Rheinische Post Krefeld Kempen
FKK im eigenen Garten erlaubt
Solange sich die Nachbarn nicht belästigt fühlen, ist Nacktbaden auf dem eigenen Grundstück rechtens. In der Öffentlichkeit sieht es anders aus. (bü) Auf dem eigenen Balkon würde mehrmals pro Woche ist FKK grundsätzlich erlaubt. nackt und „in aufreizender Allerdings sollte das „sichtgePose“durch den Garten gehen schützt“geschehen, um sich (was ihn schockiere), konnte vor neugierigen Blicken zu nicht bewiesen werden. Das schützen – aber auch, um die gelte besonders dann, wenn Nachbarn nicht zu stören.Wird nur „von einem Fenster im durch zu viel Freizügigkeit der Obergeschoss und von einem Hausfrieden beeinträchtigt bestimmten Winkel aus durch oder findet sich in der Hausdas Küchenfenster“der Garten ordnung gar ein FKK-Verbot, des Sauna-Liebhabers eingesekann der Vermieter dem Nahen werden kann und außerckedei eine Abmahnung ausdem eine dichte Hecke zwisprechen. schen den Grundstücken die
Auch im eigenen Garten ist Einsicht erschwere. Auch könFKK erlaubt. Eine hochrangine „problemlos weggeguckt“ge Rechtsprechung dazu gibt werden (AZ 1 S 13/16). es aber noch nicht. Wenn sich Was eine Gruppe von RadNachbarn durch den Anblick fahrern plante, war der deutgestört fühlen, ist zwischen schen Gerichtsbarkeit dann den Persönlichkeitsrechten der doch zu viel des Nackten: Die FKK-Fans und dem tatsächliRadler wollten an einer Akchen Störungspotenzial abzution am „Weltnacktradeltag“wägen. Sorgt das Nacktsonnen teilnehmen. Ihnen wurde die lediglich für Gesprächsstoff bei Tour vermasselt. Nacktradeln den „Dorfbewohnern“, so ist dürfe verboten werden, so das das keine Störung des Hausfriedens.
Das Landgericht Dortmund hat einem Mann erlaubt, sich nach dem Besuch der heimischen Sauna nackt im Garten abzukühlen. Es sei hinnehmbar, so das Gericht, dass der Nachbar - einmal pro Woche - nach der Sauna nackt durch seinen Garten spaziere. Die Behauptung des sich gestört fühlenden Nachbarn, der Mann Verwaltungsgericht Karlsruhe, da es auch heutzutage noch als „ungeschriebene Gesellschaftsordnung in besonderem Maße das Schamgefühl des größten Teils der Bevölkerung verletzt“. Das gleiche gilt fürs Nacktjoggen. Ein Mann, der lediglich mit Socken und Schuhen durch einen Park lief, kassierte dafür vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe ein Bußgeld in Höhe von 600 Euro – wegen„grober Ungehörigkeit“.
In Urlaubsländern wie Italien, Spanien, Griechenland, Türkei oder Ägypten ist das Nacktbaden grundsätzlich verboten. Wer es dennoch tut, riskiert hohe Geldstrafen. In Griechenland und Spanien gibt es wenige dafür ausgewiesene Strände. Dänemark und Kroatien hingegen sind wahre FKK-Paradiese.