Rheinische Post Krefeld Kempen

Kameramann von „Das Boot“erstreitet Geld

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STUTTGART (epd) Der Chefkamera­mann des Kinofilms „Das Boot“, Jost Vacano, hat vor dem Oberlandes­gericht Stuttgart eine Nachvergüt­ung für seine Arbeit erstritten. Die Richter sprachen dem inzwischen 84-Jährigen am Mittwoch 315.000 Euro als „angemessen­e Beteiligun­g“für die Ausstrahlu­ng des Films in öffentlich-rechtliche­n Sendern zu. Auch an künftigen Sendungen von„Das Boot“muss der Kameramann beteiligt werden.

Der Rechtsstre­it ging gegen Dritte Programme von ARD-Sendern, die den Film zwischen 2002 und 2016 mehr als 40 Mal ausgestrah­lt hatten. Das Landgerich­t hatte in erster Instanz 2017 dem Kameramann 77.000 Euro zugesproch­en. WährendVac­ano dieser Betrag zu niedrig erschien, wollten die Rundfunkan­stalten überhaupt keine Nachvergüt­ung bezahlen.

Das Oberlandes­gericht erinnert nun in seinem Urteil vom Mittwoch an den sogenannte­n Fairnesspa­ragraphen im Urheberrec­ht, der eine Vergütung für die Einräumung des Nutzungsre­chts vorsieht. In einer Vereinbaru­ng Vacanos mit der Filmproduk­tionsfirma war eine Beteiligun­g für ihn festgelegt worden.

Das Oberlandes­gericht München hatte Vacano bereits im Dezember 588.000 Euro zugesproch­en, die ihm die Filmherste­llerin, die Videoverwe­rtungsgese­llschaft sowie der WDR samt Zinsen zahlen mussten. Eine Revision beim Bundesgeri­chtshof ließen die Stuttgarte­r Richter zu.

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