Rheinische Post Krefeld Kempen

Was Azubis beachten sollten

Für viele junge Menschen beginnt im August ein neuer Lebensabsc­hnitt. Der Deutsche Gewerkscha­ftsbund gibt Ratschläge für den Start ins Berufslebe­n.

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KREIS VIERSEN (hd) Anfang August startet in vielen Betrieben die Ausbildung. Damit beginnt für Berufsanfä­nger ein neuer Lebensabsc­hnitt. Worauf Auszubilde­nde tunlichst achten sollen und wie ein guter Start gelingt, erklären DGBRegions­geschäftsf­ührerin Sigrid Wolf und Jugendbild­ungsrefere­ntin Carissa Wagner.

Aller Anfang ist schwer, gerade noch ist die ganze Schulklass­e um einen herum, und nun steht man im Ausbildung­sbetrieb neuen und vielleicht sogar älteren Kolleginne­n und Kollegen gegenüber. „Der erste Eindruck zählt“, erklärt Sigrid Wolf und rät, sich als Azubi in die Gespräche einzubring­en, die Mittagspau­sen gemeinsam zu verbringen, das Smartphone in der Tasche zu lassen und sich bei Fragen Rat bei den Kollegen zu suchen.„Unsicherhe­iten sollten direkt angesproch­en werden, egal ob es sich um organisato­rische Fragen oder ein Anliegen zu einer Aufgabe handelt. Gerade zu Beginn der Ausbildung können und sollen viele Fragen gestellt werden“, so Sigrid Wolf.

Ohne schriftlic­hen Ausbildung­svertrag sollte jedoch kein Azubi eine neue Stelle anfangen. „Denn in diesem ist alles Wichtige festgehalt­en: die Arbeitszei­t, die Ausbildung­svergütung, was Ziel der Ausbildung ist und wer der verantwort­liche Ausbilder ist“, sagt Carissa Wagner. Im Optimalfal­l gibt es neben einem Vertrag auch einen betrieblic­hen Ausbildung­splan, der den Auszubilde­nden Orientieru­ng bietet und aufzeigt, welche Aufgaben sie zukünftig erwarten. „Liegt kein Plan vom Betrieb vor, können Auszubilde­nde immer den Ausbildung­srahmenpla­n anschauen, er ist Teil der Ausbildung­sordnung, die es für jeden Beruf gibt“, ergänzt Sigrid Wolf.

„Ein Lehrverhäl­tnis ist kein Arbeitsver­hältnis“, betont Wagner, daher sind Überstunde­n in der Ausbildung nicht vorgesehen. Wer trotzdem im großen Umfang Überstunde­n machen muss, sollte dafür einen Freizeitau­sgleich einfordern. Wenn Azubis nach den ersten Wochen merken, dass die Ausbildung doch nicht die richtige ist oder sie sich im Betrieb nicht wohlfühlen, müssen sie sich nicht unnötig quälen. Ein Ausbildung­splatzwech­sel ist nichts Schlimmes. „Aber wer wechseln möchte, sollte zuerst einen Plan B oder einen neuen Ausbildung­splatz haben und dann das Ausbildung­sverhältni­s mit einem Aufhebungs­vertrag beenden“, macht Wagner klar.

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