Rheinische Post Krefeld Kempen
Benimmregeln für Bewerber
Bei einem überzeugenden Auftritt als Bewerber kommt es nicht nur auf Lebenslauf und Faktenwissen an – auch das richtige Verhalten zählt. Mit diesen Etikette-Regeln können Kandidaten punkten.
Läuft im Vorstellungsgespräch alles glatt, kann das der entscheidende Schritt zum neuen Job sein. Mit simplen Benimm-Regeln können Bewerber beeinflussen, wie gut sie auf ihre Gesprächspartner wirken.
Schon die Ankunft zählt: „Kommen Sie etwas früher, um in Ruhe ankommen zu können“, rät Phillipp Gründel, Kommunikationstrainer aus Nürnberg. „Wer gehetzt ist, kann das nonverbal kaum verbergen und beraubt sich selbst seiner Souveränität.“Auch der Versuch, den eigenen Stress zu kaschieren, sei selten erfolgreich.
Ist die Ankunft erfolgreich gemeistert, folgt die Begrüßung der Gesprächspartner – hier sollte man als Bewerber vorab wissen, wen man trifft. „Wird Ihnen der Name vorab nicht mitgeteilt, sollten Sie ihn auf jeden Fall erfragen, um sich so gezielt auf das Gegenüber vorzubereiten“, empfiehlt Pablo Galan, von der Personalberatung Page Personnel in Düsseldorf.
„Auf diese Weise hat man auch schon mal vor dem Gespräch ein Gesicht des Ansprechpartners gesehen, was oft bei der Begrüßung hilft.“So kommt man nicht in die peinliche Situation, den Assistenten plötzlich für den Geschäftsführer zu halten – oder umgekehrt.
Wer den Gesprächspartnern bereits Funktion und Gesicht zuordnen kann, vermeidet mögliche Fettnäpfchen bei der Begrüßung. Denn auch hier gibt es Regeln: „Beginnen Sie mit der Begrüßung bei der hierarchisch am höchsten gestellten Person“, sagt Karsten (bü) Doppelte Haushaltsführung Hat ein Mann wegen eines Jobwechsels eineWohnung in der Stadt an seinem neuen Arbeitsplatz per Darlehen gekauft, und bleibt seine Frau in dem gemeinsam bewohnten Haus wohnen, so kann er die Finanzierungskosten für die Wohnung im Rahmen der doppelten Haushaltführung steuerlich geltend machen. Verkauft er die Wohnung aber bereits drei Jahre später wieder, weil er erneut den Job wechselt und zurück zu seiner Frau zieht, so kann er die anfallende Vorfälligkeitsentschädigung für die vorzeitige Auflösung des Kreditvertrages mit der Bank nicht steuerlich geltend machen. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass sich „die Veräußerung der zu beruflichen Zwecken genutzten Wohnung als auslösender Moment für die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung herausstellt“und „das Darlehen damit seinen Nutzen mit Blick auf die Erzielung von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit verloren“hat. (BFH, VI R 15/17)
Überstundennachzahlung Bezieht ein Mann eineVergütung für geleistete Überstunden aus mehreren vergangenen Jahren, die er aufgrund eines Aufhebungsvertrages in einer Summe ausgezahlt bekommt, so Noack, Coach für strategische Rhetorik und Kommunikation aus Berlin.„Der Gastgeber wird üblicherweise selbst die Initiative ergreifen.“Der Experte empfiehlt außerdem, sich bei der Begrüßung direkt für die Einladung zum Gespräch und die damit einhergehende Gelegenheit zu bedanken.
Wer sitzt wo – und wann werden die Plätze eingenommen? Hier orientiert man sich als Bewerber bestenfalls am Verhalten der Gesprächspartner. „Man sollte sich erst setzen, wenn man aufgefordert wird“, sagt Noack. „Dieser Klassiker gilt auch heute noch.“
Stehen dem Bewerber mehrere Sitzplätze zur Auswahl, hat Pablo Galan einen Tipp, um einen besonders guten Eindruck zu machen: „Suchen Sie den Platz so aus, dass Sie die Lichtquelle im Rücken haben“, sagt er. „Das sorgt für einen hellen Hintergrund, was Sie automatisch sympathischer und offener erscheinen lässt.“
In der Regel wird Bewerbern ein Getränk angeboten – und auch hier gibt es einige Dos und Don’ts zu beachten. „Man sollte das Angebot annehmen, weil es sonst als Zurückweisung gewertet werden könnte“, sagt Karsten Noack. Gleichzeitig gilt: Zu außergewöhnliche Wünsche kommen nicht gut an. Wer um einen Latte macchiato mit Mandelmilch bitte, bleibe Noack zufolge zwar noch lange im Gedächtnis, könne aber schnell kompliziert wirken.
