Rheinische Post Krefeld Kempen
Behördenposse: Teil der Kölner Straße versehentlich 30er Zone
Die neuen Tempo-30-Schilder an der Kölner Straße sorgten am Montag für Verwunderung. Heute sollen die Verkehrszeichen wieder entfernt werden.
Der Kommunalbetrieb Krefeld (KBK) hat am Montag eine rund 800 Meter lange Strecke der Kölner Straße versehentlich zur Tempo-30-Zone erklärt. Im Bereich von der Untergath bis zum Rathaus Fischeln wurden Schilder aufgestellt, die in der Zeit von 6.30 bis 17 Uhr Tempo 30 vorschreiben. Am heutigen Dienstag sollen die fälschlich montierten Verkehrszeichen wieder abgebaut werden.
„Wir haben das verkehrt gemacht“, gab KBK-Pressesprecher Lothar Lessmann auf Anfrage unserer Redaktion am Montag zu. Es sei nicht der Beschluss der Bezirksvertretung zur Länge der neuen Tempo-30-Strecke missachtet worden. Sondern die Pläne des Tiefbauamts seien von den KBK-Mitarbeitern schlicht falsch gelesen worden.
Richtig ist aber, dass die Kölner Straße stadtauswärts gesehen etwa ab Höhe der Hausnummer 395, das ist kurz vor der Kita Klein und Groß, bis hin zum Rathaus das zeitlich begrenzte Tempolimit bekommt. So hatte die Bezirksvertretung Fischeln es in seiner Sitzung vom Mai mehrheitlich beschlossen.
Umso verwunderter zeigten sich gestern die beteiligten Bezirksvertreter, als plötzlich die Schilder hingen und somit bereits beim Einbiegen von Ober- und Untergath in die Kölner Straße das Limit galt. Die SPD-Vertreter Bezirksvorsteherin Doris Nottebohm und Jürgen Oppers zeigten sich zunächst erfreut. Denn Tempo 30 für den gesamten Fischelner Abschnitt der Kölner Straße war eine langjährige, immer wieder auf die Tagesordnung gebrachte Forderung der SPD-Fraktion.
Nun gilt also ab Dienstag das Tempolimit so, wie es von der Bezirksvertretung Fischeln beschlossen worden ist: Von kurz vor dem Stadtpark bis kurz vor dem Rathaus müssen Autofahrer sich von 6.30 bis 17 Uhr an Tempo 30 halten, zu allen anderen Zeiten kann weiter Tempo 50 gefahren werden. Zwischen Rathaus bis kurz vor dem Ortsausgang hinter der Südschule gilt bereits ein zeitlich unbefristetes Tempo 30.
Die Krefelder Verwaltung hatte sich lange gegen ein Ausweitung gesperrt. Denn: Die Kölner Straße ist eine so genannte Vorbehaltsstraße. Eine neue Gesetzesregelung macht Tempo-30 auf diesen Vorbehaltsstraßen erst seit kurzem möglich. Nach einer Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung können auch auf diesen Straßen jetzt Tempo-30-Strecken ausgewiesen werden, nämlich in Höhe „schutzwürdigen Einrichtungen“wie Kindergärten, Schulen, Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern. Damit wird Rücksicht darauf genommen, dass vor allem Kinder sich teilweise unberechenbar verhalten, aber auch alte Menschen als Fußgänger gefährdet sind.
Der Leiter des Straßenverkehrsamtes Nobert Goertz-Gorr machte in der Sitzung der Bezirksvertretung kein Geheimnis daraus, dass er in Sachen Tempolimit gegen seine Überzeugung agieren müsse – und zwar auf Weisung „von oben“: „Kreuz-Bube sticht Pik-Bube“, sagte Goertz-Gorr versinnbildlichend. „Ich bin angewiesen worden, das anders zu handhaben, als ich es für sinnvoll halte“, sagte der Verwaltungsmann. Die Kölner Straße sei nicht ohne Grund Vorbehaltsstraße und „wichtige Verbindung nach Fischeln“. Goertz-Gorr glaubt, dass nun Verdrängung einsetzen könnte und Autofahrer das dortige Tempolimit auf anderen Straßen umfahren.