Rheinische Post Krefeld Kempen
Grüne wollen weniger Plastikpost
Werbesendungen wie „Einkauf aktuell“landen häufig trotz schriftlichen Widerspruchs im Briefkasten. Der Post drohen Klagen.
DÜSSELDORF Die Bürgerinitiative „Letzte Werbung“erhält politische Unterstützung. „Werbung, die man nicht haben will und dann auch noch verpackt in Plastikfolie – darüber ärgern sich die Menschen zu Recht“, sagte die NRW-Grünen-Vorsitzende Mona Neubaur. „Die Post wäre gut beraten, einzulenken und es nicht zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen.“
Die Initiative „Letzte Werbung“bereitet derzeit mehrere Klagen gegen die Deutsche Post vor. Dabei geht es um die Wurfsendung „Einkauf aktuell“. Die Post liefert davon wöchentlich rund 20 Millionen Exemplare aus. In den Prospekten schalten Unternehmen Anzeigen. „Letzte Werbung“argumentiert, dass Haushalte „Einkauf aktuell“auch dann bekommen, wenn sie dem Erhalt schriftlich widersprochen haben.
Ein Hinweis auf dem Briefkasten müsse ausreichen, „damit man von dem Plastikunsinn verschont bleibt“, sagte Neubaur. „Und auch für alle anderen sollte die Post eine Alternative zur Plastiktüte entwickeln. Außerdem sollte die Bundesregierung prüfen, ob es überhaupt rechtens ist, dass man ,Einkauf Aktuell‘ nicht abbestellen kann“, so Neubaur. Ähnlich äußerte sich die Vorsitzende des Umweltausschusses des Deutschen Bundestages, Sylvia Kotting-Uhl (ebenfalls Grüne): „Die Haltung der Post ist rückwärtsgewandt. Hier wird Profit auf Kosten der Umwelt, des Klimas und der Nerven Tausender Menschen gemacht, die ,Einkauf aktuell‘ nicht wollen.“
Der „Welt am Sonntag“hatte die Post mitgeteilt, sie ermögliche Kunden bisher nicht die schriftliche Kündigung, weil es in einem Massengeschäft nicht möglich sei, „einzelne Empfänger über Namenslisten auszunehmen“. Die Plastikfolie wiederum sei notwendig, damit die Hefte „vollständig und nicht verdreckt oder nass“ankämen.
Wurfsendungen wie „Einkauf aktuell“dürfen grundsätzlich nicht in Briefkästen mit entsprechendem Verbotsschild eingeworfen werden, da es sich sonst um einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung handelt. So urteilte 2011 das Landgericht Lüneburg. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hatten die Richter eine Revision zugelassen. Ein entsprechender Antrag ging damals aber nicht ein. Geklagt hatte der Lüneburger Rechtsanwalt Henning Grewe. Er hatte mehrfach Wurfsendungen gegen seinen ausdrücklichen Willen erhalten. Einen entsprechenden Werbung-Verbotsaufkleber wollte der Anwalt jedoch nicht anbringen.
„Letzte Werbung“will nun aus mehr als 100 klagebereiten Personen bis zu zehn auswählen.„Sobald das passiert ist, können die Betroffenen Klage einreichen. Wir rechnen damit, dass das Mitte August sein wird“, sagte eine Sprecherin der Initiative. Das Ziel sei ein Grundsatzentscheid des Bundesgerichtshofs.