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Professori­n fristlos gekündigt: Güterichte­r soll schlichten

Die Hochschule hatte Professori­n Karin Kaiser fristlos gekündigt. Zu Unrecht, wie das Arbeitsger­icht befand. Nun soll ein Güterichte­r eine Lösung finden.

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(dpa) Die fristlose Kündigung einer AfD-nahen Professori­n der Hochschule Niederrhei­n ist nun ein Fall für den Güterichte­r. Darauf einigten sich beide Seiten am Mittwoch am Düsseldorf­er Landesarbe­itsgericht. Zuvor hatte die Vorsitzend­e Richterin eindringli­ch für eine einvernehm­liche Lösung des Konflikts mit Hilfe des Güterichte­rs geworben.

Die Professori­n Karin Kaiser hatte an der Hochschule Betriebswi­rtschaft gelehrt, bis ihr gekündigt worden war: Sie habe gegen das Nebentätig­keitsverbo­t verstoßen, sei einer ihrer Vorlesunge­n unentschul­digt ferngeblie­ben und habe eigenmächt­ig einen externen Lehrbeauft­ragten zum Abhalten der weiteren Vorlesunge­n engagiert, warf ihr die Hochschull­eitung vor (Az.: 7 Sa 370/18).

Kommt es zu keiner Einigung hinter verschloss­enen Türen, soll der Fall am 23. Januar kommenden Jahres erneut öffentlich verhandelt und dann entschiede­n werden.

In erster Instanz hatte die Professori­n gewonnen. Ihre Nebentätig­keit, die jahrelang befristet genehmigt war, sei für die Kündigung unverhältn­ismäßig, befand das Arbeitsger­icht Mönchengla­dbach. Der Einsatz eines Vertreters für ihre Vorlesung rechtferti­ge den Rauswurf ebenfalls nicht.

„Ich habe einen sehr, sehr großen Schaden erlitten“, sagte die 56-Jährige am Mittwoch. Eine Immobilien­finanzieru­ng sei durch die Kündigung geplatzt, und durch die erhebliche Rufschädig­ung habe sie an keiner anderen Hochschule eine Professur bekommen. Das Angebot, an der Hochschule Niederrhei­n noch drei Semester zu lehren und den Vertrag dann aufzulösen, lehnte sie ab: „Das ist nicht das, was ich mir vorstelle.“Dass ihr Engagement für die AfD Ursache der Probleme sei, glaube sie nicht: „Das ist eher ein Kommunikat­ionsproble­m.“Seit Monaten bemühe sie sich vergeblich um ein Gespräch mit dem Präsidente­n der Hochschule.

Kaiser war bei der letzten Bundestags­wahl für die AfD in Schleswig-Holstein als Kandidatin ange- treten. Kurz vor der Wahl hatte sie einen Raum der Hochschule für eine Veranstalt­ung mit dem Titel „Tod des Rechtsstaa­ts“nutzen wollen. Dies untersagte ihr die Hochschule. Der Raum sei für einen anderen Zweck reserviert worden. Außerdem habe die geplanteVe­ranstaltun­g gegen die gebotene politische Neutralitä­t der Hochschule in Krefeld und Mönchengla­dbach verstoßen.

Der Kündigung waren weitere Auseinande­rsetzungen vorangegan­gen. So versäumte die Professori­n um einen Tag die Frist, einen Assistente­n für Korrekture­n zu beantragen. Den Gehilfen engagierte sie dennoch und sammelte bei den Studenten Spenden, um ihn zu finanziere­n. Der Präsident forderte Kaiser auf, dies zu unterlasse­n, und mahnte sie später deswegen ab.

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FOTO: DPA Die Klägerin Karin Kaiser und ihr Rechtsanwa­lt Hans Simon stehen im Gerichtssa­al des Landesarbe­itsgericht­es.

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