Rheinische Post Krefeld Kempen
„Gute-Kita-Gesetz“kann im Januar in Kraft treten
BERLIN (epd) Der Bund will in den kommenden vier Jahren 5,5 Milliarden Euro zusätzlich an die Länder überweisen, um die Qualität der Kleinkindbetreuung zu verbessern. Das sogenannte Gute-Kita-Gesetz passierte am Freitag in Berlin den Bundestag und den Bundesrat. Es kann damit Anfang 2019 in Kraft treten. Der Bund will mit jedem einzelnen Bundesland eine Vereinbarung abschließen, wie das Geld eingesetzt wird. Kritik kam von der Opposition und von Sozialverbänden.
Der Bundestag beschloss das Gesetz mit den Stimmen der Koalition aus Union und SPD. Die Opposition lehnte das Gesetz geschlossen ab. Die Grünen, die Linksfraktion und die FDP warfen Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) vor, deutlich hinter den eigenen Zielen zurückzubleiben. Giffey verteidigte das Gesetz als wichtigen Schritt „für mehr Qualität und weniger Gebühren“. Jedes Kind müsse die gleichen Startchancen erhalten. Für einheitliche, bundesweit verbindliche Vorschriften über Qualitätsstandards sei die Zeit aber noch nicht reif, sagte sie.
Das Gesetz werde kaum für eine wirklich bessere Betreuung sorgen, kritisierte die Grünen-Vorsitzende Annalena Baerbock. Über die Qualität einer Kita entscheide in allererster Linie, wie viele Fachkräfte für die Kinder da seien. Ulrich Schneider vom Paritätischen Wohlfahrtsverband kritisierte: „Es ist deprimierend zu sehen, wie ein sinnvolles Vorhaben so zerfleddert wurde.“