„Besser sollte man aus dem klassischen Angebot wählen und keine darüber hinausgehendenWünsche äußern“, sagt Noack.Wer ohnehin schon aufgeregt sei, sollte entscheiden, ob eine große Menge Koffein kann er den ermäßigten Steuersatz für außerordentliche Einkünfte („Fünftel-Regelung“) ansetzen. (FG Münster, 3 K 1007/18 E)
Hygiene Der Betreiber eines Altenheimes kann als Arbeitgeber von den dort angestellten Helferinnen verlangen, dass sie keine langen, künstlichen, lackierten Finger- oder Gelnägel im Dienst tragen. Das entspreche der Empfehlung des Robert Koch-Instituts, nach der aus Hygienegesichtspunkten in Kliniken, Praxen, Pflegeeinrichtungen und anderen medizinischen Arbeitsbereichen ausschließlich natürliche und kurz geschnittene Fingernägel getragen werden sollten. Denn Lacke „behindern die Sichtbeurteilung der Nägel“, auf künstlichen Nägeln ist die Bakteriendichte höher und sie beeinträchtigen die Händehygiene. Außerdem ist mit langen Nägeln die Gefahr größer, die Einmalhandschuhe zu beschädigen. Dass sich das Verbot auch auf die Freizeit der Pflegerinnen auswirke, sei in diesem Fall hinzunehmen. Das Styling der Angestellten müsse hinter dem Interesse des Arbeitgebers anstehen, die Gesundheit und das körperliche Wohlbefinden der ihm anvertrauten pflegebedürftigen Bewohner zu schützen. (ArG Aachen, 1 Ca 1909/18) in dieser Situation ratsam ist. Den Kaffee deshalb nur bis zur Hälfte zu trinken, sei aber auch keine gute Entscheidung:„Das Getränk sollte am Ende des Gesprächs vollständig konsumiert worden sein“, sagt der Experte.
Häufig beginnt das Vorstellungsgespräch nicht direkt mit Lebenslauf oder Informationen zum Job – zunächst steht Small Talk an, den Bewerber nicht unterschätzen sollten. Denn schon hierbei hinterlässt man einen Eindruck und kann einiges über sich selbst, die eigene Kommunikation und Persönlichkeit verraten.
„Personalverantwortliche sind im Small Talk genauso geübt wie darin, gezielt mit kniffligen oder auch provokanten Fragen die Stressresistenz zu prüfen“, sagt Coach Phillipp Gründel. „Bewerber sollten bei der Wahrheit bleiben und Fragen freundlich und nach bestem Wissen beantworten.“Schon hier gilt: Bewerber sollten authentisch bleiben.
„Wenn Sie sich verstellen, fliegen Sie bei guten Personalern schnell auf“, sagt Gründel. „Außerdem kostet ständige Selbstbeherrschung viel Kraft und Sie verringern damit die Konzentration, die Sie auf die eigentlichen Antworten verwenden können.“Bewerber überlegen also besser nicht, was wohl zum Gesprächseinstieg eine gewünschte Antwort sein könnte – sondern kommunizieren einfach ehrlich und freundlich.
Selbst wenn das Gespräch am Ende angelangt ist, kann man den Eindruck, den man hinterlässt, noch entscheidend beeinflussen. „Als Bewerber sollte man sich bewusst sein, dass das Bewerbungsgespräch erst wirklich beendet ist, wenn man außer Sichtweite ist“, sagt Kommunikationstrainer Gründel. Natürlich müsse die Anspannung irgendwann abfallen. „Zeigen Sie das nur bitte nicht, indem Sie bei der Verabschiedung in belangloses Plaudern abgleiten, jubelnd über den Firmenparkplatz hüpfen oder völlig zusammengesunken den Flur entlangschleichen.“
Denn dieses Bild kann den Entscheidungsträgern im Gedächtnis hängen bleiben. Ganz unabhängig davon, wie gut oder schlecht das Gefühl des Bewerbers nach dem Vorstellungsgespräch ist – der Experte rät: „Treten Sie so aufrecht und lächelnd ab, wie Sie auch gekommen sind.“
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