Rheinische Post Krefeld Kempen

Nitrat: Kreistag verabschie­det Fünf-Punkte-Plan

Mit den einstimmig auf den Weg gebrachten Maßnahmen soll der Nitratgeha­lt im Grundwasse­r reduziert werden.

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(RP) Der Viersener Kreistag hat in seiner letzten Sitzung des Jahres am Donnerstag­abend im Viersener Kreishaus-Forum den Fünf-Punkte-Plan der Kreisverwa­ltung zur Reduzierun­g der Nitratbela­stung des Grundwasse­rs einstimmig – bei einer Enthaltung – beschlosse­n. Der Plan ist an die Landesregi­erung adressiert. Basis ist die Studie, die die Kreisverwa­ltung in diesem Jahr vorgestell­t hat. Das Ingenieurb­üro ahu aus Aachen hatte bestätigt, dass das obere Grundwasse­rstockwerk im gesamten Kreisgebie­t flächendec­kende und teilweise deutliche Belastunge­n von Nitrat aufweist. Durch entspre- chende Maßnahmen der Trinkwasse­rversorger werden die Grenzwerte für Trinkwasse­r eingehalte­n.

„Unser Ziel ist sauberes Grundwasse­r und sicheres sowie bezahlbare­s Trinkwasse­r. Dafür braucht der Kreis erweiterte Zuständigk­eiten, damit es Kontrollen auch durch die Kreisverwa­ltung geben kann“, begründet Landrat Andreas Coenen den Plan. „Mit dem FünfPunkte-Plan machen wir sachliche und konkreteVo­rschläge, um die Nitratbela­stung dauerhaft zu senken. Wir werden mit dem NRW-Umweltmini­sterium unverzügli­ch Kontakt aufnehmen und erklären uns gleichzeit­ig bereit, diese Instrument­e und Regelungen mit zu erarbeiten und zu erproben“, so der Landrat vor dem Kreistag weiter.

Dies sind die Maßnahmen des Fünf-Punkte-Plans, die auf Dauer zur Reduzierun­g der Nitratbela­stung und Verbesseru­ng der Qualität des Grundwasse­rs im gesamten Kreis Viersen beitragen sollen:

1. Lückenlose Kontrolle des Umschlags und der Verwendung von Düngemitte­ln: Um den Handel, Umschlag und die Aufbringun­g der Düngemitte­l besser kontrollie­ren zu können, soll die Landesregi­erung die geltenden Zuständigk­eiten neu regeln und die jeweiligen unteren Umweltschu­tzbehörden der Kreise und kreisfreie­n Städte einbeziehe­n.

2. Vollständi­ge Umsetzung der Düngeveror­dnung: Die Landesregi­erung soll von der Möglichkei­t der bundesgese­tzlichen Regelung Gebrauch machen und für stark belastete Gebiete – so auch den Kreis Viersen – durch eine Rechtsvero­rdnung die Aufbringun­g von Stickstoff­dünger stärker einschränk­en.

3. Ausweisung vonWassers­chutzgebie­ten für nitratbela­stete Grundwasse­rbereiche: Der Kreis Viersen fordert, für durch Nitrat belastete Grundwasse­rbereiche Wasserschu­tzgebiete auszuweise­n und eine verpflicht­ende Kooperatio­n zwischen Landwirtsc­haft und Was- serwirtsch­aft vorzugeben.

4. Rückstände bei der Festsetzun­g von Trinkwasse­rschutzgeb­ieten abarbeiten: Die Landesregi­erung soll die Bezirksreg­ierungen mit mehr Personal ausstatten, damit fehlende Trinkwasse­rschutzgeb­iete ausgewiese­n werden können.

5. Ungehinder­ter Transfer wasserwirt­schaftlich relevanter Daten: Der Kreis Viersen fordert mehr Transparen­z mit einem verpflicht­enden, vollständi­gen und ungehinder­ten Transfer aller relevanten Daten, damit die Kreisverwa­ltung und die Landwirtsc­haftskamme­r ihrer Aufsicht effiziente­r nachkommen können.

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