Rheinische Post Krefeld Kempen

FKK im eigenen Garten erlaubt

-

Solange sich die Nachbarn nicht belästigt fühlen, ist Nacktbaden auf dem eigenen Grundstück rechtens. In der Öffentlich­keit sieht es anders aus. (bü) Auf dem eigenen Balkon würde mehrmals pro Woche ist FKK grundsätzl­ich erlaubt. nackt und „in aufreizend­er Allerdings sollte das „sichtgePos­e“durch den Garten gehen schützt“geschehen, um sich (was ihn schockiere), konnte vor neugierige­n Blicken zu nicht bewiesen werden. Das schützen – aber auch, um die gelte besonders dann, wenn Nachbarn nicht zu stören.Wird nur „von einem Fenster im durch zu viel Freizügigk­eit der Obergescho­ss und von einem Hausfriede­n beeinträch­tigt bestimmten Winkel aus durch oder findet sich in der Hausdas Küchenfens­ter“der Garten ordnung gar ein FKK-Verbot, des Sauna-Liebhabers eingesekan­n der Vermieter dem Nahen werden kann und außerckede­i eine Abmahnung ausdem eine dichte Hecke zwispreche­n. schen den Grundstück­en die

Auch im eigenen Garten ist Einsicht erschwere. Auch könFKK erlaubt. Eine hochrangin­e „problemlos weggeguckt“ge Rechtsprec­hung dazu gibt werden (AZ 1 S 13/16). es aber noch nicht. Wenn sich Was eine Gruppe von RadNachbar­n durch den Anblick fahrern plante, war der deutgestör­t fühlen, ist zwischen schen Gerichtsba­rkeit dann den Persönlich­keitsrecht­en der doch zu viel des Nackten: Die FKK-Fans und dem tatsächliR­adler wollten an einer Akchen Störungspo­tenzial abzution am „Weltnacktr­adeltag“wägen. Sorgt das Nacktsonne­n teilnehmen. Ihnen wurde die lediglich für Gesprächss­toff bei Tour vermasselt. Nacktradel­n den „Dorfbewohn­ern“, so ist dürfe verboten werden, so das das keine Störung des Hausfriede­ns.

Das Landgerich­t Dortmund hat einem Mann erlaubt, sich nach dem Besuch der heimischen Sauna nackt im Garten abzukühlen. Es sei hinnehmbar, so das Gericht, dass der Nachbar - einmal pro Woche - nach der Sauna nackt durch seinen Garten spaziere. Die Behauptung des sich gestört fühlenden Nachbarn, der Mann Verwaltung­sgericht Karlsruhe, da es auch heutzutage noch als „ungeschrie­bene Gesellscha­ftsordnung in besonderem Maße das Schamgefüh­l des größten Teils der Bevölkerun­g verletzt“. Das gleiche gilt fürs Nacktjogge­n. Ein Mann, der lediglich mit Socken und Schuhen durch einen Park lief, kassierte dafür vor dem Oberlandes­gericht Karlsruhe ein Bußgeld in Höhe von 600 Euro – wegen„grober Ungehörigk­eit“.

In Urlaubslän­dern wie Italien, Spanien, Griechenla­nd, Türkei oder Ägypten ist das Nacktbaden grundsätzl­ich verboten. Wer es dennoch tut, riskiert hohe Geldstrafe­n. In Griechenla­nd und Spanien gibt es wenige dafür ausgewiese­ne Strände. Dänemark und Kroatien hingegen sind wahre FKK-Paradiese.

 ?? FOTO: DPA ?? Wer sauniert, darf sich auch abkühlen.
FOTO: DPA Wer sauniert, darf sich auch abkühlen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany