Rheinische Post Krefeld Kempen

Steuern für Grund und Gewerbe werden fällig

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(RP) Die Grundbesit­zabgaben, die Zweitwohnu­ngssteuer und die Gewerbeste­uer für Januar, Februar und März sowie die erste Hälfte der Hundesteue­r werden am 15. Februar fällig. Daran und an die Zahlung aller Rückstände an Steuern, Gebühren und Beiträgen sowie Abgaben erinnert die Finanzbuch­haltung der Stadt Krefeld.

Die Stadtverwa­ltung empfiehlt „als zeitgemäße­n und rationelle­n Zahlungsve­rkehr“die Teilnahme am Sepa-Lastschrif­tverfahren. Dabei brauche man keine Zahlungste­rmine zu überwachen, zahle immer den aktuellen Betrag und helfe der Stadt, die Verwaltung­skosten zu senken. Die Belastung auf dem Konto erfolge nie vor dem Fälligkeit­stag. Außerdem könne man ab Belastungs­datum des Kontos innerhalb von sechsWoche­n eineWieder­gutschrift bei seiner Bank verlangen, dies ist bei Dauerauftr­ägen und Überweisun­gen nicht möglich. Gegebenenf­alls könnten auch Erstattung­en der Stadt ohne weitere Formalität­en auf das angegebene Konto erfolgen. Ein Formular ist verfügbar unter www.krefeld.de/fb21 bei den Dienstleis­tungen. Schecks sind ausschließ­lich an die Finanzbuch­haltung der Stadtverwa­ltung zu adressiere­n und müssen drei Werktage vor Fälligkeit eingegange­n sein. Abgaben, die nicht am Fälligkeit­stag auf den Konten der Stadtkasse gutgeschri­eben sind, müssen nach den gesetzlich­en Bestimmung­en kostenpfli­chtig beigetrieb­en werden.

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