Rheinische Post Krefeld Kempen
Bauen in Gartensiedlung ist unerwünscht
Die Stadt Kempen will weiteres Bauen an Steinpfad und Mülgauweg in der Innenstadt verhindern. Dazu muss aber der Flächennutzungsplan geändert werden. Zunächst soll eine Veränderungssperre für das Gebiet gelten.
KEMPEN Sie gilt als „die grüne Lunge“der Kempener Innenstadt. Im Bereich zwischenVorster und St. Töniser Straße, Altstadtring und Dinkelbergstraße gibt es eine historisch gewachsene Gartensiedlung, die vielen Kempenern als Erholungsort dient. An Steinpfad und Mülgauweg gibt es etliche Kleingärten, die teilweise seit vielen Jahrzehnten von ganzen Familien als Rückzugsort genutzt werden.
In der Vergangenheit hatte es hier diverse Neubauten gegeben. Einige davon sind illegal entstanden. Die Stadtverwaltung konnte die Schwarzbauten nicht verhindern, weil der Bauverwaltung das nötige Personal für regelmäßige Kontrollen fehlt, wie die Stadt bereits mehrfach einräumen musste.
Zuletzt hatte die Nachricht vom geplanten Bau eines Mehrfamilienhauses auf einem Teilstück des Are- als für sorgenvolle Gesichter gesorgt bei Anwohnern, Gartennutzern und Kempenern, die das Idyll unbedingt erhalten wissen wollen: Die Kempener Firma Heckmann Projektbau möchte am Fußweg, der von der St. Töniser Straße aus in die Gar- tensiedlung führt, ein Mehrfamilienhaus errichten. Die Stadt musste eine Baugenehmigung erteilen, weil an dieser Stelle Baurecht besteht. Die Baufirma hat die Kleingärten auf ihrem Grundstück bereits gerodet und mitVorarbeiten für den Neubau begonnen. Auf einem anderem Teilstück des Geländes möchte nun ein anderer Investor ebenfalls einen Neubau errichten. Er soll im Eingangsbereich des Mülgauwegs von der Dinkelbergstraße entstehen. Den Bauantrag hat die Stadt zwar abgelehnt, der Investor hat daraufhin Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Und seine Chancen, Recht zu bekommen, stehen nicht schlecht, weil laut Bebauungsplan an dieser Stelle Baurecht besteht.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Klimaschutz des Kempener Stadtrates hat in seiner jüngsten Sitzung das Bauprojekt allerdings vorerst gestoppt. Der Stadtrat muss am 18. Dezember noch die beschlossene Veränderungssperre bestätigen, was als Formsache gilt. Mit diesem Beschluss, den auch das Gericht akzeptieren müsste, darf in der Gartensiedlung nicht neu gebaut werden. Allerdings muss als nächstes der Flächennutzungsplan für diesen Bereich geändert werden. Das soll im kommenden Jahr geschehen. Statt Wohnbau würde für das gesamte Gelände dann Grünfläche ausgewiesen. Die Politik hat dem Vorgehen mehrheitlich bereits zugestimmt.
Für die Stadt bestünde dann Rechtssicherheit. Sie könnte Bauanfragen ablehnen, ohne – wie im aktuellen Fall – Sorgen haben zu müssen, dass einem Bauherrn per Gerichtsbeschluss doch eine Baugenehmigung erteilt werden müsste. Dass im Bereich St. Töniser Straße nun ein Neubau entsteht, der nicht verhindert werden konnte, ist aus Sicht der Politik schon schlimm genug. Man will den ökologisch wertvollen Bereich unbedingt erhalten wissen, bei allen Wünschen nach preiswerten Wohnungen in der Innenstadt. An dieser Stelle sind sie aus Sicht vieler Bürger absolut unerwünscht.