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Verdi gewinnt viele Klagen gegen Sonntagsöffnung
DÜSSELDORF (dpa) Auch mehr als ein Jahr nach der Änderung des Ladenöffnungsgesetzes gibt es weiter Streit um die verkaufsoffenen Sonntage in NRW. Allein zwischen Anfang Januar und Anfang Mai klagte die Gewerkschaft Verdi nach eigenen Angaben in 61 Fällen gegen geplante Sonntagsöffnungen. In den allermeisten Fällen habe sich die Gewerkschaft durchgesetzt, sagte der Verdi-Sekretär Nils Böhlke. Meist hätten die Kommunen die Erlaubnis zur Sonntagsöffnung zurückgenommen oder abgeändert.Weniger als eine Hand voll Fälle habe die Gewerkschaft verloren.
Die Landesregierung hatte im Frühjahr 2018 mit ihrem „Entfesselungspakt 1“die Möglichkeiten des Einzelhandels erweitert, sonnund feiertags zu öffnen. So wurde die Zahl der erlaubten verkaufsoffenen Sonntage von vier auf acht pro Kommune verdoppelt. Gleichzeitig ermöglicht die Neuregelung, die Sonntagsöffnung nicht nur im Zusammenhang mit Festen oder Messen, sondern auch zur Belebung der Innenstädte durchzuführen.
Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) sieht die Neuregelung trotz der Verdi-Klagen als Erfolg: „Das neue Ladenöffnungsgesetz findet mittlerweile eine gute Anwendung in den Städten und Gemeinden.“Die Zahl der verkaufsof
Peter Achten fenen Sonntage steige, die Zahl der Klagen sinke. Insgesamt rechnet das Ministerium 2019 mit 1317 verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen in NRW. Das wären allerdings gerade einmal 19 mehr als im Vorjahr. Bis Ende Mai hätten bereits fast 400 verkaufsoffene Sonntage stattgefunden, berichtete der Minister.
Der Handelsverband NRW ist weniger zufrieden. Man sei nicht ganz glücklich, über das, was die Neuregelung gebracht hat oder die Umsetzung betrifft, sagte Verbands-Chef Peter Achten. „Viele Städte sind angesichts der Klagewelle so verschreckt, dass sie bei der Genehmigung verkaufsoffener Sonntage doch sehr zurückhaltend agieren.“Vor allem die neue Möglichkeit, die Sonntagsöffnung zur Wirtschaftsförderung oder zur Belebung der Innenstädte zu nutzen, würden aus Angst vor Klagen kaum wahrgenommen. Hier müsse von der Landesregierung nachgebessert werden.
Gute Nachrichten für öffnungswillige Händler gab es unlängst vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster. Wenn Veranstaltungen einen „beträchtlichen Besucherstrom“anzögen und die Läden im unmittelbaren Umfeld der Veranstaltung geöffnet würden, sei das auch ohne eine vorherige Prognose der Besucherzahl zulässig (Az.: 4 D 36/19.NE).
„Viele Städte sind ver
schreckt“
Chef des Handelsverbands NRW