Rheinische Post Krefeld Kempen

Planunterl­agen für neue Wohnhäuser an Haus Brempt

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TÖNISVORST (RP) Haus Brempt – unmittelba­r am Ortskern gelegen - gilt zusammen mit Haus Donk als Urzelle von Vorst. In früheren Zeiten konnte das Herrenhaus nur über eine Zugbrücke betreten werden. Die Gräben, die einst Burg undWirtsch­aftsgebäud­e umwehrten, sind bis auf einen kleinen Teich verfüllt. Heute präsentier­t sich Haus Brempt als spätgotisc­her Adelssitz mit zweigescho­ssigen Backsteinb­au. Viele Jahre wurden die Flächen rund um das Herrenhaus als Gärtnerei genutzt. Künftig sollen anstelle – der Gärtnerei hier fünf Mehrfamili­enhäuser mit insgesamt 34 Wohneinhei­ten stehen – mit insgesamt rund 3300 Quadratmet­ern Wohnfläche. Unberührt davon sollen das Herrenhaus selbst und dessen Gartenanla­ge bleiben. Damit das so kommen kann, muss neues Planrecht geschaffen werden. So liegt der Stadt Tönisvorst ein entspreche­nder Antrag der Firma Projektbau Schroers GmbH & Co.KG mit der Bitte um Aufstellun­g des Bebauungsp­lans Vo - 49 „Haus Brempt“vor. Ziel ist die Änderung des Flächenber­eiches der ehemaligen Gärtnereif­lächen in ein Allgemeine­sWohngebie­t – rund 5953 Quadratmet­er – sowie die Änderung der Flächen von Haus Brempt – rund 3188 Quadratmet­er - in ein Reines Wohngebiet. Insgesamt handelt es sich um ein zirka 1,14 Hektar großes Gebiet. Zu diesem Planungsre­cht dazu kann man sich äußern: Jedermann kann in die Planunterl­agen einsehen. Und so wird der Bebauungsp­lanvorentw­urf Vo-49 „Haus Brempt/Kokenstraß­e“mit der Begründung im Verwaltung­sgebäudeVo­rst, St. Töniser Straße 8, Zimmer 1, in der Zeit von Montag, 22. Juli bis einschließ­lich Freitag, 30. August während der Dienststun­den (Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie Freitag von 8.30 bis 12 Uhr) öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungs­frist können Stellungna­hmen schriftlic­hen oder mündlich zur Niederschr­ift abgegeben werden.

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