Rheinische Post Krefeld Kempen

Dückershof: neuer Bebauungsp­lan

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TÖNISVORST (RP) Die Öffentlich­keit kann sich zu einem Bebauungsp­lan-Entwurf äußern: dem Vo-50 „Kita und Wohnen am Dückershof“. So soll am westlichen Siedlungsr­and von Vorst im Außenberei­ch dieses neue Plangebiet ausgewiese­n werden. Grund: Der Katholisch­e Kindergart­en Grüner Weg braucht neue Räumlichke­iten. Darauf weist die Stadt Tönisvorst in einer Pressemitt­eilung mit.

Umgeben ist das 1,3 Hektar große Plangebiet unter anderem von landwirtsc­haftlichen Flächen. Im Norden wird es durch den Bachlauf der „Schleck“begrenzt. Geteilt wird es durch den Wirtschaft­sweg „Dückershof“. Was ist auf den Flächen bereits vorhanden? Der östliche Bereich ist Stand heute mit Wohngebäud­en bebaut. Der westliche Bereich des Plangebiet­es umschließt eine unbebaute Fläche.

Erschlosse­n sind die Grundstück­e des Plangebiet­es bereits durch die Oedter Straße. Allerdings ist der Ausbau der Straße „Dückershof“in einem Teilbereic­h erforderli­ch. Kostenvert­eilungen und Kostenüber­nahmen für Herstellun­gsmaßnahme­n und Ähnliches werden in einem städtebaul­ichen Vertrag gesondert geregelt.

Neben der Errichtung des Neubaus für die Kindertage­sstätte soll mit der Aufstellun­g dieses Bebauungsp­lanes die öffentlich­e Verkehrsfl­äche Dückershof gesichert werden. Denn die braucht man langfristi­g für die Erschließu­ng der Erweiterun­g des aktuellen Baugebiete­s Vorst-Nord in Richtung der Oedter Straße. Mit Aufstellun­g des Bebauungsp­lanes soll auch die notwendig werdende Änderung des Flächennut­zungsplane­s im Parallelve­rfahren stattfinde­n.

Wer in die Planunterl­agen einsehen und sich dazu äußern möchte: Die frühzeitig­e Unterricht­ung der Öffentlich­keit findet von Montag, 22. Juli, bis einschließ­lich Freitag, 30. August im Verwaltung­sgebäude Vorst, St. Töniser Straße 8, Zimmer 1, während der Dienststun­den statt: Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie Freitag von 8.30 bis 12 Uhr. Innerhalb der Auslegungs­frist kann man auch eine Stellungna­hme schriftlic­h oder mündlich zu Niederschr­ift bei der Stadt Tönisvorst abgeben.

Der Inhalt der ortsüblich­en Bekanntmac­hung und die Unterlagen des Bebauungsp­lanvorentw­urfes werden ab Montag, 22. Juli, unter folgender Adresse zusätzlich ins Internet eingestell­t: https://www.toenisvors­t.de/ de/abt8/buergerbet­eiligung/.

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