Rheinische Post Krefeld Kempen
Viersen weitet Alkoholverbotszone in der Innenstadt aus
Die Beschwerden häuften sich – ab Januar verbietet die Kreisstadt den Alkoholgenuss auch in Teilen des Casino-Gartens.
VIERSEN Die Viersener Stadtverwaltung will zum 1. Januar die Alkoholverbotszone in der Innenstadt erweitern. Das geht aus einer Vorlage für den nächsten Ordnungsausschuss hervor, der am Dienstag, 27. November, öffentlich tagt. Geplant ist demnach, dass auch in Teilen des Casino-Gartens künftig, mit wenigen Ausnahmen wie an Karneval, kein Alkohol getrunken werden darf. Die Verwaltung betrachtet die Alkoholverbotszone als laufendes Geschäft der Verwaltung; sie setzt die Politiker darüber nur in Kenntnis – eine politische Entscheidung darüber gibt es nicht.
Wegen massiver Beschwerden aus der Bevölkerung hatte die Stadt Viersen vor knapp einem Jahr eine Alkoholverbotszone in der Innenstadt probeweise eingeführt und zwischenzeitlich zwei Mal verlän- gert, zuletzt bis Ende 2019. „Der Ordnungsbehörde liegt eine Vielzahl von Bürgerbeschwerden vor, dass auch in Teilen des Casinogartens mittlerweile alkoholbedingte Verunreinigungen, zum Beispiel durch unzulässige Müllentsorgung, Urinieren, Lärmbelästigungen, Pöbeleien, Zerbrechen von Glasflaschen vor Ort festzustellen seien“, schreibt Ordnungsdezernent Paul Schrömbges in der Ausschussvorlage. Diese Meldungen würden auch durch Feststellungen des Kommunalen Ordnungsdienstes bestätigt. „Gerade im Bereich des stark frequentierten Spielplatzes im Casinogarten sind derartige Belästigungen der Allgemeinheit nicht hinnehmbar“, betont Schrömbges. „Ansprachen des kommunalen Ordnungsdienstes helfen nur für einen kurzen Zeitraum.“
Das Alkoholverbot soll den südlichen Teil des Casinogartens be- treffen, in dem der Spielplatz liegt – beginnend südlich der Sporthalle des Gebäudes der Anne-Frank-Gesamtschule bis zur Bahnhofstraße. „Gerade Eltern kleinerer Kinder, die den stark frequentierten Spielplatz aufsuchen, beklagen massive Belästigungen durch das entsprechende Klientel, was objektiv auf den unkontrollierten Verzehr von Alkohol zurückzuführen ist“, heißt es in der Allgemeinverfügung der Stadt Viersen. „Ein Alkoholverbot im gesamten Casinogarten erscheint hingegen derzeit nicht geboten, da sich die zahlreichen Beschwerden und Feststellungen nur auf bestimmte Teile der Parkanlage beziehen“, erklärte Schrömbges.
Grundsätzlich seien die Erfahrungen mit der eingerichteten Alkoholverbotszone gut. Der kommunale Ordnungsdienst kontrolliere täglich, ob es eingehalten wird. „Die positive Tendenz hat sich auch in den Sommermonaten fortgesetzt.“Dennoch sei eine vollständige Befriedung im Verbotsbereich nicht herzustellen. Mehrfach riefen Mitarbeiter des Ordnungsdienstes in der zweiten Jahreshälfte die Polizei, weil Menschen trotz Ermahnung und Platzverweis bei einer erneuten Kontrolle am selben Tag erneut mit Alkohol in der Verbots-
zone angetroffen wurden. Die Personen wurden in Polizeigewahrsam genommen. Schrömbges ist sich sicher: „Bei einer Lockerung oder einem Verzicht auf das Alkoholverbot ist davon auszugehen, dass die vor dem Verbot herrschenden Zustände in kürzester Zeit erneut um sich greifen.“