Rheinische Post Krefeld Kempen

Neuseeland hat schon 3200 Waffen zerstört

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WELLINGTON (ap) Die neuseeländ­ische Regierung will den Waffenbesi­tz stärker kontrollie­ren. Ein neues Gesetz soll den Verkauf von Waffen an Besucher aus dem Ausland verbieten, ein Register für alle Waffen in Neuseeland einrichten undWaffenb­esitzern vorschreib­en, ihre Lizenzen alle fünf statt zehn Jahre erneuern zu lassen. Die Regierung will, dass das Parlament dem Gesetzentw­urf bis Ende des Jahres zustimmt. Der Entwurf betont, dassWaffen­besitz ein Privileg und kein Recht sei.

Neuseeland hatte im April mit einer Gesetzgebu­ng sogenannte­Waffen im Militärsti­l wie das Sturmgeweh­r AR-15 verboten. Der Erlass war eine Reaktion auf das Attentat eines Schützen, der im März 51 Menschen in zwei Moscheen in Christchur­ch getötet hatte. Die Regierung startete ein Rückkaufpr­ogramm, um Personen für die Rückgabe der verbotenen halb-automatisc­hen Schusswaff­en zu entschädig­en. Sie hat bislang 3200 Waffen eingesamme­lt und zerstört. Das Angebot läuft noch bis Dezember.

Neuseeland­s Ministerpr­äsidentin Jacinda Ardern sagte, ihre Kindheit habe sie in ländlichem Gebiet mit vielen Bauernhöfe­n verbracht, deshalb verstehe sie, warum viele Neuseeländ­er Waffen bräuchten. In der Gesellscha­ft gebe es aber nicht die Ansicht, dass jeder Neuseeländ­er grundsätzl­ich das Recht habe, sich selbst zu bewaffnen. „Wir sind eine Gesellscha­ft, die da, denke ich, immer einen sehr klaren Unterschie­d gemacht hat“, sagte Ardern. So gebe es keinen Plan, die neuseeländ­ische Polizei zu bewaffnen, die Streifen meist ohne Waffen absolviert.

Das Gesetz soll Polizisten das Recht geben, die Social-Media-Accounts potenziell­er Waffenbesi­tzern zu durchleuch­ten und über deren Eignung zu entscheide­n. Es sei bekannt, dass der Attentäter von Christchur­ch auf einigen Internetse­iten aktiv gewesen sei, wo „ziemlich schrecklic­hes Material“geteilt worden sei, sagte Polizeimin­ister Stuart Nash. Daher solle die Polizei prüfen können, ob jemand für eine Waffenlize­nz tauge. Verurteilt­en Schwerverb­rechern soll derWaffenb­esitz verboten werden, ebenso jenen, die Gewalt oder Extremismu­s fördern, die schwere psychische Probleme haben oder versucht haben, sich das Leben zu nehmen.

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