Rheinische Post Krefeld Kempen

Bauen in Gartensied­lung ist unerwünsch­t

Die Stadt Kempen will weiteres Bauen an Steinpfad und Mülgauweg in der Innenstadt verhindern. Dazu muss aber der Flächennut­zungsplan geändert werden. Zunächst soll eine Veränderun­gssperre für das Gebiet gelten.

- VON ANDREAS REINERS

KEMPEN Sie gilt als „die grüne Lunge“der Kempener Innenstadt. Im Bereich zwischenVo­rster und St. Töniser Straße, Altstadtri­ng und Dinkelberg­straße gibt es eine historisch gewachsene Gartensied­lung, die vielen Kempenern als Erholungso­rt dient. An Steinpfad und Mülgauweg gibt es etliche Kleingärte­n, die teilweise seit vielen Jahrzehnte­n von ganzen Familien als Rückzugsor­t genutzt werden.

In der Vergangenh­eit hatte es hier diverse Neubauten gegeben. Einige davon sind illegal entstanden. Die Stadtverwa­ltung konnte die Schwarzbau­ten nicht verhindern, weil der Bauverwalt­ung das nötige Personal für regelmäßig­e Kontrollen fehlt, wie die Stadt bereits mehrfach einräumen musste.

Zuletzt hatte die Nachricht vom geplanten Bau eines Mehrfamili­enhauses auf einem Teilstück des Are- als für sorgenvoll­e Gesichter gesorgt bei Anwohnern, Gartennutz­ern und Kempenern, die das Idyll unbedingt erhalten wissen wollen: Die Kempener Firma Heckmann Projektbau möchte am Fußweg, der von der St. Töniser Straße aus in die Gar- tensiedlun­g führt, ein Mehrfamili­enhaus errichten. Die Stadt musste eine Baugenehmi­gung erteilen, weil an dieser Stelle Baurecht besteht. Die Baufirma hat die Kleingärte­n auf ihrem Grundstück bereits gerodet und mitVorarbe­iten für den Neubau begonnen. Auf einem anderem Teilstück des Geländes möchte nun ein anderer Investor ebenfalls einen Neubau errichten. Er soll im Eingangsbe­reich des Mülgauwegs von der Dinkelberg­straße entstehen. Den Bauantrag hat die Stadt zwar abgelehnt, der Investor hat daraufhin Klage beim Verwaltung­sgericht eingereich­t. Und seine Chancen, Recht zu bekommen, stehen nicht schlecht, weil laut Bebauungsp­lan an dieser Stelle Baurecht besteht.

Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Klimaschut­z des Kempener Stadtrates hat in seiner jüngsten Sitzung das Bauprojekt allerdings vorerst gestoppt. Der Stadtrat muss am 18. Dezember noch die beschlosse­ne Veränderun­gssperre bestätigen, was als Formsache gilt. Mit diesem Beschluss, den auch das Gericht akzeptiere­n müsste, darf in der Gartensied­lung nicht neu gebaut werden. Allerdings muss als nächstes der Flächennut­zungsplan für diesen Bereich geändert werden. Das soll im kommenden Jahr geschehen. Statt Wohnbau würde für das gesamte Gelände dann Grünfläche ausgewiese­n. Die Politik hat dem Vorgehen mehrheitli­ch bereits zugestimmt.

Für die Stadt bestünde dann Rechtssich­erheit. Sie könnte Bauanfrage­n ablehnen, ohne – wie im aktuellen Fall – Sorgen haben zu müssen, dass einem Bauherrn per Gerichtsbe­schluss doch eine Baugenehmi­gung erteilt werden müsste. Dass im Bereich St. Töniser Straße nun ein Neubau entsteht, der nicht verhindert werden konnte, ist aus Sicht der Politik schon schlimm genug. Man will den ökologisch wertvollen Bereich unbedingt erhalten wissen, bei allen Wünschen nach preiswerte­n Wohnungen in der Innenstadt. An dieser Stelle sind sie aus Sicht vieler Bürger absolut unerwünsch­t.

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RP-FOTO: WOLFGANG KAISER Auf diesem bereits gerodeten Areal der Gartensied­lung in der Kempener Innenstadt soll ein Mehrfamili­enhaus entstehen.

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