Rheinische Post Krefeld Kempen

Bierkrug-Attacke: Freispruch für Willicher

Vor dem Krefelder Amtsgerich­t fielen jetzt die Urteile gegen einen 26 und einen 28 Jahre alte Willicher, denen gefährlich­e Körperverl­etzung vorgeworfe­n worden war. Der Richter kam jedoch zu einem anderen Schluss.

- VON SONJA STEMES

SCHIEFBAHN/KREFELD Beim Schiefbahn­er Oktoberfes­t im Jahr 2017 kam es zu einer Schlägerei, bei der ein 50-Jähriger aus Essen verletzt wurde. Noch heute hat er Narben im Gesicht. Wie sich der Streit aber genau zugetragen hat, konnte vor Gericht nicht geklärt werden. Ein 28-Jähriger ausWillich wurde daher freigespro­chen; im Fall eines 26-jährigen Willichers kam es zur Einstellun­g des Verfahrens.

Zum Hintergrun­d: Im September 2017 war es auf dem Schiefbahn­er Oktoberfes­t zu einer Auseinande­rsetzung zwischen dem 26-jährigen Willicher und dem 50-jährigen Mann aus Essen gekommen. Laut Anklagesch­rift habe der Jüngere dem Älteren im Bereich des Toilettenw­agens dessen Hut abgenommen und sich damit ins Festzelt begeben. Der andere sei ihm gefolgt und habe versucht, den Hut zurückzube­kommen. Bei der dadurch entstanden­en Rangelei kam der Jüngere zu Fall und stürzte auf eine Festzelt-Bank, auf welcher neben anderen Personen auch sein Bekannter, nämlich der 28-jährige Angeklagte, saß. Dieser habe sich nach dem Vorfall dem Essener genähert und ihm einen leeren Bierkrug auf den Kopf geschlagen. Anschließe­nd sollen beide Beschuldig­te den am Boden liegenden Mann geschlagen und getreten haben. Der Angegriffe­ne erlitt multiple Schnittwun­den im Gesicht und am Ohr.

Der 28-Jährige bestritt allerdings vehement, den Essener mit einem Bierkrug attackiert zu haben. „Es stimmt, dass mein Bekannter zu Fall kam und auf die Bank stürzte. Wer den anderen Mann, mit dem er eine Auseinande­rsetzung hatte, im Anschluss mit dem Krug geschlagen hat, weiß ich nicht“, erklärte er. Er sei es jedenfalls nicht gewesen. Auch mit den anschließe­nden Tritten und Schlägen gegen den am Boden liegenden Mann habe er nichts zu tun.

Angeklagte­r

„Und ich ebenfalls nicht“, erklärte der 26-jährige Beschuldig­te.

Der Geschädigt­e erklärte im Zeugenstan­d, dass der 28-Jährige seiner Ansicht nach der Angreifer gewesen sei.„Nach dem Schlag mit dem Krug bin ich kurz weggedrift­et“, ergänzte der Essener. Als er zu sich gekommen sei, habe er gespürt, dass er getreten werde. Und er meine, diese Tritte seien von den beiden angeklagte­n Willichern ausgeführt worden. Direkt gesehen habe er das aber nicht.

Bei der Beschreibu­ng der vorausgega­ngenen Auseinande­rsetzung unterschie­den sich seine Version und die des 26-jährigen Beschuldig­ten deutlich. Letzterer sagte aus, der Disput habe im Toilettenw­agen, in dem sich beide „Kontrahent­en“gleichzeit­ig aufhielten, begonnen: „Wir haben uns ein bisschen gekabbelt, dann geschubst und ich habe ihm den Hut abgenommen.“Der 50-Jährige erzählte indes, dass im Innenraum noch nichts gewesen sei. Der andere habe vielmehr vor ihm denWagen verlassen, draußen auf ihn gewartet, ihn dort „völlig grundlos“geschlagen und ihm anschließe­nd den Hut weggenomme­n.

Die geladenen Zeugen konnten auch kein Licht ins Dunkel bringen, da sie nur Teile des Streits gesehen hatten. So hatte keiner mitbekomme­n, ob die Rangelei in oder vor dem Toilettenw­agen ihren Anfang nahm. Zudem konnte keiner den 28-Jährigen als denjenigen identifizi­eren, der mit dem Bierkrug zugeschlag­en hatte. Vielmehr stimmten die Beschreibu­ngen des Täters nicht mit dem Aussehen sowie der Kleidung des Beschuldig­ten überein, die dieser beim Oktoberfes­t im September 2017 getragen hatte.

Aufgrund dieser Tatsachen entschied sich der Richter, den 28-Jährigen freizuspre­chen und das Verfahren gegen den zwei Jahre jüngeren Beschuldig­ten einzustell­en, da er dessen Aussage, er habe den Geschädigt­en weder geschlagen noch getreten, Glauben schenkte.

„Wer den anderen Mann, mit dem er eine Auseinande­rsetzung hatte, im Anschluss mit dem Krug geschlagen

hat, weiß ich nicht“

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