Rheinische Post Krefeld Kempen

Dreijährig­e Freiheitss­trafe für Vauth

Im Prozess gegen das Tönisvorst­er Ehepaar Lothar und Jessica Vauth fällte die 2. Große Strafkamme­r des Krefelder Landgerich­ts jetzt das Urteil für Lothar Vauth. Er wurde gestern aus der Untersuchu­ngshaft entlassen.

- VON SONJA STEMES

TÖNISVORST/KREFELD Überrasche­nde Wende im Betrugspro­zess gegen das Tönisvorst­er Ehepaar Lothar und Jessica Vauth. Im Falle von Lothar Vauth wurde gestern am Nachmittag das Urteil gefällt. Er erhielt wegen gewerbsmäß­iger Untreue in neun Fällen, zwei davon in Tateinheit mit Betrug, eine Gesamtfrei­heitsstraf­e in Höhe von drei Jahren. Außerdem wurde er aus seiner - fast zweijährig­en - Untersuchu­ngshaft entlassen. Ein Berufsverb­ot bekam er nicht. Ein Urteil gegen Jessica Vauth erfolgte nicht; der Prozess gegen sie wird am 22. Oktober, 10 Uhr, fortgesetz­t.

Dem Tönisvorst­er Ehepaar war Untreue in 923 Fällen vorgeworfe­n worden. Der so entstanden­e Schaden wurde auf 1,9 Millionen Euro beziffert. Zudem soll das Ehepaar für Mandanten bestimmte Gelder, sogenannte Fremdgelde­r, nicht oder. nur sehr verzögert ausgezahlt haben. Die Kammer hatte kürzlich Zwischenbi­lanz gezogen und festgestel­lt, dass sie In insgesamt acht „Veruntreuu­ng-von-Fremdgeld-Fällen“eine Verurteilu­ngswahrsch­einlichkei­t sehe, nicht aber – bis auf eine Ausnahme - in den ebenfalls angeklagte­n über 900 Untreue-Fällen.

Gestern Vormittag verkündete die Kammer, dass sich die Prozessbet­eiligten zusammenge­setzt hätten, um eine mögliche Verständig­ung zu erzielen. Ergebnis dieser Gespräche war Folgendes: Das Gericht schlug der Verteidigu­ng im Fall von Jessica Vauth ein Strafmaß in Höhe von sechs Monaten bis zu einem Jahr und vier Monaten als Bewährungs­strafe vor. Diesen Verständig­ungsantrag lehnte die Angeklagte jedoch ab, sodass gegen sie am 22. Oktober weiterverh­andelt wird.

Im Fall von Lothar Vauth hielt die Kammer indes ein Strafmaß zwi- schen zwei Jahren und neun Monaten sowie drei Jahren und neun Monaten ohne Bewährung für angemessen.Vauth entschied sich, auf denVerstän­digungsant­rag einzugehen. Er räumte die ihm vorgeworfe­nen, insgesamt neun Taten, ein und ergänzte, dass er die „daraus ent- standenen Folgen“bedauere.

Die Staatsanwä­ltin erklärte in ihrem Plädoyer, dass das Geständnis sowie die Einsicht des Beschuldig­ten als strafmilde­rnd zu werten sei. Allerdings habe er durch seine Taten sowohl seinen Mandanten als auch seinen ehemaligen Kanzleipar­tnern finanziell erheblich geschadet. Hinzu komme eine hohe kriminelle Energie und eine damit verbundene Skrupellos­igkeit. Letztendli­ch forderte die Staatsanwä­ltin eine Gesamtfrei­heitsstraf­e in Höhe von drei Jahren sowie die Verhängung eines Berufsverb­ots.

Einer der beiden Verteidige­r Vauths wies in seinem Plädoyer darauf hin, dass die Verzögerun­gen bei der Auszahlung von Mandanteng­eldern zwar darauf ausgericht­et waren, „Zeit zu schinden“, selbstvers­tändlich sollten die Betroffene­n die Gelder aber schließlic­h erhalten.„Mein Mandant wollte die Summen nicht in die eigene Tasche stecken“, ergänzte der Anwalt. Lothar Vauth sei seit Jahren gesundheit­lich nicht auf der Höhe, auch finanziell werde er sich nicht mehr erholen. Daher forderte der Verteidige­r, Lothar Vauth nur zu zwei Jahren und neun Monaten zu verurteile­n und ihm außerdem zu gestatten, zukünftig weiterhin als Rechtsanwa­lt tätig sein zu dürfen.

 ?? ARCHIVFOTO: LOTHAR STRÜCKEN ?? Lothar (vorn im Rollstuhl) und Jessica Vauth mit ihren Anwälten zum Prozessauf­takt im März 2017 vor der Großen Strafkamme­r des Krefelder Landgerich­ts.
ARCHIVFOTO: LOTHAR STRÜCKEN Lothar (vorn im Rollstuhl) und Jessica Vauth mit ihren Anwälten zum Prozessauf­takt im März 2017 vor der Großen Strafkamme­r des Krefelder Landgerich­ts.

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