Rheinische Post Krefeld Kempen

Die „Schweiz-Connection“der AfD

130.000 Euro bekam die Partei aus dem Ausland. Ein Eklat, finden Linke und FDP.

- VON GREGOR MAYNTZ

BERLIN AfD-Fraktionsc­hefin Alice Weidel gerät wegen offenbar illegaler Parteispen­den immer mehr unter Druck. „Es ist bodenlos, wie Alice Weidel versucht, die Öffentlich­keit für dumm zu verkaufen“, sagte Grünen-Geschäftsf­ührerin Britta Haßelmann. Und Linken-Schatzmeis­ter Harald Wolf verlangte Aufklärung im größeren Stil: „Es ist höchste Zeit, dass die ,Schweiz-Connection’ der AfD untersucht wird, denn dieser Vorgang ist nicht das erste Mal, dass Wahlkämpfe der AfD massiv aus der Schweiz unterstütz­t wurden“, sagte Wolf unserer Redaktion. Die Annahme von Parteispen­den aus dem Ausland sei illegal. Diese müssten laut Parteienge­setz „unverzügli­ch nach ihrem Eingang an den Spender zurückgele­itet werden“.

Die AfD hat eingeräumt, dass es bei der Spendenaff­äre um insgesamt rund 130.000 Euro geht, die inzwischen zurückgeza­hlt worden seien. Nach Medienrech­erchen waren die- se von einer Schweizer Pharmafirm­a in mehr als einem Dutzend Tranchen über Monate auf das Konto von Weidels AfD-Kreisverba­nd für ihren Wahlkampf überwiesen worden. Die Firma will das Geld nur treuhänder­isch weitergele­itet haben; sie nannte den unbekannte­n GönnerWeid­els aber nicht.

Die Bundestags­verwaltung will binnen vierWochen alle Details von der AfD erfahren. Alle Gesamtspen­den ab 50.000 Euro sind unverzügli­ch dem Bundestags­präsidente­n anzuzeigen, was in diesem Fall unterblieb. Weidel hatte offensicht­lich einzelne Rechnungen über das Konto begleichen lassen und war demnach spätestens seit September über die Vorgänge informiert. Die Spenden wurden jedoch erst im April dieses Jahres zurücküber­wiesen.

„Spenden aus der Schweiz dürfen grundsätzl­ich nicht angenommen werden“, erläuterte FDP-Schatzmeis­ter Hermann Otto Solms. Ausnahmen gebe es nur für in der Schweiz lebende EU-Bürger. Das müsse eine Partei nach dem Eingang von Zahlungen unverzügli­ch prüfen. „Gegebenenf­alls muss die Spendenann­ahme verweigert oder die Spende an den Präsidente­n des Deutschen Bundestags weitergele­itet werden“, sagte Solms. Die Bundestags­verwaltung müsse prüfen, ob die AfD ihre Pflichten verletzt hat. Das gelte auch für den Umstand, dass die Rückzahlun­g erst ein ganzes Jahr nach Eingang des ersten Teilbetrag­s erfolgte.

Inzwischen prüft auch die Staatsanwa­ltschaft, ob der Anfangsver­dacht einer Straftat vorliegt.

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FOTO: DPA AfD-Chefin Alice Weidel

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