Rheinische Post Krefeld Kempen
Entwurf für Polizeigesetz entschärft
CDU und FDP wollten das bisher schärfste Anti-Terrorgesetz für NRW durchsetzen. Doch Verfassungsrechtler durchkreuzten die Pläne. Nun rudert die Koalition zurück.
DÜSSELDORF Die schwarz-gelbe Koalition hat sich auf einen neuen Entwurf für ihr geplantes Polizeigesetz verständigt. Der verfassungsrechtlich umstrittene Begriff der „drohenden Gefahr“als Rechtsgrundlage für zusätzliche Polizeibefugnisse wurde nach breiter Kritik aus dem ursprünglichen Entwurf gestrichen. Der neue Entwurf hält an den meisten ursprünglich geplanten, zusätzlichen Polizeibefugnissen fest. Er formuliert dafür aber andere Rechtsgrundlagen. Das neue Polizeigesetz soll der Landtag noch in diesem Jahr verabschieden.
Auch dem neuen Entwurf zufolge soll die Polizei künftig wesentlich mehr Handlungsspielraum bekommen. So sollen in NRW künftig„strategische Fahndungen“möglich sein: anlassbezogene, aber verdachtsunabhängige Anhalte- und Sichtkontrollen im öffentlichen Verkehrsraum. Bislang musste die Polizei solche Kontrollen mit einem konkreten Verdacht begründen. Ausgeweitet werden soll außerdem die Telekommunikationsüberwachung. Nach richterlicher Anordnung soll die Polizei auch auf verschlüsselte Messengerdienste zugreifen dürfen. Bei ausreichend begründbarem Verdacht auf eine bevorstehende terroristische Straftat sollen Gefährder zu einer Art Hausarrest gezwungen werden können. Auch der Kontakt mit bestimmten Personen oder Gruppen soll ihnen untersagt werden können. Die Überwachung solcher Auflagen soll mit elektronischen Fußfesseln möglich sein.
Der sogenannte Unterbindungsgewahrsam bei einer drohenden Terrorgefahr soll nach richterlicher Anordnung von derzeit maximal 48 Stunden auf 14 Tage ausgeweitet werden. Danach soll eine einmaligeVerlängerung um weitere 14 Tage möglich sein. Auch wer zu Hause gewalttätig wird, soll bis zu zehn Tagen in Gewahrsam genommen werden können. Wer die Preisgabe seiner Identität gegenüber der Polizei verweigert, soll bis zu sieben Tage lang festgehalten werden können. Die Polizei soll künftig Elektro-Distanzwaffen, sogenannte Taser, einsetzen dürfen. Außerdem sollen die Mög- lichkeiten der Videobeobachtung erweitert werden.
Reuls bisheriger Gesetzentwurf sah vor, dass die Polizei mit diesen und anderen Maßnahmen bei einer „drohenden“oder einer „drohenden terroristischen Gefahr“eingreifen darf. Beide Rechtsbegriffe tauchen in dem neuen Entwurf nicht mehr auf. Stattdessen wird als Voraussetzung ein Katalog konkreter Straftaten genannt, die drohen müssen. Etwa die Bildung einer terroristischen Vereinigung oder die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat.
„Wir wollen entschlossen gegen Problemgruppen vorgehen können und zugleich rechtsstaatliche Bedenken ernst nehmen. Beiden Zielen trägt der Entwurf Rechnung“, sagte NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) unserer Redaktion Auch für CDU-Fraktionschef Bodo Löttgen ist nach dem neuen Entwurf „nichts unmöglich, was nach dem alten möglich gewesen wäre“. Seine Amtskollegin von den Grünen, Monika Düker, sagte hingegen, NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) sei „zurückgepfiffen“worden, weil er den neuen Rechtsbegriff der „drohenden Gefahr“nicht durchgesetzt habe. SPD-Fraktionschef Thomas Kutschaty signalisierte Zustimmung. Die SPD will nun die Details prüfen und den neuen Entwurf in einer weiteren Sachverständigenanhörung erörtern lassen.