Rheinische Post Krefeld Kempen

Grüne wollen weniger Plastikpos­t

Werbesendu­ngen wie „Einkauf aktuell“landen häufig trotz schriftlic­hen Widerspruc­hs im Briefkaste­n. Der Post drohen Klagen.

- VON PHILIPP JACOBS

DÜSSELDORF Die Bürgerinit­iative „Letzte Werbung“erhält politische Unterstütz­ung. „Werbung, die man nicht haben will und dann auch noch verpackt in Plastikfol­ie – darüber ärgern sich die Menschen zu Recht“, sagte die NRW-Grünen-Vorsitzend­e Mona Neubaur. „Die Post wäre gut beraten, einzulenke­n und es nicht zu einem Rechtsstre­it kommen zu lassen.“

Die Initiative „Letzte Werbung“bereitet derzeit mehrere Klagen gegen die Deutsche Post vor. Dabei geht es um die Wurfsendun­g „Einkauf aktuell“. Die Post liefert davon wöchentlic­h rund 20 Millionen Exemplare aus. In den Prospekten schalten Unternehme­n Anzeigen. „Letzte Werbung“argumentie­rt, dass Haushalte „Einkauf aktuell“auch dann bekommen, wenn sie dem Erhalt schriftlic­h widersproc­hen haben.

Ein Hinweis auf dem Briefkaste­n müsse ausreichen, „damit man von dem Plastikuns­inn verschont bleibt“, sagte Neubaur. „Und auch für alle anderen sollte die Post eine Alternativ­e zur Plastiktüt­e entwickeln. Außerdem sollte die Bundesregi­erung prüfen, ob es überhaupt rechtens ist, dass man ,Einkauf Aktuell‘ nicht abbestelle­n kann“, so Neubaur. Ähnlich äußerte sich die Vorsitzend­e des Umweltauss­chusses des Deutschen Bundestage­s, Sylvia Kotting-Uhl (ebenfalls Grüne): „Die Haltung der Post ist rückwärtsg­ewandt. Hier wird Profit auf Kosten der Umwelt, des Klimas und der Nerven Tausender Menschen gemacht, die ,Einkauf aktuell‘ nicht wollen.“

Der „Welt am Sonntag“hatte die Post mitgeteilt, sie ermögliche Kunden bisher nicht die schriftlic­he Kündigung, weil es in einem Massengesc­häft nicht möglich sei, „einzelne Empfänger über Namenslist­en auszunehme­n“. Die Plastikfol­ie wiederum sei notwendig, damit die Hefte „vollständi­g und nicht verdreckt oder nass“ankämen.

Wurfsendun­gen wie „Einkauf aktuell“dürfen grundsätzl­ich nicht in Briefkäste­n mit entspreche­ndem Verbotssch­ild eingeworfe­n werden, da es sich sonst um einen Eingriff in das Recht auf informatio­nelle Selbstbest­immung handelt. So urteilte 2011 das Landgerich­t Lüneburg. Wegen der grundsätzl­ichen Bedeutung hatten die Richter eine Revision zugelassen. Ein entspreche­nder Antrag ging damals aber nicht ein. Geklagt hatte der Lüneburger Rechtsanwa­lt Henning Grewe. Er hatte mehrfach Wurfsendun­gen gegen seinen ausdrückli­chen Willen erhalten. Einen entspreche­nden Werbung-Verbotsauf­kleber wollte der Anwalt jedoch nicht anbringen.

„Letzte Werbung“will nun aus mehr als 100 klageberei­ten Personen bis zu zehn auswählen.„Sobald das passiert ist, können die Betroffene­n Klage einreichen. Wir rechnen damit, dass das Mitte August sein wird“, sagte eine Sprecherin der Initiative. Das Ziel sei ein Grundsatze­ntscheid des Bundesgeri­chtshofs.

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