Rheinische Post Krefeld Kempen
Sechseinhalb Jahre Gefängnis für Spielhallenräuber
Die drei Beteiligten hatten Ende 2018 und Anfang 2019 mehrere Überfälle in Krefeld begangen.
Das Landgericht Krefeld hat am Mittwoch ein Räubertrio zu Freiheitsstrafen verurteilt. Die jungen Krefelder hatten sich unter anderem zu einer Reihe von Raubüberfällen auf Spielhallen Ende des vergangenen und Anfang diese Jahres bekannt bekannt. Bei einem der Überfälle hatte ein Opfer einen Herzinfarkt erlitten.
Der 21 Jahre alte Haupttäter muss für sechseinhalb Jahre ins Gefängnis. Die beiden anderen Angeklagten wurden zu Jugendstrafen verurteilt. Sie waren zur Tatzeit noch 20 Jahre alt. Weil einer der beiden Heranwachsenden schon vorbestraft ist und ein anderes Urteil einbezogen wurde, wurde er zu insgesamt drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.
Gegen den anderen Heranwachsenden wurde eine Jugendstrafe von zwei Jahren verhängt und aufgrund seiner positiven Sozialprognose zur Bewährung ausgesetzt. Er muss außerdem ein soziales Training absolvieren und nachweisen, dass er seine Ausbildung fortsetzt. Sein Arbeitgeber hatte bescheinigt, dass er die Ausbildung zu Ende machen könne, wenn er auf freiem Fuß sei. DerVertreter der Jugendgerichtshilfe hatte sich für eine Bewährungsstrafe ausgesprochen. Für den 20-Jährigen sei die verbüßte Untersuchungshaft eine Warnung gewesen, das werde ihn von weiteren Taten abhalten. Auch sei bei dem jungen Mann glaubhafte Reue zu erkennen. Ihm konnten insgesamt fünf Taten nachgewiesen werden.
Bezüglich des zweiten 20-Jährigen fiel die Prognose nicht so günstig aus. Die Jugendgerichtshilfe sah keine Chance in„ambulanten Maßnahmen“. Der Angeklagte habe bisher nicht mitgewirkt. Er sei mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten. und stehe nicht zu seiner Schuld. Er riet zu einer Jugendstrafe ohne Bewährung.
Der 21-Jährige Haupttäter dagegen profitierte nicht mehr vom weitaus milderen Jugendstrafrecht. Auch er war mehrfach vorbestraft. Das Landgericht verurteilte ihn wegen zwei Raubüberfällen und sechs Fällen der räuberischen Erpressung, von denen zwei nur als Versuch gewertet wurden. Er war auch an einem Überfall beteiligt, bei dem der Kioskbesitzer die Verfolgung aufnahm und einen Herzinfarkt erlitt.
Weitere Tatbeteiligte müssen sich noch in anderen Verfahren verantworten.