Rheinische Post Krefeld Kempen

Viersen weitet Alkoholver­botszone in der Innenstadt aus

Die Beschwerde­n häuften sich – ab Januar verbietet die Kreisstadt den Alkoholgen­uss auch in Teilen des Casino-Gartens.

- VON MARTIN RÖSE

VIERSEN Die Viersener Stadtverwa­ltung will zum 1. Januar die Alkoholver­botszone in der Innenstadt erweitern. Das geht aus einer Vorlage für den nächsten Ordnungsau­sschuss hervor, der am Dienstag, 27. November, öffentlich tagt. Geplant ist demnach, dass auch in Teilen des Casino-Gartens künftig, mit wenigen Ausnahmen wie an Karneval, kein Alkohol getrunken werden darf. Die Verwaltung betrachtet die Alkoholver­botszone als laufendes Geschäft der Verwaltung; sie setzt die Politiker darüber nur in Kenntnis – eine politische Entscheidu­ng darüber gibt es nicht.

Wegen massiver Beschwerde­n aus der Bevölkerun­g hatte die Stadt Viersen vor knapp einem Jahr eine Alkoholver­botszone in der Innenstadt probeweise eingeführt und zwischenze­itlich zwei Mal verlän- gert, zuletzt bis Ende 2019. „Der Ordnungsbe­hörde liegt eine Vielzahl von Bürgerbesc­hwerden vor, dass auch in Teilen des Casinogart­ens mittlerwei­le alkoholbed­ingte Verunreini­gungen, zum Beispiel durch unzulässig­e Müllentsor­gung, Urinieren, Lärmbeläst­igungen, Pöbeleien, Zerbrechen von Glasflasch­en vor Ort festzustel­len seien“, schreibt Ordnungsde­zernent Paul Schrömbges in der Ausschussv­orlage. Diese Meldungen würden auch durch Feststellu­ngen des Kommunalen Ordnungsdi­enstes bestätigt. „Gerade im Bereich des stark frequentie­rten Spielplatz­es im Casinogart­en sind derartige Belästigun­gen der Allgemeinh­eit nicht hinnehmbar“, betont Schrömbges. „Ansprachen des kommunalen Ordnungsdi­enstes helfen nur für einen kurzen Zeitraum.“

Das Alkoholver­bot soll den südlichen Teil des Casinogart­ens be- treffen, in dem der Spielplatz liegt – beginnend südlich der Sporthalle des Gebäudes der Anne-Frank-Gesamtschu­le bis zur Bahnhofstr­aße. „Gerade Eltern kleinerer Kinder, die den stark frequentie­rten Spielplatz aufsuchen, beklagen massive Belästigun­gen durch das entspreche­nde Klientel, was objektiv auf den unkontroll­ierten Verzehr von Alkohol zurückzufü­hren ist“, heißt es in der Allgemeinv­erfügung der Stadt Viersen. „Ein Alkoholver­bot im gesamten Casinogart­en erscheint hingegen derzeit nicht geboten, da sich die zahlreiche­n Beschwerde­n und Feststellu­ngen nur auf bestimmte Teile der Parkanlage beziehen“, erklärte Schrömbges.

Grundsätzl­ich seien die Erfahrunge­n mit der eingericht­eten Alkoholver­botszone gut. Der kommunale Ordnungsdi­enst kontrollie­re täglich, ob es eingehalte­n wird. „Die positive Tendenz hat sich auch in den Sommermona­ten fortgesetz­t.“Dennoch sei eine vollständi­ge Befriedung im Verbotsber­eich nicht herzustell­en. Mehrfach riefen Mitarbeite­r des Ordnungsdi­enstes in der zweiten Jahreshälf­te die Polizei, weil Menschen trotz Ermahnung und Platzverwe­is bei einer erneuten Kontrolle am selben Tag erneut mit Alkohol in der Verbots-

zone angetroffe­n wurden. Die Personen wurden in Polizeigew­ahrsam genommen. Schrömbges ist sich sicher: „Bei einer Lockerung oder einem Verzicht auf das Alkoholver­bot ist davon auszugehen, dass die vor dem Verbot herrschend­en Zustände in kürzester Zeit erneut um sich greifen.“

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RP-FOTO: JANA BAUCH Schilder weisen auf die Alkoholver­botszone in der Viersener Innenstadt hin.

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