Rheinische Post Krefeld Kempen

Angeklagte­r wird psychiatri­sch begutachte­t

- VON SONJA STEMES

KREFELD/WILLICH/TÖNISVORST Vor dem Krefelder Amtsgerich­t begann gestern die Verhandlun­g gegen einen 35-Jährigen aus Kamp-Lintfort. Dem jungen Mann wird Einbruchsd­iebstahl in mehreren Fällen, das Einsperren einer Frau und das Beschädige­n eines Gebäudes vorgeworfe­n. Die Taten ereigneten sich vor allem in Tönisvorst und Willich. Mitte Juli 2015 soll der Beschuldig­te in ein Wohnhaus in Tönisvorst eingebroch­en sein. Weil er dort Kinder bemerkte, habe er, laut Anklagesch­rift, die Verbindung­stür zwischen Anbau und Wohnhaus verschloss­en. In dem als Lagerraum für Verkaufsge­genstände genutzten Anbau stahl er sodann Ausweise, Geldbörsen, Uhren, zwei Handys und Bargeld.

Gut einen Monat später kam es, wiederum in Tönisvorst, zu einem weiteren Einbruch. Nachdem der 35-Jährige spät abends in ein Wohnhaus eingestieg­en war, wurde er dort von einer Frau bemerkt. Daraufhin schloss er sie im Obergescho­ss des Gebäudes ein. Anschließe­nd entwendete er mutmaßlich ihre EC-Karte, Ausweise sowie Bargeld. Die Geschädigt­e wurde erst am nächsten Tag durch eine Nachbarin befreit.

Mitte September 2015 soll der Angeklagte in ein Wohnhaus in Willich eingebroch­en sein. Dort raubte er unter anderem eine Playstatio­n, einen Laptop, diversen Schmuck sowie Bargeld. Außerdem wird dem jungen Mann vorgeworfe­n, den Siphon aus einem Waschbecke­n herausgeri­ssen und den Wasserhahn aufgedreht zu haben. Dadurch ent- stand ein erhebliche­r Wasserscha­den in Höhe von 80.000 bis 90.000 Euro.

Neben diesen und weiteren Taten werden dem Kamp-Lintforter noch weitere, ähnlich gelagerte Delikte in jüngerer Zeit vorgeworfe­n, welche der Vorsitzend­e Richter gestern mit in die Verhandlun­g aufnahm. Der 35-Jährige auf der Anklageban­k zeigte sich geständig. Er habe die Taten begangen und die Beute im Anschluss veräußert, zum Beispiel auf der „Platte“in Krefeld und Moers. An Details der Einbrüche könne er sich jedoch nicht erinnern, da er bei jedem der ihm vorgeworfe­nen Delikte unter Drogen gestanden habe. „Die Tatsache, dass ich eine Frau eingesperr­t haben soll, habe ich zum Beispiel gar nicht wahrgenomm­en“, beteuerte er. Aufgrund dieser Aussage entschied der Vorsitzend­e, dass in diesem Fall ein psychiatri­sches Gutachten erforderli­ch sei. Deshalb wurden die geladenen Zeugen entlassen und die Verhandlun­g unterbroch­en. Der Prozess wird am 10. Dezember, 9 Uhr, fortgesetz­t.

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ARCHIVFOTO: THOMAS LAMMERTZ Der Angeklagte steht in Krefeld vor Gericht.

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