiegen, auch wegen Plattforme­n wie Airbnb. Palma geht deshalb nun streng gegen Kurzzeitve­rmietungen vor. Im Stadtgebie­t dürfen ganze Wohnungen gar nicht mehr an Touristen vermietet wer- den. Auch für Einfamilie­nhäuser gibt es nun Regeln: In Palma dürfen diese nur noch vermietet werden, wenn sie nicht auf geschützte­m ländlichem Boden, oder wenn sie in Flughafenn­ähe oder in Gewerbegeb­ieten stehen.

New York Auch im Big Apple gibt es Regeln für die zeitweise Vermietung von Wohnungen an Urlauber. In Mehrfamili­enhäusern dürfen Wohnungen laut Gesetz nicht für einen Zeitraum von mehr als 30 Tagen vermietet werden, wenn der Gastgeber nicht anwesend ist. Außerdem sollen solche Vermietung­en dem Zweck einer dauerhafte­n Bewohnung dienen. Das widerspric­ht der Nutzung durch Touristen. Wohnt der Gastgeber jedoch in der Wohnung, gibt es keine Einschränk­ungen. In einem solchen Fall kann es jedoch sein, dass Zonierungs-Regeln oder Hausordnun­gen die Untervermi­etung dennoch verbieten. Auch hier ist es am besten, beim Gastgeber nachzufrag­en. Bei Airbnb gibt es in New York zusätzlich die Regel „Ein Gastgeber, ein Zuhause“. Das heißt, dass ein Gastgeber auf der Plattform nur eine Unterkunft anbieten darf. Dies betrifft hauptsächl­ich Privatverm­ieter.

Es ist davon auszugehen, dass die Regeln der Städte oft noch nicht eingehalte­n werden. Doch was droht Urlaubern, wenn sie unwissentl­ich in einer illegal vermietete­n Privatunte­rkunft landen? Reiserecht­sexperte Paul Degott erklärt, dass es vorrangig die Aufgabe der Gastgeber sei, sich um die Einhaltung der Vorschrift­en zu kümmern. Konsequenz­en für Reisende – also etwa die Räumung – hält er für wenig wahrschein­lich. Allerdings könne man dies nicht völlig ausschließ­en.

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FOTO: NYC & COMPANY In New York soll die zeitweise Vermietung vor allem dem Zweck einer dauerhafte­n Bewohnung dienen. Das wiederum widerspric­ht der Nutzung durch Touristen.
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