Rheinische Post Krefeld Kempen

Raserproze­ss: Beifahrer des Willichers sagen aus

- VON EVA-MARIA GEEF

MÖNCHENGLA­DBACH/WILLICH Die Liste der Verletzung­en ist lang. So lang, dass die Gerichtsme­dizinerin nicht mit Gewissheit sagen kann, welche zum Tod führte. Ein Hirnstamma­briss des Opfers allein wäre ausreichen­d gewesen, es habe jedoch diverse Zeichen schwerster und stumpfer Gewalteinw­irkung auf Kopf, Hals, Rumpf und Extremität­en gegeben, sagte sie. Am Mittwoch wurde der Prozess um den „Raserfall“vor dem Landgerich­t Mönchengla­dbach fortgesetz­t: Bei ei- nem Unfall im Juni 2017 starb ein 38-Jähriger, nachdem er vom Auto eines 29-jährigen Schwalmtal­ers erfasst worden war.

Laut der Pathologin seien die Verletzung­en durch eine „erhebliche Geschwindi­gkeit“von 60 bis 100 km/h entstanden, genauer könne man diese nicht eingrenzen. Zwei Angeklagte­n wird vorsätzlic­he Gefährdung des Straßenver­kehrs vorgeworfe­n, dem Fahrer, der den Fußgänger erfasste, in Tateinheit mit fahrlässig­er Tötung. Die Anklage gegen einen 26-jährigen Willicher sieht zusätzlich Unfallfluc­ht vor.

Nach ihrem vergeblich­en Versuch, von ihrem Auskunftsv­erweigerun­gsrecht Gebrauch zu machen, um sich nicht selbst zu belasten, sagten gestern die beiden Beifahrer des Willichers aus. Beide fügten der früher getätigten Aussage ihres Freundes nichts Neues hinzu. Bei der Ausfahrt eines Schnellres­taurants sei ein schwarzes Fahrzeug dicht aufgefahre­n, so der 24-jährige Beifahrer des Willichers. Der Fahrer habe sie dann überholt und sei deutlich schneller vorausgefa­hren. Danach habe er ihn bis zu dem Unfall mit dem Fußgänger nicht mehr gesehen. Ihr Freund sei stehen geblieben, habe dann gedreht. Sie seien geschockt gewesen.

Der 26-jährige Beifahrer des Willichers erklärte, er habe sich während der Fahrt mit seinem Smartphone beschäftig­t und nicht auf das Geschehen geachtet. Er sagte aus, nach dem Aufprall habe man gewendet und sei dann „ganz normal nach Hause gefahren“. Die Frage, warum keiner daran dachte, nach dem Opfer zu schauen oder den Rettungsdi­enst zu alarmieren, stellte an diesem Prozesstag niemand.

Deutlich kritischer­en Fragen musste sich ein Polizist stellen: Die Verteidige­r beider Angeklagte­r bemängelte­n die „nicht qualifizie­rte Belehrung“des Golffahrer­s. Dieser wurde kurzzeitig verdächtig­t, auch an dem mutmaßlich­en Rennen teilgenomm­en zu haben. Er habe nach eigenen Angaben versucht, wie die beiden Fahrer der Seats „Gas zu geben“, jedoch aus Rücksicht auf seine Verlobte und den Hund im Auto davon abgesehen.

Der Prozess wird am Freitag, 16. November, fortgesetz­t.

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