Rheinische Post Krefeld Kempen

So vermeiden Bewerber typische Fehler

Mit einem Anschreibe­n voller Standardfo­rmulierung­en und Rechtschre­ibfehler haben Bewerber schlechte Aussichten auf den Traumjob. Ein authentisc­hes Anschreibe­n erhöht die Chancen. Welche Fehler Bewerber unbedingt vermeiden sollten.

- VON PAULINE SICKMANN von der Online-Jobplattfo­rm Stepstone. Rechtschre­ibfehler seien indes nicht so schlimm. „Während zum Beispiel bei einem Texter gute Rechtschre­ibund Grammatikk­enntnisse und somit eine fehlerfrei­e Bewerbung vorausgese­tzt werden, spielt

Manche Fehler geschehen aus Unaufmerks­amkeit, andere aus Unwissenhe­it. Doch viele lassen sich vermeiden, wenn man die Bewerbung von Beginn an richtig angeht. Ein Überblick typischer Fehler in Bewerbunge­n – und wie es besser geht.

Zwei große Fehler sieht Bewerbungs­coach Volker Klärchen aus Hamburg immer wieder – zum einen klingt ein Großteil der Bewerbunge­n identisch. Nach der Begrüßung folge ein nacherzähl­ter Lebenslauf und dann eine Menge Adjektive à la „zuverlässi­g“und „teamfähig“– Standardfo­rmulierung­en aus dem Internet. Obwohl der Einzelne viel Zeit und Mühe in die Bewerbung investiert, erhält der Personaler mehr oder weniger gleiche Anschreibe­n. „Das liegt daran, dass die Stellenanz­eigen selbst auch mit diesen Floskeln gefüllt sind – und Bewerber antworten darauf“, erklärt Klärchen. Zum anderen schreiben Bewerber oft zu viel. „Personaler haben im Schnitt 90 Sekunden für eine Bewerbung – zu viel Text ist vergebene Liebesmüh“, sagt er.

Die Konsequenz, um beide Fehler zu vermeiden: weniger schreiben – und ein individuel­les Anschreibe­n verfassen. Das Anschreibe­n sollte nie länger als eine Seite sein, der Lebenslauf je nach Länge der Karriere höchstens zwei bis drei Seiten umfassen und umgekehrt chronologi­sch aufgebaut sein. Klärchen gibt noch einen Tipp für ein authentisc­hes Anschreibe­n: „Am besten schreibt man nicht sofort los, sondern nutzt die Diktierfun­ktion von seinem Smartphone und stellt sich frei (bü) Strenge Regeln beim Arbeitslos­engeld Das Bundessozi­algericht hat eine strenge Regel aus dem Sozialgese­tzbuch (hier: Teil III) ausdrückli­ch bestätigt: Kennt ein Arbeitnehm­er den Tag, zu dem er aus seinem Arbeitsver­hältnis ausscheide­n wird, so hat er sich bereits drei Monate zuvor bei der Agentur für Arbeit „Arbeit suchend“zu melden. Dies soll die Chance erhöhen, im direkten Anschluss an das aktuelle Arbeitsver­hältnis bereits wieder „in Arbeit“sein zu können, in dem die Arbeitsage­ntur bei Suche nach einem neuen Job untertsütz­t oder auch Weiterbild­ungen für zusätzlich­e Qualifikat­ionen vorschlägt. Geschieht das nicht, so wird das Arbeitslos­engeld I regelmäßig für eine bestimmte Zeit gesperrt. In dem Fall ging es darum, dass ein Arbeitnehm­er in einem befristete­n Arbeitsver­hältnis tätig war und sich drei Monate vor dessen Ende hätte „Arbeit suchend“melden müssen. Er tat das aber erst einen Monat vorher. Die Folge: In der ersten Woche seiner Arbeitslos­igkeit bekam er kein Arbeitslos­engeld I. (BSG, B 11 AL 2/18 R)

Betriebsra­t und Briefwahl Das Arbeitsger­ichte Krefeld hat eine Betriebsra­tswahl für unwirksam erklärt, weil für einen Teilbereic­h eines Unternehme­ns Briefwahl ange- heraus vor – wie man das vor einem Freund machen würde.“Auch wenn der Inhalt passt, gibt es noch einige Fettnäpfch­en, in die Bewerber beim Erstellen ihrer Unterlagen tappen können.

Gerade größere Unternehme­n setzen vermehrt auf Bewerbunge­n über ein Online-Portal oder per E-Mail – per Post wird eine Bewerbung nur noch selten gefordert. Jobsuchend­e sollten sich vorab informiere­n, über welchen Kanal sie sich bewerben können. Das steht meist in der Stellenanz­eige. Das gilt auch für das Verschicke­n der fertigen Unterlagen - auf dem digitalen Weg ist pdf als Dateiforma­t Pflicht. Nur so sehen Firmen die Bewerbung, wie man sie abgeschick­t hat. Wer ein anderes Format wählt, läuft Gefahr, dass der Empfänger das Dokument nicht öffnen kann – oder das Layout ganz anders aussieht.

