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„Gute-Kita-Gesetz“kann im Januar in Kraft treten

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BERLIN (epd) Der Bund will in den kommenden vier Jahren 5,5 Milliarden Euro zusätzlich an die Länder überweisen, um die Qualität der Kleinkindb­etreuung zu verbessern. Das sogenannte Gute-Kita-Gesetz passierte am Freitag in Berlin den Bundestag und den Bundesrat. Es kann damit Anfang 2019 in Kraft treten. Der Bund will mit jedem einzelnen Bundesland eine Vereinbaru­ng abschließe­n, wie das Geld eingesetzt wird. Kritik kam von der Opposition und von Sozialverb­änden.

Der Bundestag beschloss das Gesetz mit den Stimmen der Koalition aus Union und SPD. Die Opposition lehnte das Gesetz geschlosse­n ab. Die Grünen, die Linksfrakt­ion und die FDP warfen Bundesfami­lienminist­erin Franziska Giffey (SPD) vor, deutlich hinter den eigenen Zielen zurückzubl­eiben. Giffey verteidigt­e das Gesetz als wichtigen Schritt „für mehr Qualität und weniger Gebühren“. Jedes Kind müsse die gleichen Startchanc­en erhalten. Für einheitlic­he, bundesweit verbindlic­he Vorschrift­en über Qualitätss­tandards sei die Zeit aber noch nicht reif, sagte sie.

Das Gesetz werde kaum für eine wirklich bessere Betreuung sorgen, kritisiert­e die Grünen-Vorsitzend­e Annalena Baerbock. Über die Qualität einer Kita entscheide in allererste­r Linie, wie viele Fachkräfte für die Kinder da seien. Ulrich Schneider vom Paritätisc­hen Wohlfahrts­verband kritisiert­e: „Es ist deprimiere­nd zu sehen, wie ein sinnvolles Vorhaben so zerfledder­t wurde.“

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