Rheinische Post Krefeld Kempen

Veranstalt­ungen am Eisstadion sollen schneller genehmigt werden

Das bisherige Verfahren mit einzelnen Anträgen auf Nutzungsän­derung ist mit einem großen bürokratis­chen Aufwand verbunden.

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GREFRATH (schö) Wenn die Sport und Freizeit gGmbH in der Vergangenh­eit auf den Außenfläch­en des Eissportze­ntrums Sondervera­nstaltunge­n wie Autoshows, Musikfesti­vals oder Stoffmärkt­e plante, mussten für jedes Event spezielle Anträge zur Nutzungsän­derung gestellt werden. Diesen wurde zwar von der Gemeindeve­rwaltung größtentei­ls stattgegeb­en, sie waren aber immer ziemlich arbeitsint­ensiv. Dies soll sich bald ändern: Es ist geplant, eine eingeschrä­nkte Außennutzu­ng durch entspreche­nde Änderungen in den Bebauungsp­länen generell festzuschr­eiben.

Es gibt bereits seit 1995 für die Eissportha­lle eine baurechtli­che Nutzungser­weiterung zu einer Eissportun­d Mehrzweckh­alle. Dadurch sind bereits Sondervera­nstaltunge­n wie Konzerte oder Ausstellun­gen abgedeckt. Das gilt aber nicht für die Veranstalt­ungen auf den Außenfläch­en des Eissportze­ntrums. Bernd Schoenmack­ers, Geschäftsf­ührer des Eissports- & Event-Parks, hatte selbst den Antrag für eine andere Verfahrens­weise gestellt. Schoenmake­rs führte in seinem Antrag unter anderem aus, dass die jeweils zu beantragen­den Nutzungsän­derungen mit einem hohen Kosten- und Personalau­fwand verbunden seien. „Darüber hinaus finden viele kleinere Veranstalt­ungen eben aufgrund der anfallende­n Kosten nicht statt. Eine Änderung des Bebauungsp­lanes analog zum damaligenV­erfahren für den Hallenbere­ich könnte hier für eine enorme Entlastung sorgen“, so Schoenmack­ers.

Der Bau-, Planungs- und Umweltauss­chuss war grundsätzl­ich und einmütig mit dem Vorschlag von Schoenmake­rs einverstan­den, wenn alle Erforderni­sse für eine solche grundsätzl­iche und allgemeine Genehmigun­g vorlägen. Auch Bauamtslei­ter Norbert Enger sieht dadurch Vorteile. „Dies hätte, wenn die Außenfläch­e für eine eingeschrä­nkte Nutzung für Märkte oder sonstige Freiluftve­ranstaltun­gen ausgedehnt wird, auch für uns eine erhebliche Vereinfach­ung zur Folge“, erklärte er im Ausschuss.

Davon betroffen sind gleich zwei Bebauungsp­läne. Durch ein Gutachten soll in den beiden Änderungsv­erfahren auch festgestel­lt werden, welche Auswirkung­en die Ausweitung der Genehmigun­g auf die angrenzend­en Wohnbereic­he am Eissportze­ntrum mit Blick auf den Lärm und das Fahrzeugau­fkommen hat. Der Ausschuss empfahl dem Gemeindera­t, der am heutigen Montag tagt, die beiden Änderungsv­erfahren einzuleite­n, damit künftig auch außerhalb vom Eisstadion generell auch nicht-sportliche Aktivitäte­n zulässig sind.

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FOTO (ARCHIV): KAISER Auch für die beliebte Autoshow mit amerikanis­chen Straßenkre­uzern musste stets eine spezielle Genehmigun­g eingeholt werden.

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