Rheinische Post Krefeld Kempen
Auto der Mutter angezündet: Freispruch
NETTETAL/KREFELD (sts) Vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Krefeld ist die Revisionsverhandlung gegen einen Nettetaler (51) mit einem Urteil zu Ende gegangen. Er soll im Dezember 2016 das Auto seiner Mutter mit Benzin übergossen und angezündet haben. Von diesem Vorwurf der Brandstiftung wurde er nun erneut freigesprochen – allerdings ordnete das Gericht dieses Mal, anders als in der ersten Verhandlung, keine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung an. Dort befindet sich der Mann aktuell. Es sei nicht sicher, ob die Tat auf eine psychische Erkrankung zurückzuführen ist, urteilte das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Landgericht Krefeld hatte den Nettetaler im Juli 2017 wegen einer psychischen Erkrankung vom Vorwurf der Brandstiftung freigesprochen und stattdessen angeordnet, ihn in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil auf und verwies die Sache zu neuer Verhandlung zurück. Diese Entscheidung begründete das BGH etwa damit, dass die Feststellungen der Kammer, die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten sei zum Tatzeitpunkt „möglicherweise aufgehoben, jedenfalls zumindest erheblich verhindert“gewesen, nicht den Anforderungen einer „nachvollziehbaren und beweiswürdigend belegten Darstellung“genüge.
Der Angeklagte erklärte am Montag, dass bei ihm zwar ein Suchtproblem vorliege, nicht aber „irgendwelche psychischen Störungen“. Was die Tat betreffe, habe er „nur ein paar Tropfen“Feuerzeugbenzin auf die Motorhaube des Autos gespritzt. An das Entzünden mit einem Streichholz könne er sich nicht erinnern und dass das Auto in Flammen aufging, habe er nicht gesehen.
Ein als Zeuge geladener Experte sagte aus, dass der Brand nicht durch nur wenige Tropfen Benzin entstanden sein könne. „Das muss eine größere Menge an Benzin gewesen sein“, so der 58-Jährige. Außerdem sei es in Richtung Windschutzscheibe und nicht auf die Motorhaube geschüttet worden.
Ein psychiatrischer Gutachter erklärte, dass er den Angeklagten in Gesprächen und im Gerichtssaal häufig als „uneinsichtig und leicht erregbar“erlebt habe. Ein Suchtproblem mit Alkohol liege bei ihm definitiv vor. Zudem sehe er „nach wie vor psychische Auffälligkeiten“. So seien paranoid-schizophrene Symptome und Verhaltensauffälligkeiten auch in jüngster Zeit aufgetreten. DieVerhaftung durch Polizeibeamte nach dem Anzünden des Autos habe der Nettetaler etwa als „Entführung“bezeichnet.