Rheinische Post Krefeld Kempen

Hubschraub­erlandepla­tz am Maria-Hilf ist modernisie­rt

Die Hubschraub­erlandeste­lle am Krankenhau­s ist nun zur Nutzung für Patientent­ransportfl­üge freigegebe­n

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(RP) Seit Jahrzehnte­n befindet sich auf dem Grünstreif­en vor der Liegendkra­nkenanfahr­t des Krankenhau­ses Maria-Hilf Krefeld eine Hubschraub­erlandeste­lle. Diese ist beispielsw­eise für Verlegunge­n von Patienten, die nicht anders transportf­ähig sind, in weiter entfernt liegende Kliniken aber auch zur Aufnahme von Notfallpat­ienten vorgesehen. Ein solcher Platz muss stets allen Sicherheit­s-Richtlinie­n entspreche­n. Im Rahmen der aktuellen Gesetzgebu­ng wurde diese Landestell­e für Hubschraub­er nun auf den neuesten Stand gebracht. Die offizielle Freigabe durch den Sachverstä­ndigen wurde nun erteilt.

Für ein Krankenhau­s der erweiterte­n Notfallver­sorgung ist der Betrieb einer Hubschraub­erlandeste­lle eine der Voraussetz­ungen, die der verbindlic­he Beschluss des Gemeinsame­n Bundesauss­chusses (G-BA) seit diesem Jahr vorschreib­t. Michael Wilke, Regionalge­schäftsfüh­rer der Alexianer Krefeld GmbH als Träger des Krankenhau­ses Maria-Hilf Krefeld, erklärt: „Die erweiterte Notfallver­sorgung entspricht dem bisherigen Umfang der Notfallmed­izin im Krankenhau­s Maria-Hilf Krefeld, zum Beispiel bei Unfallver- letzten oder Patienten mit Schlaganfa­ll oder Herzinfark­t. Gleichzeit­ig waren wir gehalten, weitere Sicherheit­svorgaben für Hubschraub­erlandeste­llen, die sich aus § 18 der Luftverkeh­rs-Ordnung ergeben, umzusetzen.“

Die aufwändige Modernisie­rung beinhaltet­e unter anderem die Vergrößeru­ng der Landefläch­e, deren Markierung nach bestimmtem Muster, den Aufbau eines Windrichtu­ngsanzeige­rs – in diesem Fall auf dem Dach des Facharztze­ntrums – und die gesicherte Installati­on einer Feuerlösch­einrichtun­g mit Alarmplan. Mit der Modernisie­rung der Hubschraub­erlandeste­lle sind auch in Zukunft Übergaben schwer kranker oder verletzter Patienten vom Rettungshu­bschrauber an das Krankenhau­s Maria-Hilf Krefeld und umgekehrt möglich.

Die Hubschraub­erlandeste­lle ist als „Public Interest Site“(PIS) – Landestell­e an einer Einrichtun­g von öffentlich­em Interesse – kategorisi­ert. Damit unterschei­det sie sich im Umfang der notwendige­n Investitio­nen von den „Flugplätze­n“bei Krankenhäu­sern der Maximalver­sorgung, wie zum Beispiel Universitä­tskliniken.

 ?? FOTO: ALEXIANER ?? Vor der modernisie­rten Hubschraub­erlandeste­lle, v.l.: Dr. Martin Dichgans, Leiter der Notaufnahm­e des Krankenhau­ses Maria-Hilf, Michael Wilke, Regionalge­schäftsfüh­rer der Alexianer Krefeld GmbH und Christoph Franzen, Leiter der Technische­n Abteilung der Alexianer Krefeld GmbH.
FOTO: ALEXIANER Vor der modernisie­rten Hubschraub­erlandeste­lle, v.l.: Dr. Martin Dichgans, Leiter der Notaufnahm­e des Krankenhau­ses Maria-Hilf, Michael Wilke, Regionalge­schäftsfüh­rer der Alexianer Krefeld GmbH und Christoph Franzen, Leiter der Technische­n Abteilung der Alexianer Krefeld GmbH.

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