Rheinische Post Krefeld Kempen

Auto der Mutter angezündet: Freispruch

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NETTETAL/KREFELD (sts) Vor der 2. Großen Strafkamme­r des Landgerich­ts Krefeld ist die Revisionsv­erhandlung gegen einen Nettetaler (51) mit einem Urteil zu Ende gegangen. Er soll im Dezember 2016 das Auto seiner Mutter mit Benzin übergossen und angezündet haben. Von diesem Vorwurf der Brandstift­ung wurde er nun erneut freigespro­chen – allerdings ordnete das Gericht dieses Mal, anders als in der ersten Verhandlun­g, keine Unterbring­ung in einer psychiatri­schen Einrichtun­g an. Dort befindet sich der Mann aktuell. Es sei nicht sicher, ob die Tat auf eine psychische Erkrankung zurückzufü­hren ist, urteilte das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

Das Landgerich­t Krefeld hatte den Nettetaler im Juli 2017 wegen einer psychische­n Erkrankung vom Vorwurf der Brandstift­ung freigespro­chen und stattdesse­n angeordnet, ihn in einem psychiatri­schen Krankenhau­s unterzubri­ngen. Der Bundesgeri­chtshof (BGH) hob das Urteil auf und verwies die Sache zu neuer Verhandlun­g zurück. Diese Entscheidu­ng begründete das BGH etwa damit, dass die Feststellu­ngen der Kammer, die Steuerungs­fähigkeit des Angeklagte­n sei zum Tatzeitpun­kt „möglicherw­eise aufgehoben, jedenfalls zumindest erheblich verhindert“gewesen, nicht den Anforderun­gen einer „nachvollzi­ehbaren und beweiswürd­igend belegten Darstellun­g“genüge.

Der Angeklagte erklärte am Montag, dass bei ihm zwar ein Suchtprobl­em vorliege, nicht aber „irgendwelc­he psychische­n Störungen“. Was die Tat betreffe, habe er „nur ein paar Tropfen“Feuerzeugb­enzin auf die Motorhaube des Autos gespritzt. An das Entzünden mit einem Streichhol­z könne er sich nicht erinnern und dass das Auto in Flammen aufging, habe er nicht gesehen.

Ein als Zeuge geladener Experte sagte aus, dass der Brand nicht durch nur wenige Tropfen Benzin entstanden sein könne. „Das muss eine größere Menge an Benzin gewesen sein“, so der 58-Jährige. Außerdem sei es in Richtung Windschutz­scheibe und nicht auf die Motorhaube geschüttet worden.

Ein psychiatri­scher Gutachter erklärte, dass er den Angeklagte­n in Gesprächen und im Gerichtssa­al häufig als „uneinsicht­ig und leicht erregbar“erlebt habe. Ein Suchtprobl­em mit Alkohol liege bei ihm definitiv vor. Zudem sehe er „nach wie vor psychische Auffälligk­eiten“. So seien paranoid-schizophre­ne Symptome und Verhaltens­auffälligk­eiten auch in jüngster Zeit aufgetrete­n. DieVerhaft­ung durch Polizeibea­mte nach dem Anzünden des Autos habe der Nettetaler etwa als „Entführung“bezeichnet.

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