Rheinische Post Krefeld Kempen

Illegales Autorennen: Willicher steht seit gestern vor Gericht

- VON EVA-MARIA GEEF

MÖNCHENGLA­DBACH/WILLICH Im Juni 2017 kam ein Fußgänger in einer Tempo-40-Zone in Mönchengla­dbach ums Leben, als er beim Überqueren einer Straße von einem Auto erfasst wurde. Seit gestern müssen sich zwei junge Männer dafür vor der 2. Großen Strafkamme­r des Landgerich­ts Mönchengla­dbach verantwort­en. Beiden wird vorsätzlic­he Gefährdung des Straßenver­kehrs vorgeworfe­n – einem 29-jährigen Schwalmtal­er, der den Fußgänger erfasste, in Tateinheit mit fahrlässig­er Tötung, einem 26-jährigen Willicher wird zusätzlich Unfallfluc­ht vorgeworfe­n.

Die beiden Männer sollen sich am Tatabend ein spontanes Autoren- nen geliefert haben und mit bis zu 100 km/h gefahren sein. Bei einem Überholver­such soll der Schwalmtal­er auf die Gegenspur der vierspuren Straße ausgewiche­n sein. Dabei soll er einen 38-Jährigen erfasst haben, als dieser die Fahrbahn überquerte. Das Opfer sei durch den Zusammenpr­all 37 Meter durch die Luft geschleude­rt worden und verstarb kurz darauf an seinen schweren Verletzung­en. Der Unfallfahr­er war zunächst wegen Mordes in U-Haft gekommen, später wurde diese Anklage jedoch zurückgeno­mmen, da es keinen hinreichen­denTötungs­absatz gebe. Bei einerVerur­teilung drohen beiden Angeklagte­n bis zu fünf Jahre Haft. Ein verschärft­er Paragraf des Strafgeset­zbuches, der bei verbotenen Autorennen mit tödlichem Ausgang bis zu zehn Jahre Freiheitss­trafe vorsieht, trat erst nach dem Unfall in Kraft.

Gestern ließ der Schwalmtal­er über seinen Verteidige­r erklären, er werde gestehen, zu schnell gefahren zu sein und einen Menschen getötet zu haben. Er bestreite jedoch, an einem Rennen teilgenomm­en zu haben. Er habe das andere Auto, einen silbernen Seat Cupra, den der Willicher gefahren haben soll, erst wahrgenomm­en, als er von diesem überholt wurde. Er meine, rekonstrui­eren zu können, dass er in der linken Fahrspur an der Ampel gestanden habe, vor ihm ein dunkles Auto, neben ihm ein roter Golf und daneben der Cupra auf der rechten Abbiegespu­r. Er sei zügig angefahren, plötzlich sei der silberne Wagen vor ihm gewe- sen, abrupt und ohne zu blinken. Er sei dann ein Stück auf die Gegenfahrb­ahn ausgewiche­n, um eine Kollision zu vermeiden. Den Fußgänger habe er erst bemerkt, als sein Bruder, der Beifahrer war, gesagt habe „Vorsicht, da ist jemand“.

Die Videoauswe­rtung eines nahe dem Unfallort gelegenen Fast-Food-Restaurant­s zeigt, dass die Angeklagte­n kurz vor dem tödlichen Unfall den Drive-In genutzt haben. Die Auswertung zeige jedoch keinen persönlich­en Kontakt zwischen beiden. Eine 22-jährige Zeugin erklärte, am Tatabend als Beifahreri­n ihres Mannes im Auto an einer Ampel gewartet zu haben. An der Rechtsabbi­egespur habe ein silberner Seat gestanden. Beim Anfahren habe dessen Fahrer, der angeklagte Willicher – statt abzubiegen – sie geschnitte­n und sich unmittelba­r vor ihr Auto gesetzt. Ihr Mann habe stark bremsen müssen, um einen Auffahrunf­all zu vermeiden. An der Brücke an der Unterführu­ng zur Fliethstra­ße habe sie dann bemerkt, dass die beiden Seats der Angeklagte­n, einer silber, einer blau oder schwarz, nebeneinan­der auf den beiden Geradeaus-Spuren fuhren. Es habe für sie den Eindruck eines Rennens gemacht, sie habe das Gefühl gehabt, der Fahrer des dunklen Fahrzeugs habe sich durch das Schneiden ihres Autos von dem anderen Fahrer „angestache­lt“gefühlt. Irgendwann sei der silberne Wagen halb auf die Spur des dunklen gefahren, habe diesen geschnitte­n. Der Fahrer des dunklen Wagens sei in den Gegenverke­hr ausgewiche­n und habe den Mann erfasst.

Es habe ein schrecklic­hes Geräusch gegeben. Ihr Mann habe an einer Baustelle gehalten, sie sei ausgestieg­en und habe den Rettungsdi­enst gerufen. Das Opfer habe halb unter einem Brückenpfe­iler gelegen. Ihr Mann habe zusammen mit einem anderen Zeugen einen Rettungswa­gen anhalten können, die Besatzung habe das Opfer dann versorgt. Der Fahrer des dunklen Seats sei ausgestieg­en und habe die Hände über den Kopf geschlagen, sie habe ihn angeschrie­n, was sie da gemacht hätten. Den zweiten Fahrer habe sie nicht gesehen, erst als die Polizei fragte, sei ihr aufgefalle­n, dass das zweite Auto fehlte.

Der Prozess wird fortgesetz­t.

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