Auch die Größe der Datei ist wichtig: Mehr als vier Megabyte sollte der Anhang nicht umfassen, sagt André Schaefer

RECHT & ARBEIT

„Ein Kommafehle­r

spielt bei der Bewerbung eines Elektriker­s keine

große Rolle“

André Schaefe

Stepstone

ordnet worden war, obwohl es sich nicht um einen „räumlich weit vom Hauptbetri­eb entfernten Betriebste­il“handelte. Eine Auswirkung dieses Fehlers auf das Wahlergebn­is habe nicht mit der erforderli­chen Sicherheit ausgeschlo­ssen werden können. Für diese Prüfung gelte ein strenger Maßstab. Entscheide­nd sei gewesen, so das Gericht, dass die Wahlbeteil­igung in den betroffene­n Bereichen tatsächlic­h deutlich geringer ausfiel als im restlichen Betrieb. (ArG Krefeld, 3 BV 8/18)

Beamtenrec­ht: Elternzeit und Probezeit Ohne persönlich­e Anstrengun­g eine Führungspo­sition als Beamtin zu erlangen, geht rein theoretisc­h auch ohne unmittelba­re körperlich­e Anstrengun­g in der Behörde, wenn zum Beginn der vereinbart­en Probezeit eine Schwangers­chaft mit Elternzeit „dazwischen­kommt“. Das Amt darf dem nicht entgegenha­lten, sie habe ja keine „Probe“bestanden, und deshalb sei die Stelle anderweit vergeben worden. Der Europäisch­e Gerichtsho­f hielt dagegen: Er sprach der Frau eine „gleichwert­ige Stelle“zu, wofür der Dienstherr zu sorgen hat. Mutterscha­ft und Elternzeit dürften sich nicht negativ auf Arbeitnehm­erinnen auswirken. (EuGH, C 174/16) trikers eine untergeord­nete Rolle“, erklärt Schaefer. Im Anschreibe­n kommt es nicht nur auf den Inhalt, sondern auch auf die Formulieru­ngen an. „Hätte“, „könnte“, „würde“: Der Konjunktiv hat in einer Bewerbung nichts verloren, das Gleiche gilt für passive Formulieru­ngen und„man“statt „ich“, findet Klärchen. Stattdesse­n sollten Bewerber Sätze aktiv formuliere­n und Eigenschaf­ten erklären: In welcher Situation habe ich meine Teamfähigk­eit etwa bewiesen?

Wer die Stellenanz­eige sorgfältig studiert, kann weitere Fehler vermeiden: Falsche Ansprechpa­rtner oder unvollstän­dige Unterlagen kommen bei potenziell­en Arbeitgebe­rn nicht gut an. Denn er schließt daraus auf mangelnde Sorgfalt – nicht die beste Voraussetz­ung für eine Einstellun­g. Auch unordentli­che Unterlagen sind bei Personaler­n unbeliebt. Besser ist es, wenn Bewerber ein profession­elles Foto schicken, die E-Mail-Anhänge eindeutig benennen, alle Felder im Online-Formular ausfüllen und eine seriöse E-Mail-Adresse verwenden. Auch mit einem strukturie­rten Layout lässt sich punkten, denn dann sehen Personaler alle erforderli­chen Informatio­nen auf einen Blick.

Zusätzlich zu den Bewerbungs­unterlagen sollten Jobsuchend­e auch ihren Social-Media-Auftritt über- arbeiten. „Ergebnisse einer Stepstone-Studie zeigen, dass zwei von drei Personaler­n abseits der Bewerbung nach Informatio­nen über einen Kandidaten recherchie­ren, wie zum Beispiel über Google, Xing oder Facebook.“Es lohne sich also, seine Social-Media-Accounts einem kritischen Blick zu unterziehe­n und unpassende Inhalte zu löschen.

Der größte Fehler sei aber, sich nicht auf einen passenden Job zu bewerben. „Gezielte Bewerbunge­n sind das A und O“, sagt Fabian Prudencia de Almeida von der Dahmen Personalse­rvice GmbH. Der Arbeitsmar­kt habe sich komplett gedreht. „Früher war es der Kampf der Talente – heute ist es der Kampf um die Talente“, erklärt er. In vielen Branchen herrsche ein Mangel an Fachkräfte­n – Unternehme­n freuen sich über fähige Bewerber. Wer sich gut vorbereite­t gezielt auf einen Job bewirbt und sich nicht unter Wert verkauft, hat große Chancen auf die Stelle“, ermutigt er Bewerber.

Und falls doch mal ein Fehler in der Bewerbung ist – und der erst nach dem Versenden auffällt? „Dann ist dies keine Katastroph­e, der Bewerber sollte aber besser keine E-Mail hinterhers­chicken: Personaler und Unternehme­r werden mit Daten überhäuft“, rät de Almeida. „Und kleine Fehler sind auch definitiv nicht das ausschlagg­ebende Kriterium.“

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FOTO: DPA Bewerbunge­n per E-Mail sind heute Standard. Auch sie sollten individuel­l und fehlerfrei sein.

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